• Ich glaube, dass ist nicht so einfach:


    Beispiel fpr das letzte Bild:


    https://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.234166.de


    Es muss also, so kenne ich das auch, nicht immer ausdrücklich beschildert werden. § 14 BWaldG ist die Ermächtigungsnorm für die Bundesländer.


    Schönes Beispiel für mit ohne Schilder ist die 2m Regel in BaWü für MTBs, die kriegen davon Pickel, weil sie sich im Forst nur sehr eingeschränkt bewegen dürfen. Das kann man gut finden oder auch nicht, jedesmal ausgeschildert ist es aber mW nicht.
    Auf der Landstrasse darfst Du ja auch nicht 200 fahren, nur weil da kein Schild steht, die Verbotsnorm steht im Gesetz.

  • In Bayern steht an fast jedem Waldweg das weißrote Schild.
    Fast immer mit dem Zusatz: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
    Oder Anlieger frei.
    Was sollten all diese Schilder, wenn es grundsätzlich verboten wäre???


    Aber es gibt auch jede Menge nicht asphaltierte Wege und Straßen, die regelmäßig benutzt werden und Orte oder Ortsteile verbinden.
    Das Navi routet mich durch, es stehen oft auch Ortswegweiser dort und egal, ob sie durch Wälder oder Felder führen, sie werden von allen genutzt.


    Richtige Waldwege ohne Schotter sind was ganz anderes.
    Aber da kommst Du mit was Schwerem eh keine 10 Meter weit.


    Oder kann mir einer das Gesetz zeigen, dass die Durchfahrt durch bayerische Wälder grundsätzlich verbietet?


    Tommy

  • Auf der Landstrasse darfst Du ja auch nicht 200 fahren, nur weil da kein Schild steht, die Verbotsnorm steht im Gesetz.

    Das wurde mir und jedem anderen Bewerber für den Führerschein in der Fahrschule beigebracht. Wissen über die STVO darf man voraussetzen, aber nicht das Wissen über irgendwelche Wald-Spezialgesetze.

  • Vergleichbar mit Bild 1, 3 und 4 haben wir hier eine öffendliche Strasse. Mit ordentlichen Ortsein- und ausgangsschildern an den jeweiligen Dörfern und ich glaube 50 km/h Begrenzung.
    Leider haben sie die Serpentine geteert...

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Das wurde mir und jedem anderen Bewerber für den Führerschein in der Fahrschule beigebracht. Wissen über die STVO darf man voraussetzen, aber nicht das Wissen über irgendwelche Wald-Spezialgesetze.


    Das mag sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so ähnlich wird es ja auch angewandt.
    Dass derartige Verfahren dennoch oft eingestellt werden, steht auf einem anderen Blatt.


  • Das hatte ich schon selbst gefunden, hermi, aber erstens ist das nur ein unvollständiger Gesetzesauszug und zweitens verbietet das das Fahren IN Wäldern und nicht das Fahren auf Straßen und Wegen durch Wälder.


    Wie im Avatar zu sehen ist, ich wohne im Bayerischen Wald und hier führt fast jede Straße und fast jeder Weg durch Wälder.


    Deswegen gibt es bei uns Schilder, wo die Durchfahrt verboten ist und der Rest ist offen.


    Tommy

  • Den letzten Satz glaube ich ganz und gar nicht.
    Es gilt eher nicht, was nicht verboten ist, ist erlaubt, sondern das Befahren von "Waldwegen" mit Kraftfahrzeugen ist generell verboten und nur ausnahmsweise erlaubt, sozusagen ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.:mrgreen:


    Und in Deinem Post #14 hast Du nach Waldweg gefragt, das ist etwas anderes als eine Strasse durch einen Wald.-%-


    Wenn Du jetzt eingewendet hättest, aus den von mir zitierten Hausnummern ergebe sich gar kein allgemeines "Fahrverbot" für motorisierte Fahrzeuge, wär das prickelnder, denn im BayNatSchG steht sinngemäß ... darf mit Fahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden.
    Da steht aber expressis verbis gerade nicht, dass das Befahren mit Motorfahrzeugen verboten ist.
    Ich müßte jetzt weiter suchen, aber ich kann mit kaum bis garnicht vorstellen, dass der bay Gesetzgeber es verabsäumt hätte, das an anderer Stelle so zu regeln, dass man dafür auch ein Bußgeld verhängen kann.

  • Also in anderen Ländern wird das nicht sooo eng gesehen. Wir sind in RO bei einer gesperrten Passstrasse an 5 Polizeibeamte vorbeigefahren und keinen hats gejuckt. Und uns hats auch nicht geschadet. Man lebt irgendwie leichter wenn man diese Einstellung beiderseits(Ordnungshüter und Verkehrsteilnehmer)hat...