Hier mal ne Version, wie sowas Aussehen könnte.
Die andere Mimik muss man sich halt wegdenken. ...
Zusatzscheinwerfer
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@ Werner,
wäre vom Konzept her eine Idee (Du zangelst das schon wieder was, eh? ;-)), Schräglagen- wie auch etwaige Sturzfreiheit sollte aber beachtet werden; sonst demoliert einem ein simpler Parkplatzumfaller nicht nur die Zusatzlichter sondern auch gleich die 1/2 Verkleidung, anstatt nur einige Kratzer an der Sturzbügelverkleidung zu haben... -
Martin diese Funzeln an der Verkleidung sind doch dafür da, um den Bremsabrieb besser feststellen zu können.
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Zitat
Original von mbrII
[quote]Original von HoboEinspurige dürfen nur eine sichbare Lichtquelle haben: ein Abblender, ein Fernlicht, ein Nebler, ein Breitstahler...(BTW ist Nebelschlußleuchte hier verboten)
Daher auch meine vorige Anmerkung zum "Zugsignal", ein Dreieck (ein Licht oben, zwei unten) könnte ggF als Zugbeleuchtung missinterpretiert werden; worst case: nachts, Bundesstraße mit paralell führender Bahnstrecke, Motorrad mit 3 Lichtern, Gegenverkehr denkt es handelt sich um in Gegenrichtung befindlichen Zug, meint daher er kann überholen und peng...
Und daher ist diese Konstellation am Motorrad definitiv verboten.@ Martin, diese Meinung kenne ich auch noch von früher her so, aber laut neuer EU-Richtlinien,(hat mir der Mann vom GTÜ ausgedruckt) sind zwei Zusatz-Nebellampen am Mopped erlaubt,er wollte mir die auch eintragen ,aber dann hat er entdeckt :das ich die auch mit Fernlicht brennen lassen kann,und das ist nicht zulässig!
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Zitat
Original von taffi53
aber dann hat er entdeckt :das ich die auch mit Fernlicht brennen lassen kann,und das ist nicht zulässig!Das wäre schon in punkto Eigenblendung wie auch Systemlast logisch Fernlicht und Nebler über Relais zu verriegeln.
Das die Zulassungs/Beleuchtungsbestimmungen derart gelockert wurden erscheint zwar unlogisch, verwundert aber in Anbetracht der heute offiziell zugelassenen OEM HID und LED Konglomerate mit zum Teil erheblicher Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nun auch nicht mehr wirklich...
Siehe auch das ganze blue-LED Gerödel das sich die GTI-Kiddies draufschrauben... und die Exikutive? Die verweist halt auf "Überarbeitung" und "Personalmangel"...
Jaja, aber Blaulicht damit Würstel/Pizza net kalt werden...danach kannst die Uhr stellen: täglich um 11:45h braust die Leuchtreklame vorbei...
(weiß ja nicht wie sich das in .de verhält, aber bei uns kommt nur noch Kopfschütteln auf...) -
Na, da hoff ich doch jetzt mal dringend auf Frühling
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also hier hab ich mal was bei der Dekra gefunden.
Und so wie es aussieht sind durchaus 7 Scheinwerfer (mit Suchscheinwerfer) möglich.
http://www.dekra.de/live/medie…chttechn3f715e22778a3.pdf
Fahrender Christbaum
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Zitat
Original von Hobo
also hier hab ich mal was bei der Dekra gefunden.
Und so wie es aussieht sind durchaus 7 Scheinwerfer (mit Suchscheinwerfer) möglich.
http://www.dekra.de/live/medie…chttechn3f715e22778a3.pdf
eh? Man lese aufmerksam den Absatz "2 Kraftrad":ZitatAnbau von Scheinwerfern an Krad; Anzahl und Anordnung:
Unter Zugrundelegen der Vorschriften des Anhangs IV Ziffer 6 der
Rili 93/92/EWG ist bei oberflächlicher Betrachtungsweise
zunächst festzustellen, daß insgesamt 4 Scheinwerfer, nämlich 2
Abblend-Scheinwerfer und 2 Fernlicht-Scheinwerfer zulässig sind.
Durch die jeweils besonderen Anforderungen hinsichtlich der
Anordnung, die auch das Ineinanderbauen mit anderen
Scheinwerfern in Kombination im Detail festlegen, ergeben sich
entgegen dieser Feststellung komplexere Abhängigkeiten bzw.
„Anbaumöglichkeiten“, die nachstehend als Übersicht – ohne
Maße – dargestellt sind:Zusätzlich darf zu diesen Kombinationen ein Nebelscheinwerfer
auf der FzLängsmittelebene angebracht werden.Interessant auch die angeführte Ausrichtung dieser als ein, auf der Spitze stehendes Dreieck! (somit keine Verwechslung mit "Zugsignal")
In. at ist die Zulassungsbestimmung etwas anders, die Scheinwerfer müssen als "eine Lichtquelle" auszumachen sein, daher gibt es eine Vorgabe für den max. Abstand von Doppelscheinwerfern am Moped.
Ebenso ein Nebler erlaubt, Betrieb nicht gemeinsam mit Fernlicht. -
Ich hätte da auch noch nen Vorschlag
Gruß
Knobi
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Zitat
Original von mbrIIIn. at ist die Zulassungsbestimmung etwas anders, die Scheinwerfer müssen als "eine Lichtquelle" auszumachen sein, daher gibt es eine Vorgabe für den max. Abstand von Doppelscheinwerfern am Moped.Ebenso ein Nebler erlaubt, Betrieb nicht gemeinsam mit Fernlicht.
Ja aber nur für Mopeds vor 1999 oder ?
Ihr gehört doch auch zu Europa.Und dann liest man in den Einzelpunkten nach Ländern oder nach EG
Abblendlich max.2
Fernlicht max. 2
Neberlscheinwerfe.r 2 -
Zitat
Original von Hobo
Ja aber nur für Mopeds vor 1999 oder ?
Ihr gehört doch auch zu Europa.
Müßte man jetzt im Detail nachforschen, aber was hat das mit der EU zu tun?
Lokale Vorschriften sind nicht alle von der EU beeinflußt, siehe auch Sicherheitswesten die übrigens nun seit 01.01.05 auch in .at für Autos vorgeschrieben sind... -
Für den europäischen Markt gibt es meiner Meinung nach für Neuzulassungen nur noch eine Zulassung die Europäische, keine Länderspezifischen mehr. Dann müßte ich mich doch auf diese Richtlinie verlassen können. Genaueres wissen bestimmt die Spezialisten von TüV.