Neufahrzeug als EU Import

  • Welche Nachteile hat man als Besitzer eines japanischem Neufahrzeug aus EU Import? Worauf sollte man achten? Handbuch in deutsch?

    Oder ist es völlig egal, wo der Bock her kommt?

    Hat jemand Erfahrung?

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Völlig egal bestimmt nicht. Man braucht zumindest die COC-Bescheinigung, um das Gerät in Deutschland überhaupt zulassen zu können, ansonsten wäre eine Einzelabnahme zur Erteiliung der ABE fällig. Ich hatte zweimal EU-Reimport-PKW (Neukauf) , da gab es keine Schwierigkeiten. Die wurden beim Händler in Boppard gekauft, der hatte die FZGe auch sofort auf mich zugelassen. Ich habe öfters gehört, dass die in D übliche Ausstattung bei FZGen aus Nachbarländerm teilweise magerer ausgestattet sind, das wird bei Moped evt. auch so sein. Und es soll VertragsHändler geben, die solche Kunden nicht in ihrem Laden haben wollen.

  • Ok, das mit dem COC Papier war mir bewusst.

    Vor fünf Jahren wurde mir ein Fall bekannt, wo jemand sein ABS Problem an einem spanischen Opel Corsa nicht in den Griff bekam, weil der deutsche Corsa ganz anders aufgebaut war und auch nicht mit dem Diagnose Stecker ausgelesen werden konnte. Es wäre schade, wenn mir sowas passieren würde.


    Konkret geht es mir um eine GL 18 Tour DCT mit Airbag.


    Aber ob die Japaner landesspezifische Unterschiede in die Fahrzeuge einbauen oder es die eine EU Variante gibt, das weiß wohl nur der Generalimporteur.

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  • Jo, morgen muss ich da mal anrufen.

    Über die Nachteile eines EU Fahrzeuges wird er mir sicherlich nichts sagen...

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  • Wir wollten uns mal ein EU-Import (allerdings PKW) zulegen.
    Die Ausstattung war identisch zu der in Deutschland angebotenen PKW, der Preis aber deutlich günstiger.
    Jedoch war das garantieheft im Ausland abgestempelt und es galten die Garantiebestimmungen des Auslandes.
    und die Wichen weit von denen in Deutschland ab. Deswegen kam es nicht zum Kauf.
    Bei einem speziellen Garantiefall hätte man also ins Ausland fahren müssen, um in den Genuss der Garantieleistung zu kommen...

    oftmals handelt es sich um Vermittler von EU-Kfz, aber nicht um Händler (das Kleingedruckte 😖😖😖).
    Wenn dein Händler bei ihm vor Ort mit seinem Stempel das Garantieheft erstmalig und als einziger abstempelt (und nicht z.B. Honda Ungarn oder so...) gelten die deutschen Garantiebedingungen.

  • Maaszi, danke. Solche Kleinigkeiten muss man wissen..

    Olli, Dank auch Dir. Vielleicht bekomme ich ja noch ein paar Infos, vielleicht auch von Manfred.

    Morgen will ich da mal anrufen, bevor der kleine Familienbetrieb umgeht.

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  • Wenn Du da morgen was klarmachen willst, schreib Manfred doch mal über seinen hiesigen Account ne PN oder Mail. Besser, man ist vorher gewappnet, man weiss ja nicht, ob er diesen Thread als lesenswert entdeckt .

  • https://www.bike-parts-honda.d…/1800-MOTO/GOLD-WING/2019


    Wie du hier z.B. beim 2019er Modell siehst gibt es eine EU Version, eine FR Version, eine IT Version und eine GB Version für den europäischen Markt.

    Das kann nur eine unterschiedliche Farbe sein, dass können aber auch Ausstattungsunterschiede sein.

    Die Grundtechnik ist aufgrund der EU-Zulassung identisch. Es kann dir aber schon passieren dass du z.B. auf ein Farbteil einige Monate warten musst, weil der normale Bestellweg für den FH nicht möglich ist.


    WICHTIG: Die Übergabeinspektion und damit die Meldung in das HONDA Garantiesystem muss von einem jeweiligen FH durchgeführt worden sein. Ohne Übergabeinspektion eines europäischen Vertragshändlers hast du keine Garantie.


    Versionen außerhalb der EU können deutlich größere Abweichungen aufweisen. (z.B. US Import)


    Und ja - ob du der Lieblingskunde deines Fachhändlers wirst, lass ich offen. Bei der GL sind aber viele Händler recht flexibel.... und auf Kulanz sollte man nicht unbedingt hoffen. Das ginge zu Lasten HONDA DE und da sie das Fahrzeug nicht verkauft haben hält sich die Aktivität in Grenzen. Evtl. Rückrufe werden aber problemlos durchgeführt.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Uff.

    Also ist doch alles nicht so einfach.

    Dank Dir Manfred für die ausführliche Antwort.

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  • Wichtig ist noch, darauf zu achten, wer der Verkäufer ist, so Gimmicks wie Vermittlungsgeschäfte sind an der Tagesordnung, Rechtswahlklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen kommen ebenfalls vor, wenn der Verkäufer seinen Sitz nicht im Inland hat.

    Wichtig ist, was im schriftlichen Vertrag steht und den würde ich mir in solchen Fällen genauer anschauen.

    Vorsorglich nochmals: in unseren Gefilden, also in Deutschland bei Anwendung Deutschen Rechts ist der Verkäufer gewährleistungspflichtig. Garantie ist ein anderes Spielfeld. Garantiegeber kann z.B. der Hersteller sein und bei dem müssen diese Ansprüche geltend gemacht werden. Da kann es dann schon mal interessant sein, sich die Garantiebedingungen anzuschauen, weil sich meist nur daraus ergibt, wer genau der Garantiegeber ist und was die Garantie überhaupt umfasst.