Gemeinschaftsaktion machbar?

  • Was heißt denn Ball flach halten? Die welche keine Probleme haben oder schon gewandelt haben, haben gut lachen.
    Ich versuche hier doch keine Revulotion anzuzetteln, sondern will nur mein Recht als Kunde auf mängelfreie Ware einfordern. Produkthaftungsgesetz des Herstellers. Die EU-Gesetzte bieten hier eigentlich für den Verbraucher alle Möglichkeiten. Man muss Sie nur nutzen. Auch wenn Goldwingfahrer oder was weiss ich noch wer nichts erreicht haben, heißt das für mich noch lange nicht, dass ich aufgebe und alles so hinnehme. Vielleicht sind die vorherigen Aktionen auch startegisch falsch eingestielt worden. Natürlich ist der Händler zunächst die arme Sau, weil er mein Vertragspartner ist. Aber dann müssen die sich auchmal organisieren und Stärke gegenüber dem Importeur zeigen.
    Außerdem reden wir beim Pendeln nicht von irgendeiner Kleinigkeit sondern von sicherheitstechnisch relevanten Dingen, die einem den Fahrspaß nachhaltig vermiesen. Und da ich die PAN viele Jahre fahren möchte, kann ich mit so einem Mangel nicht leben. Bei mir wurde nun durch das Wilbers Fahrwerk das Pendeln fast gänzlich beseitigt, nur noch ab und zu leichtes zucken nur bei hoher Scheibe wenn man LKW´s überholt. Aber es beruhigt sich sofort wieder, und nicht wie vorher wo das Schaukeln bei der Geschwindigkeit einfach blieb. Also ich bin nun glücklich und kann ohne Bauchschmerzen leben und genießen. Der Fahrwerksspezialist von Wilbers hat mir übrigens das Pendeln mit dem Serienfahrwerk schriftlich bestätigt. Ich wette, dass die nächtse PAN nicht ansatzweise mehr wackeln wird. Dass das Pendeln mit neuen Reifen wesentlich stärker als mit abgefahrenen ist, zeigt die Problematik dieses Fahrwerks, denn normalerweise ist es ja umgekehrt.
    Ich will auf jeden Fall meine Kosten für das neue Fahrwerk ersetzt haben, weil alles vorher nicht funktionierte. Und da bin ich der Meinung, dass zunächst der Händler als mein Vertragspartner einspringen muss, und der soll es sich von Honda zurück holen. Die sollen doch froh sein, dass ich nun endlich ein zufriedener Kunde bin und die Wandlung vom Tisch ist.
    Gruß
    Raini

  • @ Hallo Raini, Du Fast-Nachbar.


    Hast ja Recht. Für viele Talers kann ich ordentliche Ware verlangen oder denen die Möglichkeit der kostenlosen Instandsetzung vor Vertragswandlung geben. Dein Problem ist eher, dass Dir von Honda-OF mündlich was zugesagt wurde, was Du heute schwierig beweisen kannst. Und jetzt sitzt Du auf den vorgestreckten Kosten zur Mangelbeseitigung.
    Das mit dem Händler stimmt im Prinzip, aber den lässt Honda mit dem verärgerten Kunden auch allein im Regen stehen.


    Erinnert mich an Zusagen meiner Vorgesetzten, war hinterher alles nur noch heisse Luft. Seither poche ich auf schriftliche Vereinbarungen, das ist juristisch wenigstens einsetzbar und bietet eine klagefähige Grundlage.


    Ich wünsch Dir viel Erfolg. Solltest Du bei etwas offenerem Wetter mal zur Brocker Mühle fahren, lass es mich rechtzeitig wissen, dann könnten wir uns dort mal treffen. Hier schneit's wia Zsau, alles iss weiss.


    Olli/Lippstadt

  • Hallo Raini,
    ich glaube da wirst aber Du Pech haben daß Dir Honda das Wilbers Fahrwerk ersetzt.
    Habe ja auch schon einiger Zirkus hinter mir mit dem ganzen gedöns,
    vor ein paar Wochen musste bei mir ein neues Federbein getauscht werden, (lies sich nicht mehr einstellen) habe dem Händler den Vorschlag gemacht ein Wilbers Federbein zu verwenden und ich bezahle den Rest auf.
    Anwort: Honda kann das nicht mehr machen. Allso ich weis von Zeiten da ging das wohl noch.
    Naja, somit habe ich wieder das Orginal Federbein drin, alles richtig Eingestellt und nun muss ich feststellen das der Damfer wieder nicht Hochgeschwindigkeitsfest ist. Das heißt nächster Termin in OF steht fest.
    Ich habe ja normal eine Esel´s Geduld, in diesem Fall geht mir das aber langsam auf den Sac........

  • Hi @,
    Olli hat ohne Frage Recht.
    1. Die Nerven behalten, auch wenn die Emotionenen schon sonst wo sind
    2. Alles schriftlich machen und sich vor allem schriftlich bestätigen lassen, Vertragspartner ist nun mal der Händler und nicht Honda OF. Nur das hat im Ernstfall vor Gericht Bestand.
    3. Logisch, auf den gesetzlichen Spielraum bestehen
    4. Wenn es notwendig ist, dann wandeln. Das ist zwar mächtig nervig, nur die einzig sinnvolle Lösung zur Beseitigung des Problems
    5. Zur Not sich das gleiche Fabrikat als Neufahrzeug geben lassen. Auch das hat schon Erfolg gebracht wie ich weiß.
    Ganz wichtig: Die Nerven im Zaum halten und sachlich bleiben, weil dann das Hirn an bleibt. Das bringt einem immer noch am weitesten!!!
    Gruß, didi

  • Zitat

    Original von Raini


    Produkthaftungsgesetz des Herstellers.

    AFAIK & IMHO verlierst genau diese Haftung bei Fremdeingriff/Einsatz von Fremdteilen...

  • Zitat

    Original von Raini


    Produkthaftungsgesetz des Herstellers. Die EU-Gesetzte bieten hier eigentlich für den Verbraucher alle Möglichkeiten. Man muss Sie nur nutzen. Der Fahrwerksspezialist von Wilbers hat mir übrigens das Pendeln mit dem Serienfahrwerk schriftlich bestätigt. Ich wette, dass die nächtse PAN nicht ansatzweise mehr wackeln wird.
    Ich will auf jeden Fall meine Kosten für das neue Fahrwerk ersetzt haben, weil alles vorher nicht funktionierte. Und da bin ich der Meinung, dass zunächst der Händler als mein Vertragspartner einspringen muss, und der soll es sich von Honda zurück holen. Die sollen doch froh sein, dass ich nun endlich ein zufriedener Kunde bin und die Wandlung vom Tisch ist.
    Gruß
    Raini


    Also ich denke, das mit der Produkthaftung wird schwierig, wenn du nun schon Wilbers eingebaut hast. Nachträgliche Kostenerstattung ohne vorherige Absprache wird nicht einfach werden. Aber natürlich kannst du es ja probieren.

  • Hobo..


    Raini hatte ja "vorher" mit Honda-OF eine Vereinbarung getroffen und Kostenzusage erhalten, nur eben mündlich. Und der eigenmächtige Einbau von Fremdteilen entlässt Honda leider aus der Sachmangelhaftung, wie Martin schon schrieb. Er wird schon wissen, warum er 100% Origanlzubehör verwendet :wink:


    Schade, dass Raini sich die Vereinbarung nicht schriftlich bestätigen lassen hat, aber ich vermute, Honda hatte Furcht vor Synergie-Effekten. Die wissen, das die STX-ler sich hier austauschen und wenn das Schule gemacht hätte, würde alle pendelnden STX-ler mit Rainis Wilbers-Beispiel an der Tür klopfen und Gleiches verlangen. Doof sind die nicht.


    Na ja, vieleicht hat Raini ja Erfolg, Gemeinschaft macht stark, das war ja der urspüngliche Thread.


    Olli/Lippstadt

  • Und wenn mir das dann alles zu bunt wird, bau ich das Originalfahrwerk wieder ein. Geh zum Anwalt und kalge auf Wandlung. Das kostet dann bei einem Streitwert von ca. € 14000,- € 1400,- Kosten für meinen Anwalt, € 1400,- Anwalt des Händlers. ca. € 1000,- fürs Gericht und eventuell noch mal 1000,- für einen Gutachter. Wer verliert zahlt alles. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das gewinnen werde, weil es genügend Beweise, Zeugen und auch schon Wandlungen gegeben hat. Da brauch ich dann nur noch die Aktenzeichen der Gerichte. Außerdem habe ich Vollrechtschutz.
    Aber das alles will ich ja gar nicht, weil ich ja nun ein funktionstüchtiges Bike habe und es auch behalten will.
    Und das alles weil man mir die Kosten für die Mängelbeseitigung nicht erstatten will.
    Ich laß mich von niemanden verarschen auch nicht von einem Welthersteller.
    Gruß
    Raini

  • Hallo Raini,


    das Zurückbauen deiner STX ist das Erste was du machen mußt, sonst wirst du bei Honda auf Granit beissen. Der Umbau auf WILBERS war nun mal eigenmächtig und kein Gericht der Welt würde zu deinen Gunsten entscheiden, wenn du es so belässt und dann Klage einreichst! Etwas anders hätte es evtl. ausgesehen, wenn WILBERS ein Vertragspartner von HONDA wäre, wie z.B. BRABUS bei MERZEDES. Moralisch Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind leider zwei verschiedene Dinge. ... Aber stell dir einfach auch mal folgenden Ablauf vor. ... Wenn du jemanden etwas lieferst und dein Kunde würde einen Mangel von einer anderen Firma beseitigen lassen, ohne dies vorher anzukündigen, wärst du dann nicht auch etwas un-kooperativ? Auch wenn dir jemand mündlich etwas zugesagt hat, dies mußt du vor Gericht erst beweisen. ... Leider.


    Ich wünsche dir aber viel Glück!


    Grüße,
    Werner

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden