Genau das sehe ich auch, hatte vorher BT23 und BT31 drauf, bei diesen Reifen wurde das Vorderrad zum Ende der Laufzeit recht kippelig, dieses Phänomen hatte der Dunlop nicht.
Dunlop Road Smart II vs. ???
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und
Nix für ungut, aber jedewede Angabe von Laufleistungen sind ohne Relevanz, da durch den persönlichen Fahrstil zustande gekommen. Hier gibt es genug Leute, die mit Müh und Not auf maximal 6tkm kommen.
und jetzt werden noch 11er und 13er gemischt
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Dank Euch allen für Eure Kommentare.
Ich wollte hier kein neues Diskussionsthema über Vor- und Nachteile von Reifen aufmachen, da wie Ihr ja wisst das Thema Reifen sehr individuell ist (Fahrstil, Straßenbeschaffenheit, Luftdruck, Motorradtype, Fahrwerkeinstellung, usw.).
Deshalb wollte ich die Erfahrung von Dunlop Road Smart II zu einem anderen Reifen auf einer ST1100 mit ABS (ab Baujahr 1998).
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Winni, wähle mit Bedacht einen Reifen aus, den es noch eine zeitlang gibt.
Da der neue Reifen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein DOT von nach 2020 hat, musst du den Reifen eintragen lassen!
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....musst du den Reifen eintragen lassen!
Richtig wenn sein Modell noch keine EU-Zulassung hat.
Prüfen ob im Feld "K" der Zulassungsbescheinigung eine EU-Nummer steht z.B. e1*92/61*0204*01
Steht dort eine EG-Zulassungsnummer sind alle Reifenbindungen kraft Gesetz aufgehoben Fall 1a) https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html
Gilt natürlich auch für die ST 1300 und alle anderen Motorräder. EU-Zulassungsnummer sind i.d.R. ab einem Baujahr 2000 vorhanden
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UPS, aufs Baujahr habe ich nicht geschaut. Meinst du wirklich, dass die 11er Pan nach 2 verschiedenen Richtlinien zugelassen sein kann?
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Da das bei der 1999er und der 2000er Varadero der Fall ist, will ich das nicht ausschließen - daher der Blick auf das Feld "K"
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Danke Euch für den Hinweise.
Im Feld "K" steht in meiner Zulassungsbescheinigung: F440
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Dann hast du noch keine EU-Zulassung und die Reifenbindungen sind gültig. Abweichende Reifenpaarungen müssen in den Papieren eingetragen werden (Reifenproduktion ab 2020) Reifenfreigaben der Hersteller sind nur noch Arbeitspapier für die Prüforganisation (siehe Fall 2 in meinem Link)
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Danke Manfred.
Wie bekomme ich eine EU-Zulassung?
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Vermutlich nur mit einem neueren Fahrzeug
laut ADAC kann man nur eine EU-Zulassung beantragen, wenn der Fahrzeugtyp nach EU-recht grundsätzlich zugelassen wurde. Das trifft bei uns leider nicht zu.
Ich habe mit meinem Tüvmensch ausgemacht, dass ich morgens mit meinen jetzigen Reifen vorbei komme und nachmittags mit den neuen. So trägt er mir 2 Reifen auf einmal ein. Im Augenblick ist der Bridgestone T31 (Dot 2017) montiert, der nächste wird der T32
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Danke Sangalaki,
dann werde ich mir wohl gut überlegen müssen, welchen Reifen ich eintragen lassen werde. Mit dem Road Smart II bin ich zwar ganz zufrieden, aber der wird wahrscheinlich irgendwann in naher Zukunft nicht mehr produziert.