Garantie und Gewährleistung in AT.

  • Ich habe 12.4.2007 ein Garmin Navi Zümo 550 bei einem Händler gekauft. :lol: :lol:


    Ende 2008 hängt sich das Navi öfters auf. :evil:


    Ich beobachte das und mache auch Software Updates bzw. stelle den Auslieferungszustand wieder her. Diese Maßnahmen haben leider nichts bewirkt.


    Am 4.3.09 sende ich eine Mail an Garmin Österreich mit einen Bericht über das Verhalten des Navi und der Frage ob das nun ein Soft- oder Hardwareproblem sei?


    Am 5.3 Antwort von Garmin: Ich solle ihnen das Gerät direkt schicken.


    Am 9.3 versende ich das Gerät.


    Am 18.3 erhalte ich ein Mail von Garmin mit dem Inhalt:


    Bei dem eingesandten Gerät wurde ein Defekt diagnostiziert, bei dem die technische Wiederinstandsetzung den Gerätewert übersteigen würde. In solchen Fällen bietet Garmin ein neuwertiges Austauschgerät an.
    Kosten für mich: 167 Euronen und Versand.
    Angebot von Garmin gilt 4 Wochen.


    Jetzt habe ich folgende Frage:


    Herstellergarantie von Garmin in Österreich ist 1 Jahr.
    Gewährleistung des Händlers ist 24 Monate lt. AGB.


    Was beinhaltet die Gewährleistung?
    Habe ich über die Gewährleistung irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler?

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Peter, ich weiß nicht, ob es bei euch auch so geregelt ist wie in DE aber ich denke mal, Jau ey.
    Und zwar läuft es bei uns folgendermaßen ab:
    Ein Gerätedefekt innerhalb der Gewährleistungszeit ist immer über den Händler abzuwickeln, der das Gerät dann im Garantiefall weiterleitet um eine garantikonforme Instandsetzung in die Wege leitet. Tritt der Gewährleistungsfall ein > 12 Monate, entscheidet dieser dann, ob du ein Neugerät bekommst oder das Teil auf Händlerkosten geflickt wird. Gewährleistungsansprüche werden vom Händler eingeräumt.
    Wenn du innerhalb der 12 Monate zum Hersteller schickst, erkennt er natürlich auch die Garantie an wird aber ab dem 13 Monat auf seine kleingedruckten Seiten in der Bedienungsanweisung verweisen und im Recht sein.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • @ Hannes,


    tut mir leid, aber abgesehen davon dass das nicht richtig ist, was Du schreibst, hilft es dem Fragesteller auch nix, da At.


    mfG
    hermi

  • @ Hannes,
    nä,
    ich kenn mich im östereichischen Recht nicht aus. Es gibt aber eine neuere Entscheidung vom EUGH, die befasst sich mit einer ähnlichen Problematik (Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung). Mein Rat an Peter: lass Dich einfach anwaltlich beraten. Derartige Probleme gehören nach dem jeweiligen nationalen Recht zum Standardrepertoire von Anwälten. Und bisschen EU_Recht spielt vielleicht auch noch mit.


    Ansonsten: in DE: zum Auseinanderfallen von Gewährleistung und Garantie hab ich schon mehrfach was geschrieben.
    Gewährleistung ein "einfach", weils im Gesetz steht. Garantie ist fast frei verieinbar und deshalb kann man darüber fast nix sagen, wenn man die Garantiebedingungen nicht kennt.
    Ich will jetzt auch nicht öffentlich Deinen Beitrag zerpflücken. Und Vortrag will ich auch keinen halten.
    Am wichtigsten hier bei uns ist die Sechsmonatsfrist nach dem Kauf, weil bis dahin der Verkäufer die Beweislast betreffend den Mangel trägt. Ansonsten Gewährleistungsfrist insgesamt 24 Monate.


    Hannes zu Deiner Fundstelle:
    Der erste Absatz ist bis zum ersten Punkt richtig, schon das Folgende


    " Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert" :shock:


    ist in dieser Allgemeinheit mehrfach falsch, denn einerseits - wie z.B. bei fast jedem Neuwagenkaufvertrag- unterscheiden sich Verkäufer (Händler) und Garantiegeber (meistens Hersteller). Dass der Verkäufer selbst eine Garantie gibt, ist eher die Ausnahme.
    Das wird zwar weiter unten wieder aufgeklärt und richtig gestellt, aber der unbefangene Leser wird mindestens verwirrt.
    Andererseits - siehe § 477 I Zif.2 BGB- kann eine Garantieerklärung alles Mögliche enthalten, dass sie dem Käufer eine unbedingte Schadenersatzleistung zusichert, kann zwar sein, ist aber sicher nicht die Regel und schon gar nicht zwingend.


    Allerdings gibt es auf Deiner Fundstelle einen Link zur Gewährleistung und da steht auch was zum österreichischen Recht. Das kann ich leider nicht verifizieren.
    Wenn dort wenigstens die Fristen stimmen, weiterer Rat an Peter:
    ab zum Händler, die Gewährleistung läuft noch!


    mfG
    hermi

  • Danke


    Ich werde morgen zur Arbeiterkammer gehen und mich dort schlau machen. ;-)


    Bin ja Zwangsmitglied. :cry:

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Zitat

    Original von gold_pan


    Habe ich über die Gewährleistung irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler?


    Auskunft der Arbeiterkammer:


    Ja, nur muß ich beweisen das der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. :evil: Und das kann ich beim besten Willen nicht. :cry:

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

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  • Mal ne Frage von nem Klingonen:


    Wer oder was ist die Arbeiterkammer?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Zitat

    Original von Axel#561
    Mal ne Frage von nem Klingonen:


    Wer oder was ist die Arbeiterkammer?


    Da ist man als unselbstständig arbeitender Mensch zwangsversichert. Ich glaube mit 0,5% das Bruttolohnes. :cry:


    Dafür hast du kostenlose Rechtsauskunft und auch Beistand bei Streitichkeiten mit dem Brötchengeber. :lol: :lol: Auch vor Gericht. Wenn nötig! :evil:

    LG Peter


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    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

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    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • @ Peter,


    das Nachweisproblem ist nicht das Hauptproblem, denn sonst würde der Verpflichtete damit argumentieren, dass Du das Gerät kaputt gemacht hast oder so ähnlich. Die Tatsache, dass Garmin Dir das so anbietet, zeigt, dass "eigentlich" eine Verpflichtung besteht (wohl des Verkäufers - nicht von Garmin selbst), aber dass man aus Kostenersparnisgründen - nicht aus Deinen Kostenersparnisgründen - nicht reparieren will.


    Ich würde zunächst unter Hinwes auf die Gewährleistung nochmals den Verkäufer nerven. :mrgreen:


    mfG
    hermi