Hallo Forum,
auf gegebener Veranlassung möchte ich auf eine Problematik hinweisen, bitte nicht unbedingt in das Diskutieren kommen, ob richtig oder nicht, oder wie auch immer.
Wer mit einem Kraftfahrzeug einen Unfall mit Haarwild (Rehe, Wildschweine u.a.)
verursacht ht die Pflicht:
1. Den Unfall unverzüglich der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
Unverzüglich bedeutet nicht erst am nächsten Morgen.
2. Den zuständigen Jagdpächter informieren
(Geht dann auch über die Polizei)
Bei Nichtbeachtung dürfte ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" mit den
entsprechenden Verfahren vorliegen.
MfG
DiBo