die spinnen echt... (Gerichtsurteil)
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@ heimo
Ein reicht da nicht mehr aus
K-H -
Tach zusammen,
die Realitätsferne mancher Richter ist sprichwörtlich.Man hat manchmal den Eindruck als wenn
manche dieser Herrschaften in einem Elfenbeinturm leben würden.Abenteuerliche Begründungen
werden angeführt, um Urteile zu begründen,zu dem der Normalbürger jeglichen Bezug verliert.
Dadurch bedingt kommt es,nicht nur in diesem Breich, zu einer weitgehenden Entfremdung von
Bürger und Staat.Mit freundlichem Gruß
Lothar
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Da gab es die Richterin, die dem Mann Recht gab, der seine Frau schlägt, weil das im Islam eben so ist, und nun dieses Urteil.
Ich glaube, langsam ticken einige nicht mehr richtig
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Da fällt mir nichts mehr ein.
Das wäre ahnlich mit Rauchern, welche die Krankenkassenbeiträge angehoben bekommen, um die etwaigen höheren Behandlungskosten aufgrund erhöhtem Krebsrisiko mitzutragen haben.
Da wird ja schon von voherein eine Teilschuld durch Fahren eines Motorrades zugesprochen.Ich frage mich, wie dieser Richter zu dieser Urteilsfindung gekommen ist, wenn er dem Gesetze nach und seinem Gewissen nach geurteilt hat.
Ich werde dennoch Motorrad fahren und Leute kauft Aktien von Rechtschutzversicherungen.gruß
Charly
gruß
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Zitat
Original von Charly Rauscher
Das wäre ahnlich mit Rauchern, welche die Krankenkassenbeiträge angehoben bekommen, um die etwaigen höheren Behandlungskosten aufgrund erhöhtem Krebsrisiko mitzutragen haben.
Nun das waere ja doppelt falsch.
Wenn man sich die Statistiken anschaut, muesste man dem Raucher noch eine besonders guenstige Versicherung anbieten, da die meisten Raucher sterben bevor sie alt werden. Die Behandlungskosten fuer Aeltere sind wesentlich hoeher, als die von Rauchern. -
Wenn wir nicht gerade Saisonbeginn hätten, würde ich das beinahe für einen Aprilscherz halten.
Wobei aber bei den Unfällen zwischen Bikern & PKW immer darauf hingewiesen wird, das rund 75 % der Unfälle auf das KONTO der Autofahrer geht.
Mike #855 -
;( Arme Justizia ;(
ich halt mich besser zurück, sonst krieg ich noch `ne Beleidigungsklage
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Genau!
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Zitat
Original von Eagleopa
;( Arme Justizia ;(Arme, blinde Justizia
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Na ja, der Keks ist ja noch nicht gegessen, das dürfte die erste Instanz vor einem realitätsfremden Richter gewesen sein. Verbindlich für gleichgelagerte Fälle sind OLG-Urteile. Zivilverfahren in der Höhe der Forderung (10.000€) werden üblicherweise erstinstanzlich vorm Landgericht geführt, da wird der Advokat des Bikers wohl locker Einspruch einlegen, warten wir mal ab.........ich glaube nicht, dass diese Entscheidung Bestand behalten wird.
Betriebgefahr hin oder her, gröbliche Vorfahrtsverletzung, dann noch plötzlich und unerwartet auf die Fahrbahn geradelt, da wird der Biker zweitinstanzlich zu seinem Recht kommen, vielleicht nicht in der geforderten Höhe der Schmerzensgeldsumme, aber ein Mitverschulden wird da wohl gänzlich vom Tisch gefegt.