Lasermessungen von Brücken

  • Moin Leute


    Ich hab da mal ne Frage an Leute hier die damit Erfahrung haben.


    Ich bin im letzten Jahr mit angeblich etwas über 90 km/h von einer Brücke gelasert worden, Limit war 60 km/h


    Mein Tacho zeigte 72, mein Navi 74 km/h an.
    Vor und nach dem blitzen wurde ich rechts überholt.


    Da es sich um eine recht große Brücke mit 6 Fahrspuren und einer weiteren Querung durch eine U-Bahnstrecke handelt, vermute ich Abweichungen der Messtechnik durch Schwingungen der Brücke, verursacht durch den Verkehr.


    Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Sachverhalten und oder gibbet Urteile, zugunsten des "Verkehrssünders", die sich damit befassten?


    Beste Grüße in die Runde aus Bärlin,


    Dirk

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

  • In dieser Reihenfolge:
    Anwalt
    Akteneinsicht und dann ggfls.
    Gutachter


    Ohne Rechtsschutzversicherung grundsätzlich = regelmäßig = oft nicht zu empfehlen.
    Aus vielerlei Gründen, es sei denn,


    Du willst es wissen oder
    Dein Punktekonto brennt oder
    es droht evtl wegen der 2* mehr als 26 km/h Regel ein Fahrverbot,


    was Du Dir etwas kosten lassen willst.

  • Hi hermi


    Anwalt und Akteneinsicht sind durch, Rechtschutz habe ich.
    Ich glaube mich zu erinnern daß es hierzu Grundsatzurteile gab, kann sie nur nicht finden.


    Das Gerät war ein Leivtec XV3


    Es speichert so gut wie keine Daten mehr womit eine ordentliche Nachvollziehung wie es zu dem Messergebnis kam nicht möglich ist.


    Habe seit bestimmt 10 Jahren keinerlei Verkehrsverstoß mit einer derart überhöhten Geschwindigkeit begangen.
    1 Punkt in Flensburg wegen Rückwärtsfahrt mit einem Liefewagen und leichtem Blechschaden.
    Wird im Mai gelöscht.

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

    Einmal editiert, zuletzt von 7-Kuppler ()


  • Mein Tacho zeigte 72, mein Navi 74 km/h an.


    Woher weißt Du eigentlich so genau, was Tacho/Navi zum Zeitpunkt der Messung angezeigt haben? Und woher kennst Du den exakten Zeitpunkt der Messung?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Ich bin letztes Jahr auf dem Weg zu Klappohrs Beerdigung auf der A7 bei Soltau wohl aus dem Gebüsch der Autobahn (3-spurig, reges Verkerhsaufkommen) gelasert worden, dann haben die Herrschaften mein PKW und Kennzeichen via Funk an einen zweiten Kollegen durchgegeben, der auf einer Brücke stand, dieser hat mich dann zwecks Fahrerermittlung fotografiert. Ich hatte wohl die 120er-Beschilderung übersehen, wie Anomai und Klaus Tilli als Mitfahrer, hatten noch gerätselt, was da grade geblitzt hat, weil wir uns nicht zu schnell wähnten.


    Ich war ein km/h unterm Fahrverbot und habe nach stundenlagem Studium im Netz, ob ich gegen diese Methode angehen sollte, bezahlt. Bei FV hätte ich Hermis Kollegen eingeschaltet, um zu gucken, was so geht.


    In NRW wird zu Zweit gelasert; einer misst, einer protokolliert; auf dem Messprotokoll wird die Messung, das verwendete Messgerät und die Uhrzeit der Messung vom Protokollführer festgehalten. Bilder macht Laser nicht, die Findigkeit der Niedersachsen ist wegen interner Dienstvorschriften nicht erlaubt, zumindest bis zu meiner Pensionierung war das so. Chrische erzählte mir später, dass die Niedersachsen oft so vorgehen.


    Ich würde Hermi´s Rat folgen und mit einem Anwalt nach Akteneinsicht abwägen, ob ein Prozess Sinn macht. Macht ein Prozess (nur) für einen Anwalt nicht immer Sinn.....wegen der Dukaten, die er verdient ;-).

  • Woher weißt Du eigentlich so genau, was Tacho/Navi zum Zeitpunkt der Messung angezeigt haben? Und woher kennst Du den exakten Zeitpunkt der Messung?



    Nun Axel


    Hier in Berlin ist die Überwachung sehr hoch!
    So habe ich es mir zur Angewohnheit gemacht immer auf Tacho und Navi zu schauen wenn ich einen Blitzer sehe.
    Und wenn man, so wie ich, im Monat, allein mit dem Firmenwagen um die 1000 Km zurücklegt, bekommt man einen Blick für die Messeinrichtungen.
    Und, seit der o.g. Lasermessung bin ich bestimmt an zwei Dutzend Blitzern vorbeigefahren.
    Davon aber haben mich nur zwei "erwischt".
    Und auch bei denen hab ich immer auf Tacho und Navi geschaut.
    Da hats allerdings gestimmt.

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

  • Das setzt aber voraus, dass Du den exakten Messzeitpunkt kennst, deshalb meine Frage. In dem Moment, in dem Du den Messtrupp erkannt hast und infolgedessen vielleicht vom Gas gegangen bist (meine Vermutung) kann die Messung lange gelaufen sein.
    Ist auch ne typische "Ausrede" bei Abstandsmessung, dass man sich genau an den Vorgang erinnern kann (weil gerade in der Nähe der Brücke, auf dem der Messtrupp steht und erkannt wird) und der Abstand just in dem Moment durch ein ein- oder ausscherendes Fahrzeug verringert wurde (deswegen ist der Begriff Ausrede eigentlich fehl am Platz, weil der Fahrer den Vorgang auf den Moment abstellt, in dem er die "Gefahr" für sich erkannt hat). Die tatsächliche Abstandsmessung hat aber einige hundert Meter früher begonnen und ist zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen. Einzig die Frontaufnahme vom Fahrer wird noch in der Nähe der Brücke gemacht.
    Nichtsdestotrotz kann's natürlich auch ein Messfehler sei. Aber auch dazu müsste man den exakten Messzeitpunkt kennen.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Nun Axel,


    ich habe den Fuß auf dem Gaspedal nicht bewegt, weder vor noch nach dem Blitz.
    Ich dachte noch, na da hats wieder wen erwischt, einen von denen die mich rechts überholt haben ...

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

  • Der wird im Laser-Messprotokoll festgehalten, Tatzeit/Tatort wird dem Betroffenen im Anhörungsbogen mitgeteilt.


    Davon weiß er aber noch lange nicht, welche Geschwindigkeit er exakt zu diesem Zeitpunkt drauf hatte.


    Nun Axel,


    ich habe den Fuß auf dem Gaspedal nicht bewegt, weder vor noch nach dem Blitz.
    Ich dachte noch, na da hats wieder wen erwischt, einen von denen die mich rechts überholt haben ...


    Das klingt mir jetzt sehr nach Frontfoto für die Fahrerfeststellung, der Laser blitzt meines Wissens nach nicht, da bekommste nix von mit.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • :shock: Das habe ich bereits ausgeführt, dass Laser nicht fotografiert. Dir brauche ich nicht erläutern, was in einem Anhörungsbogen alles enthalten ist, aber die gemessene Geschwindigeit minus Toleranz, Uhrzeit und Messort iss eh klar. Und genau das steht alles auch im Messprotokoll, ebenso die Messentfernung vom Gerät bis zum gemessenen FZG. Jede ahndungsfähige Messung wird mit diesen Daten aufgeschrieben. Also wirft man ihm vor mit XX km/h in A-Ort um XX Uhr gefahren zu sein. Das ist nachvollziehbar.