Auszug aus dem Gesetz „zum Schutze der Nichtraucher „
München – Bayern hat als erstes Bundesland ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern auf den Weg gebracht. In Gaststätten und öffentlichen Gebäuden solle Rauchen bereits ab 1. Januar 2008 verboten sein, erklärte Ministerpräsident Edmund Stoiber am Freitag in München. Zuvor hatte das bayerische Kabinett einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Dieser sieht jedoch auch Ausnahmeregelungen vor. So können Gastwirte und Discothekenbetreiber in komplett abgetrennten Nebenzimmern Raucherzonen einrichten. Besucher von Bierzelten dürfen dort auch weiterhin rauchen. Stoiber erklärte, dies sei eine bayerische Eigenheit.
Und was macht das, so hoch gelobte, Hotel Sturm?
Es schickt seine Gäste, die rauchen möchten, vor die Tür.
Aber in der Bar werden weiterhin Zigarren zum Verkauf angeboten!?!
Also, im Extremfall gebe ich im Hotel Geld dafür aus, das ich vor der Tür rauchen darf. :cry:
Fazit: So lange Treffen mit Übernachtung in Hotels stattfinden, die mir keine Möglichkeit bieten, in Ruhe und einer gemütlichen Ecke mein „Pfeifchen „ zu genießen, finden diese Treffen in Zukunft ohne mich statt.