Wildunfall/Fahrerflucht

  • Hallo Forum,
    auf gegebener Veranlassung möchte ich auf eine Problematik hinweisen, bitte nicht unbedingt in das Diskutieren kommen, ob richtig oder nicht, oder wie auch immer.


    Wer mit einem Kraftfahrzeug einen Unfall mit Haarwild (Rehe, Wildschweine u.a.)
    verursacht ht die Pflicht:


    1. Den Unfall unverzüglich der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
    Unverzüglich bedeutet nicht erst am nächsten Morgen.


    2. Den zuständigen Jagdpächter informieren
    (Geht dann auch über die Polizei)


    Bei Nichtbeachtung dürfte ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" mit den
    entsprechenden Verfahren vorliegen.


    MfG
    DiBo

  • Den Vorgang bei der Polizei melden hatte ich aus der Fahrschulzeit noch in Erinnerung :!:
    Aber ebenso wichtig ist das Richtige Verhalten, damit es zu keinem Unfall kommt. :!:
    Auch wenn keine Schilder am Straßenrand stehen, bei Waldgebieten immer mitTieren rechnen, die über die Straße wollen.
    Nicht glauben, Glück geabt dasTier ist weg:
    Es können noch weitere folgen :!:
    Wie war das im Dunkeln :?:
    Nicht hupen und nicht aufblenden.
    Und an die Autofahrer unter uns,
    Das Tier nicht in den Kofferraum, ist dann wilderei ( kein Witz,sondern Tatsache) :!:
    Mike aus Berlin

  • Zitat

    Original von Pantreiber
    Nicht hupen und nicht aufblenden.


    ehh... war das nicht Abblenden und Hupen??
    Whatever, Dämmerung = Wildzeit
    Und nie denken das Tier sei weg wenn's zB von links nach rechts über die Straße, erster Instinkt ist "weg!", zweiter Instinkt aber "heim!" und dann drehts plötzlich um und läuft nochmal drüber...

  • Da gab´s doch hier im Forum mal nen Link zu einem Film mit Wildunfall. Das sah ganz schön drastisch aus. Und das war kein großes Tier, eher so Fuchs oder HAse.

  • Zitat


    Das Tier nicht in den Kofferraum, ist dann Wilderei ( kein Witz,sondern Tatsache) :!:
    Mike aus Berlin


    Mike, ob Du glaubst oder nicht. Selbst wenn Du im Wald spazieren gehst und findest eine Geweih-Abwurfstange, steckst Dir die als Mitbringsel ein, schon ist der Tatbestand der Jagdwilderei nach § 292 StGB erfüllt. Das stammt wohl noch aus alten Guts- und Lehnsherrenzeiten, wo die Jagd und alles was damit in Verbindung zu bringen war, den höheren Herrschaften allein erlaubt war.


    Was geht, ist den Hasen in den Kofferraum werfen und dann direkt ab zur nächsten Polizeiwache, aber möglichst ohne Umwege. Da hat Dich sonst irgendein Pilzsammler gesehen und meldet das bei der Polente, dann wird die Luft dünn.


    Jagdwilderei wird äusserst heftig bestraft, dagegen werden unsere kleinen Einbrecher mit Samthandschuhen angefasst :twisted: