Zusatzscheinwerfer

  • Ich glaube wenn die Winterzeit zu lange dauert, kommt man dann auf sowas. 0))((0

  • 1) "Zugsignal", sollte jedem FS-Besitzer ja etwas sagen...
    2) ungefederte Massen, denke nicht das die Lampen an der Stelle lange überleben...


    Da der einzige Grund für Zusatzscheinwerfer IMO ohnehin nur Nebelscheinwerfer sein könnte, ist der Ansatz sie möglichst tief anzubringen ja nicht mal sooo schlecht, würde aber eher zur Montage an Oberseite der Sturzbügel raten.

  • Zitat

    Original von akimo
    ist so was überhaupt erlaubt :?:


    dazu gibt es seit 1999 eine EU Richtlinie oder Regel die den Anbau von Zusatzscheinwerfern regelt. Für Fahrzeuge vor 1999 gilt denke ich die Nationale Zulassung. Ich glaube in der EU Regel sind bis zu 7 zusätzliche Scheinwerfer erlaubt. 2x Abblend, 2x Fern, 2x Nebel und 1 Suchscheinwerfer. Abstände und wie geschaltet steht alles in dieser Richtlinie. Liegt beim TÜV. Brauchst halt nur nen Anhänger für die Batterie. ;-)

  • Zitat

    Original von Hobo
    Brauchst halt nur nen Anhänger für die Batterie. ;-)


    Dafür liegen aber wieder andere Richtlinien aus! --:--

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von Hobo

    Ich glaube in der EU Regel sind bis zu 7 zusätzliche Scheinwerfer erlaubt. 2x Abblend, 2x Fern, 2x Nebel und 1 Suchscheinwerfer.


    Stelle ich mir grade Bildlich vor -gaga-

  • Zitat

    Original von Gero


    Stelle ich mir grade Bildlich vor -gaga-


    ... mit Jon Travolta als Fahrer, im weissen Sacko! :lol:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von Hobo
    Ich glaube in der EU Regel sind bis zu 7 zusätzliche Scheinwerfer erlaubt. 2x Abblend, 2x Fern, 2x Nebel und 1 Suchscheinwerfer.


    Gilt aber für nur mehrspurige KFZ, 6 Scheinwerferpaare, mit maximaler Gesamtleistung von, gleichzeitige Verwendung von/mit verboten, etc...


    Einspurige dürfen nur eine sichbare Lichtquelle haben: ein Abblender, ein Fernlicht, ein Nebler, ein Breitstahler...(BTW ist Nebelschlußleuchte hier verboten)
    Daher auch meine vorige Anmerkung zum "Zugsignal", ein Dreieck (ein Licht oben, zwei unten) könnte ggF als Zugbeleuchtung missinterpretiert werden; worst case: nachts, Bundesstraße mit paralell führender Bahnstrecke, Motorrad mit 3 Lichtern, Gegenverkehr denkt es handelt sich um in Gegenrichtung befindlichen Zug, meint daher er kann überholen und peng...
    Und daher ist diese Konstellation am Motorrad definitiv verboten.