Motorradunfall - aus Fahrersicht

  • Zitat

    Original von mbrII


    Hier in .at gibst ab +50% Überschreitung gleich vor Ort den Schein ab (bzw bei Anzeigen wie nach Radarfotos/Lenkererhebung oder erfolgter Unfallforschung kannst per Postmitteilung nachträglich Aufforderung hierzu erhalten), bedeutet ebenfalls Fahrzeug sofort stehen lassen (hast dich aber schon drum zu kümmern das die Kiste von dort umgehend verschwindet). In der 30er Zone (+45kmh) genauso wie auf der Autobahn (+195kmh)...



    Da bist Du aber seit einigen Jahren nicht mehr am Laufenden. Innerorts +40 km/h , außerorts (auch Autobahnen) +50 km/h und Du darfst die Fahrkarte für 2 Wochen, im Wiederholungsfall mindestens
    4 Wochen die Fahrkarte abgeben. Vielleicht wirds in Wien nicht so streng vollzogen, hier in Salzburg garantiere ich Dir dafür.

  • Zitat

    Original von toni
    Da bist Du aber seit einigen Jahren nicht mehr am Laufenden.


    Kann durchaus sein, ändern ja auch alle fix lang was, publiziert wirds aber nicht besonders...


    Zitat

    Innerorts +40 km/h , außerorts (auch Autobahnen) +50 km/h


    Erscheint mir jetzt unlogisch, ergäbe ja innerorts eine Aufweichung (erst ab >90 bei 50 bzw >70 in 30er Zone?).
    Autobahn dagegen etwa wie "früher": bei >150 in 100er, bzw bei >180 in 130er.


    Zitat

    und Du darfst die Fahrkarte für 2 Wochen, im Wiederholungsfall mindestens 4 Wochen die Fahrkarte abgeben. Vielleicht wirds in Wien nicht so streng vollzogen, hier in Salzburg garantiere ich Dir dafür.


    Hat mit Wien oder nicht Wien nix zu tun, sonder eher mit dem Fahrer :V:
    Blase ich auf der Tangente mit >130 statt der erlaubten 80, auf der Triester mit >120 statt 70, oder innerorts mit Deinen >90 statt 50, ist mein Deckel genau so schnell & lange weg wie Eurer...
    Die Rechtslage ist nunmal einfach so.

  • @ Markus
    Du brauchst mich nicht verstehen, jeder Staat hat seine eigenen Gesetze, in der Schweiz weiss ich als dort wohnender Bürger, auf welches Eis ich mich begebe, wenn ich z.B. zu schnell bin. Ich wohne in der BRD und ich weiss, was ich mir hier erlauben kann. Ich habe hier schon immer deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es in ganz Europa nirgends so billig ist, im Straßenverkehr Scheisse zu bauen, wie bei uns. Desweiteren zahle ich und beuge mich der Staatsräson, wenn man mich am Arsch hat, weil ich zu schnell war, siehe mein erstes Posting.


    In meinen Augen kann es nicht angehen, dass eine bestimmte Gruppe von KFZ-Führern anders behandelt wird, als der Rest der motorisierten Gesellschaft. Dass für Gefahrguttransporte oder Schulbusse verschärfte Vorschriften gelten, kann ich nachvollziehen, aber nur wegen gestiegener Unfallzahlen die Motorradfahrer derart abzubügeln, da geht mit erstens gegen den Strich und zweitens ist das eine Diskriminierung, die jeder Grundlage entbehrt. ( Art. 3 GG ).


    Juristisch dürfte das im Klagefall ein Eigentor werden, die prozentuale Anzahl an Verkehrsunfällen mit PKW pp. ist weitaus höher, würde man da den gleichen Maßstab anlegen, ständen so einige Wirtschaftsbetriebe still. Unsere Polizei führt mit den berühmten Stecknadeln eine Karte mit Unfallbrennpunkten, sobald sich genug Nadeln an einer Stelle sammeln, treffen sich Polizei und Straßenbaubehörde und machen sich Gedanken, ob man bauliche Maßnahmen zur Entschärfung der vermeintlichen Unfallgefahr einfallen lassen kann. Genauso ist das bei Strecken, wo sich Anwohner über ständige Raserei beschweren. Da spricht aber keiner von FZG-Beschlagnahme, eher von verschärften Radarkontrollen oder baulichen Maßnahmen (Einbau von Schwellen oder Kreisverkehr) um den FZG-Verkehr zum disziplinierten Fahren zu bringen.


    @ Axel,
    ich war vom 24.bis 28.5. in Haina, habe es überlebt 8-)8-) . Zur Kommentierung Deines Beitrages, die Ursache sind nicht die bajuwarischen Ordnungshüter, sondern deren Legislative, sprich IM und bayrischer Landtag, die das Polizeigestz in der Form ausgeweitet haben. Die Kollegen auf der Straße sind wie immer die armen Deppen, die das teilweise gegen ihre innerliche Überzeugung vor Ort umsetzen müssen. Betreffs Urlaub, das war schon hammerhart, binnen 3 Stunden von 30 Grad an der Algarve in Paderborn runterzukommen und sich bei 14 Grad den Arsch abzufrieren :mrgreen:


    BTW, ich werde meinen Fahrstil nicht ändern und bin nur gelegentlich etwas zu schnell, aber in NRW kann ich wenigstens mein Mopped weiter bewegen, die spinnen, die Bayern.


    Nix für ungut in den Süden der Republik,


    Olli/Lippstadt

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    .....die Ursache sind nicht die bajuwarischen Ordnungshüter, sondern deren Legislative...


    ... ich sprach ja auch nur vom Handeln der bajuwarischen Ordnungshüter. Dass die das nicht aus eigenem Antrieb und möglicher Weise im Einzelfall sogar gegen die innere Überzeugung machen, iss mir schon klar!

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    In meinen Augen kann es nicht angehen, dass eine bestimmte Gruppe von KFZ-Führern anders behandelt wird, als der Rest der motorisierten Gesellschaft. Dass für Gefahrguttransporte oder Schulbusse verschärfte Vorschriften gelten, kann ich nachvollziehen, aber nur wegen gestiegener Unfallzahlen die Motorradfahrer derart abzubügeln, da geht mit erstens gegen den Strich und zweitens ist das eine Diskriminierung, die jeder Grundlage entbehrt. ( Art. 3 GG ).


    Sicher korrekt und stimmig Olli, nur was sind die Alternativen auf solchen Strecken?
    Willst es so haben wie bei uns, [Fahrverbot für Motorräder] oder Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatztafel [gilt nur für Motorräder], was ja ebenso gegen den Gleicheitsgrundsatz?


    Zitat

    die prozentuale Anzahl an Verkehrsunfällen mit PKW pp. ist weitaus höher, würde man da den gleichen Maßstab anlegen, ständen so einige Wirtschaftsbetriebe still.


    Das Argument hierzulande ist jedoch die Unfallschwere, und die liegt beim 2-Rad eben anders...

  • Ich verstehe nicht die Motivation einiger Leute hier diese Raser in Schutz zu nehmen


    =Ärger=


    Wir sollten Stellung beziehen, das wir mit Rasern - so wie es dort zu sehen ist - nix zu tun haben. Ich rede nicht von zu schnellem fahren, sondern von dieser rücksichtslosen Raserei. Was um Himmels Willen passiert hier im Forum. Ich dachte immer, das wir Menschen sind die nicht nur ein gemeinsames Hobby haben sondern auch als Gemeinschaft dagegen vorgehen und auch nach außen dies vertreten können. Statt dessen reden wir ob wir Verständnis haben sollten???? Bin ich blond oder krieg ich hier was nicht so richtig mit?

  • Hmm ich denke die Raser hat hier keiner in Schutz genommen - sondern nur die Handlungsweise der Polizei (Beschlagnahme) in Frage gestellt.


    Ich halte so ein Vorgehen (eine Woche kein Fahrzeug...) für grundsätzlich ok um den 41ern einen Dämpfer zu verpassen... aber das muss für alle gelten... Dosen und Biker... und natürlich auch für Buse und LKW...


    Aber unsere Gesetzgeber sind ja momentan daran das "billige" in D abzuschaffen... ich denke am 01.04.2008 ist es soweit...

  • @ stefan 19701970,


    wer soll denn die Definitionshoheit über den Begriff Rasen bekommen??
    Etwa die Polizei ?? Soweit kommts noch! Oder willst Du festlegen, wann zu schnelles Fahren Rasen ist und wann nicht? Sind 250 Km/h auf der A4 ohne jegliches Verkehrsaufkommen bei 130 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung Rasen und 60 vor der Schule bei Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 ebenso zu qualifizieren???


    Es gibt hier bei uns in D ein Rechtsstaatsgebot, einer der tragenden Grundsätze ist uralt und heißt: keine Strafe ohne Gesetz oder wie Asterix sagen würde: nulla poena sine lege.


    Jetzt kommen einige Findige auf die Idee, die eigentlichen Strafen, die angeblich keine sind, auf Nebenkriegsschauplätze zu verlagern und als sog. Nebenstrafen und/oder Maßregeln der Besserung/Sicherung zu qualifizieren. (Stichwort: Fahrverbot bei Ladendiebstahl)


    Das führt dann dazu, dass ungeahnte Handlungsspielräume eröffnet werden und erinnert mich an die Maßnahmen von Ronald Schill in "seinem" Gerichtssaal, wo er Maßnahmen der Ordnungshaft vollstrecken ließ und die Haftdauer abgelaufen war, bevor das Rechtsmittel gegriffen hatte!!
    Ich will mich hier nicht über Schill auslassen, aber das ist doch ganz einfach: wenn jemand der Meinung ist, er müsse die Raser aus dem Verkehr ziehen, soll er sich in den Bundestag wählen lassen, dort einen Gesetzesvorschlag einbringen, das Rasen dahingehend definieren, das bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von X% ein Beschlagnahme erfolgen kann und vor allem: die Bußgelder wie bei Strafsachen auch, dem Einkommen angepasst werden, dann tut es dem Reichen zumindest etwas weher als den armen Socken.


    Aber eine Entscheidung darüber einem Streifenpolizisten zu überlassen, bei allem Respekt vor der auch hier vertretenen Spezies: NEIN DANKE und ich finde, auch der Landrat von Hintertupfingen sollte die Grundsätze der Gewaltenteilung beherrschen.


    Ich warte auch darauf, wann der EUGH die italienischen Machenschaften auf den Tisch kriegt wie fraihändig fahren und 60 Tage Beschlagnahme des Möppis.
    Da gibts noch so einen Grundsatz der da heißt: Verhältnismäßigkeitsprinzip, das gilt nach meinem Kenntnisstand auch in Italien und in Bayern erst recht.


    So, genug aufgeregt und wieder abgeregt :mrgreen:


    mfG
    hermi

  • Zitat

    Original von hermi
    .....dort einen Gesetzesvorschlag einbringen, das Rasen dahingehend definieren, das bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von X% ein Beschlagnahme erfolgen kann und vor allem: die Bußgelder wie bei Strafsachen auch, dem Einkommen angepasst werden, dann tut es dem Reichen zumindest etwas weher als den armen Socken.


    mfG
    hermi


    Das werden wir wohl ab 04/2008 bekommen.... es wird daran gearbeitet.... wenn jetzt der bayerische Versuchsballon Wirkung zeigen wird... dann kommt sowas bestimmt.... rechtsstaatlich dann natürlich.

  • Hi Manfred,


    Gott sei Dank werden wir längsam älter und ruhiger ;-)


    Hab schon lange nichts mehr von Dir gehört.


    Grüssle, didi

  • Gibt ja auch keine Probs bei der ST..... und wenns keine Probs gibt... was soll ich denn schreiben....


    Und zu Freds rund um die Zufriedenheit.... oder rund ums Pendeln... da bin ich doch lieber ruhig... das eine ist sehr subjektiv und das andere bekannt...

  • Zitat

    Original von hermi
    Es gibt hier bei uns in D ein Rechtsstaatsgebot, einer der tragenden Grundsätze ist uralt und heißt: keine Strafe ohne Gesetz oder wie Asterix sagen würde: nulla poena sine lege.
    hermi


    Das ist völlig richtig GOO


    Zitat

    Original von hermi
    Jetzt kommen einige Findige auf die Idee, die eigentlichen Strafen, die angeblich keine sind, auf Nebenkriegsschauplätze zu verlagern und als sog. Nebenstrafen und/oder Maßregeln der Besserung/Sicherung zu qualifizieren. (Stichwort: Fahrverbot bei Ladendiebstahl)
    hermi


    Diese Feststellung ist irreführend und nicht korrekt -%- . Allein das Wort "Nebenstrafe" zeigt doch auf, dass es sich um eine vom Gesetzgeber gewollte repressive Maßnahme, also "expressis verbis" um ein Strafe handelt. So ist der von Dir zitierte Nebenkriegsschauplatz "Nebenstrafe" z.B. die Beschlagnahme bzw. Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt. Man kann ja wohl nicht besoffen fahren und seine Karte behalten, oder wie jetzt....?????? Das ist beileibe kein Nebenschauplatz.



    Zunächst gilt Dein erstes Zitat "Keine Strafe ohne Gesetz". Demnach ist Ladendiebstahl eine Straftat nach § 242 oder 243 StGB. Begeht der Ladendieb seine Straftaten gewerbsmäßig und benutzt er seinen PKW als Tatmittel, in diesem Falle zum Bunkern bzw. Abtransport des Diebesgutes, wird der PKW gegebenenfalls sogar vom Gericht eingezogen und zu Gunsten der Staatskasse verwertet........ und es "kann", je nach krimineller Intensität des Ladendiebes auch ein Fahrverbot (1-3 Monate) oder gar Entzug der Fahrerlaubnis (Ende nach oben offen) verhängt werden :mrgreen::mrgreen::mrgreen: . Auch hier gilt bei der Anwendung des Rechtsrahmens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Ein popeliger Ersttäter als Ladendieb mit Auto wird so nicht abgeledert.


    Zitat

    Original von hermi
    Das führt dann dazu, dass ungeahnte Handlungsspielräume eröffnet werden......uws...usw....
    hermi


    Dem ist im Straf- und Strafprozessrecht nicht so, da ist alles im Gesetz bis ins Kleinste geregelt. Bei der bayrischen Vorgehensweise hat man sich das Landespolizeirecht als Rechtsgrundlage "zurechtgestrickt", ich halte diese Auslegung für verfassungswidrig.


    Zitat

    Original von hermi
    Aber eine Entscheidung darüber einem Streifenpolizisten zu überlassen.........
    hermi


    Soweit sind wir noch nicht, auch der Polizeibeamte ist an Recht und Gesetz gebunden und wird seitens seines Dienstvorgesetzten ein klare Vorgehensweise zur Anwendung des bayrischen Polizeigesetzes in Sachen "Sicherstellung eines Motorrades nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung" erhalten haben. Und als Beamter hat er nach dem bayrischen Landesbeamtengesetz den Weisungen seines Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, der ist letztlich die arme Sau, dazu habe ich mich ja bereits ausgelassen.


    Zitat

    Original von hermi
    So, genug aufgeregt und wieder abgeregt :mrgreen:
    mfG
    hermi


    Das ist auch gut so, Du bist ja in Berlin nicht betroffen :mrgreen::mrgreen::mrgreen: und in Bayern müssen wir halt aufpassen, bis einer gegen die Maßnahme klagt. Ich konnte das aber so selbst als pensionierter Polizeibeamter nicht stehen lassen 8-).


    Soo, nun sind wir uns alle hoffentlich einig, das die da in Bayern sich Sachen rausnehmen, die rechtlich äusserst bedenklich sind und Raser hier nicht heilig gesprochen werden. Das kommt, wie Du bereits bemerkst, auf die jeweiligen Verkehrsverhältnisse an, ob einer rast oder halt nur Pech gehabt hat, von seiner Überschreitung jedoch keine konkrete Gefahr ausging. Und die Spielregeln hat man uns ja alle schonmal in der Fahrschule beigebracht.