Overlaykarte Blitzer europaweit

  • mach keinen extra Thread auf dafür, schreibs hier dazu.


    die Sache mit den neuen Codes wollt ich natürlich etwas genauer erforschen. hab jetzt versucht über MS Kartendaten auf den neuen 2610er über USB raufzuladen, und siehe da es kommt die Meldung dass die Karten für das Gerät nciht freigeschalten sind. Ja eh klar weill ich ja die neuen Codes nicht eingegeben habe, sondern noch die vom alten Gerät im MS eingetragen sind. Aber wenn man will kann man trotzdem übertragen lassen ???!!!!! Ja und was soll ich sagen, es werden die Karten trotzdem erfolgreich raufgeladen und dann auch vom neuen 2610er korrekt eingelesen.


    entweder ist es den Geräten egal, oder ein Bug in der Software.


    demnach erfolgt die Überprüfung von Freischaltcode zu zugehörigem Gerät nur via USB Übertragung. Bei Kartenladung über nen Kartenleser kann das sowieso überhaupt nicht überpüft werden.
    So gesehen ist in der img Datei auch keine info über den Freischaltcode enthalten, den ansonsten dürfte der neue 2610er die Feindaten gar nicht einlesen.
    :lol: da haben die bei Garmin wohl ihre Hausaufgaben noch nicht ordentlich gemacht :mrgreen:


    Also demnach müsste imho jeder 2610er mit fremder CF-Karte und fremden Feindaten arbeiten können.

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


    90-02 zzr500 in red, 02-04 Deauville in red, 04-09 ST1300A in red
    seit 05/09 GL1800 in Bloodstone Red Metallic ...........

  • Heimo, wie funktioniert das eigentlich mit dem Kartenleser ?


    Muß man hier beim übertragen in Mapsource" An Gerät senden" dann den Kartenleser auswählen oder wie funzt es richtig ?

  • Hi Hobo


    JA, genau so wie du geschrieben hast GOO


    also bei mir hat der 7in1 Kartenleser 4 Laufwerksbuchstaben (f,g,h,i)
    beim senden an Gerät im MS kann ich dann den auswählen in dem die CF drinsteckt und schon wird geschrieben (nur etwas schneller als über den 2610er :mrgreen:


    das geht natürlich nur beim Kartenübertragen, eh klar ;-)


    so sieht das in MS aus

    greetz - Heimo S.
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  • und wenn der 2610er auch am PC steckt, hab ich einen Eintrag mehr bei den Geräten, kann ich aber genau so auch den Kartenleser auswählen.
    (eigentlich müsste der ja Kartenleser-schreiber heissen /Klugscheiss off) :mrgreen:

    greetz - Heimo S.
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  • Hai @all


    laut einem Artikel im aktuellen ADAC ist es (klar was auch sonst :-?)
    verboten Navigationssysteme mit solchen Blitzerwarnern auszustatten.
    Sollte jemand damit erwischt werden, ist ein Bussgeld fällig und evtl.
    sogar die Beschlagnahmung des Gerätes. Dabei ist es unerheblich,
    ob das Gerät verwendet wurde oder nicht. :evil:


  • der Artikel würde mich interressieren! haste nen Link dazu?!

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


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  • Heimo,


    Da ist die Gesetzeslage nur eindeutig, wenn es um technische Vorrichtungen nach dem Fernmeldeanlagengesetz geht, die Laser- oder Raderstrahlen erkennen und dann warnen. Diese Geräte sind verboten. Die Overlaykarte jedoch zeigt nur an, wo Radargeräte aufgestellt sind oder wo die Polizei regelmässig Lasermessungen durchführt und erkennt nicht, ob Radarstrahlen ausgesandt werden (z.B. Kamera drin ja/nein). Daher fällt dieses Programm/die Software nicht unter § 10 Fernmeldeanlagengesetz.


    Bisher ist meines Wissens nach kein Fall bekannt, bei dem ein Nutzer eines PDA/GPS-Gerätes mit entsprechendem Programm vorm Kadi landete. Dieses Thema wurde auch hinreichend bei http://www.pocketnavigation.de diskutiert.


    Um die Verwirrung komplett zu machen, legt der Gesetzgeber sich inzwischen § 23 ABs 1b StVZO passend zurecht, um auch bei Software zuzuschlagen, aber da kommt die grüne Truppe in Beweisnot....



    http://portal.1und1.de/de/them…tech/ratgeber/514556.html



    http://www.adac.de/Search/Sear…efault.asp&RWCookieValue=

  • Danke Olli für die Links ;-)


    Auszug:
    Doch anders als bei den bekannten Sonderzielen meldet ein entsprechend aufgerüstetes Navisystem Gefahrenstellen wie Blitzer bei der Annäherung vorab – je nach Gerät per Piepston mit entsprechender Display-Meldung.......


    Also sehe ich da für die Verwendung der Overlaykarte kein Problem, denn die warnt mich ja nicht vor Annäherung mit einem Piepston oder sonstwas. Es wird lediglich der Punkt angezeigt und sonst nichts.


    Aber stimmt schon, ist sicher ne Grauzone. Und ich lasse meine Overlaykarte drauf.

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


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  • Heimo,


    mein Overlay bleibt auch drauf ;-) . An meinem PDA konnte man mit dem Programm Glopus ( http://www.supervisioncam.com/glopus/) einen Hotkey programmieren und bei Erkennen der Trachtengruppe zu Kontrollzwecken das Programm mit einen Tastendruck verschwinden lassen. Das bietet Garmin leider nicht oder liege ich da falsch...??


    Falls Du noch einen PDA hast, schick mir mal ne PN oder Mail, dann kann ich Dir da weitergehende Infos zusenden. Ansonsten kann man Glopus 30min gebührenfrei testen.

  • §23 Abs. 1b
    "....Dies gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn-oder Laserstörgerät)."


    Da ein Overlay keine Geschwindigkeitsmessung anzeigt, sondern allenfalls einen potentiellen Messpunkt (unabhängig von einer tatsächlichen Messung) wiedergibt, sehe ich diese Art "Radarwarnung" nicht durch diese Vorschrift sanktioniert. Im Grunde macht das Overlay ja nichts anderes, als mich an bestimmten Stellen zur besonderen Vorsicht zu ermahnen - weil dort z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • @Axel


    daher sind wir bei der Auslegung dieses schwammigen Gesetzeswerks gedanklich auf einer Seite. Mich hätte mehr interessiert, ob es denn tatsächlich schon einen Fall gegeben hätte, bei dem ein User derartiger Software vor den Kadi gezerrt worden ist, aber es gibt leider noch keine entsprechenden Fälle, die man zur Meinungsbildung heranziehen könnte.


    Ich hab in meiner Surfomanie schon gegoogelt wie ein Doofer, das Web und juristische Seiten geben dazu bisher noch keine rechtsverbindlich anwendbaren Urteile her, man hatte bisher noch niemanden an den Hammelbeinen oder hat´s versucht. Würd ich als Exekutive auch nicht probieren, da die Beweisfühurng von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Dann lieber handfeste Sachen, watt geht mich die Knipserei an, der VT, der es echt verdient hat, kommt mir irgendwann anderweitig vor die Flinte.


    Und eines steht auch fest, was wir sehen und was der Richter im Einzelfall sieht, sind zwei Paar Schuhe. Merke: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!" Also werde ich mit Heimo´s schöner Overlay-Karte arbeiten, und früher hab ich den Blitzer-Sync von Pocketnavigation ohne jegliche Hemmungen verwandt.