Blitzerwarner




  • ..die Links sind von 2007 und 2008!

  • Ja schon, aber es gibt dazu einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2008 (hab ich noch nicht gefunden), der dies abschliessend behandelt. Und ein BGE steht über "den Ansichten eines Kantonsgerichts".

  • Sorry, der Link funktioniert nicht direkt auf die entsprechende Seite.
    Hab ein pdf erstellt.

  • Ja schon, aber es gibt dazu einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2008 (hab ich noch nicht gefunden), der dies abschliessend behandelt. Und ein BGE steht über "den Ansichten eines Kantonsgerichts".


    ..ich weiß nun wirklich nicht wie bei Euch in der Schweiz die
    Gerichtliche Hackordnung ist, aber das Urteil ist aus dem Jahr 2009
    (17. April 2009) und müsste demnach letzter Stand sein, sofern Dein
    Hinweis sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2008 bezieht!? :-?

  • ..
    Hab ein pdf erstellt.



    Das handelt aber nur von einem normalen Radarwarner und nicht um
    ein Navigationsgerät mit Poi von stationären Blitzeräten.


    Das Urteil vom 17.4.2009 schliess aus das es sich bei
    einem solchen Navigationsgerät um ein Radarwarner im üblichen Sinn
    handelt, so verstehe ich es mal als Laie. Auch die Begründung ist
    nachzuvollziehen da diese stationären Blitzer von der Kantonspolizei
    sowieso öffentlich im Internet abgerufen werden können.



    EDIT: ...ist doch ein Navi mit POI ....dennoch wie kann 2009 dann ein andere Bewertung folgen, was gilt nun?

  • Also nach meinem Rechtsverständnis wäre ein Urteil, das einem höchstrichterlichen Urteil zuwider lautet rechtswidrig.


    Zur Situation in D hat DiBo ja schon was gesagt. Bei uns ist es offensichtlich so, das die Exekutive gerne hätte, das Navi´s mit den entsprechenden Poi´s als Radarwarner im Sinne des § 23 Abs. 1b gelten. Dem ist aber nicht so. Wenn man sich die StVO an dieser Stelle anschaut, liest man folgendes:


    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Danach müsste es ureigenste Aufgabe eines Navis sein, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Dass dem so nicht ist, darüber brauchen wir nicht weiter diskutieren. Dass ein Navi unter gewissen Voraussetzungen durchaus dazu geeignete sein kann, entsprechende Überwachungsmaßnahmen anzuzeigen ist in dem Zusammenhang vollkommen belanglos. Hätte der Gesetzgeber dies gewollt, dann hätte in der StVO an der entsprechenden Stelle stehen müssen " Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt oder geeignet ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen....." An anderer Stelle ist diese in Gesetzestexten weit verbreitete "Floskel" nämlich so vorhanden. Und damit ist dann auch abschließend geregelt, was der Gesetzgeber damit meint. Auf einer ähnlichen Argumentation beruht auch das von Hannes zitierte Urteil aus 2009 in der Schweiz.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


    2 Mal editiert, zuletzt von Axel#561 ()

  • Wie wäre es denn, wenn man einfach versuchen würde die angezeigten Höchstgeschwindigkeiten möglichst einzuhalten. Damit wäre die ganze Diskussion um die "zu überhöhten Preisen eingestampften Navigeräte" überflüssig. :twisted:

    Gruzz Alfredo



    Männer wollen nicht die grosse Freiheit. Sie wollen viele kleine Freiheiten.

  • ... " Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt oder geeignet ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen....." ...



    Das würde dann auch für das Autoradio gelten da dort ja auch vor Radar gewarnt wird...:mrgreen: (..da dafür aber GEZ bezahlt wird Punkt Punkt Punkt)


    Ist mir ja auch egal, die POI hab ich sowieso nicht aufgespielt, die Schweizer Blitzer kenne ich fasst schon aus dem FF und wenn es dann doch mal blitzt
    ist es in den allermeisten Fälle sowieso nur von vorne... 3xHolzklopfen.

  • Das würde dann auch für das Autoradio gelten da dort ja auch vor Radar gewarnt wird...:mrgreen: (..da dafür aber GEZ bezahlt wird Punkt Punkt Punkt)


    Ist mir ja auch egal, die POI hab ich sowieso nicht aufgespielt, die Schweizer Blitzer kenne ich fasst schon aus dem FF und wenn es dann doch mal blitzt
    ist es in den allermeisten Fälle sowieso nur von vorne... 3xHolzklopfen.


    Mimoto
    Es ist schön, dass du die Schweiz und ihre Blitzer so gut kennst. Ich bin beruflich seit über 20 Jahren in der ganzen Schweiz tätig und kenne noch lange nicht alle Blitzer.
    Denke aber trotzdem daran, dass es immer mehr neue Blitzer gibt die dich von vorne blitzen. Gewisse siehst du nicht mal mehr blitzen und bist erstaunt, wenn sie dich ein paar hunter Meter raus nehmen, oder du einen Einzahlungsschein nach hause zugesandt bekommst.


    Noch besser, du fährst gar nicht so schnell dass es gewittert.
    Gruss Urs


    PS. innerorts versteht die Poliei keinen Spass und dann kann es sehr schnell teuer werden.

  • ... Ich bin beruflich seit über 20 Jahren in der ganzen Schweiz tätig und kenne noch lange nicht alle Blitzer....



    ...ein bisschen Übertreibung sollte gestattet sein, natürlich kenne ich
    sie nicht alle. Wenn ich da auf der Autobahn unterwegs bin ist es
    meistens nur die Strecke Basel - Bern - die A12 bis Genfer See oder
    die A2 - Luzern vorbei zum Gotthard und da kennt man schon den ein
    oder anderen Blitzkasten.


    Ich hab aber vor den Eidgenossen schon Achtung, nirgends
    wo fahre ich so wenig außerhalb des Erlaubten wie da.
    (..garnicht so einfach es richtig zu umschreiben..) :mrgreen:


    Mein Vater war vor gut 20 Jahren mal auf dem Rückweg von
    Mailand nach Haus, irgendwo bei Lutzern ist er dann aus einem
    Tunnel raus gekommen und war 5 Minuten später 700,--DM
    ärmer. :shock: Solche Erfahrungen vererbt sich in der Familie. ;-)

  • Danach müsste es ureigenste Aufgabe eines Navis sein, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.


    Ich bin der gleichen Meinung. Hier in Deutschland würde ich nie auf die Idee kommen die POIs abzuschalten. Ganz im Gegenteil. Ich würde die Sache möglichst vor Gericht bringen, damit endlich geklärt wird was daran gesetzeswidrig sein soll.


    Wenn man der Sache mal logisch beikommen will (ja mir ist bekannt, dass Logik vor Gericht nicht gefragt ist), verbietet es sich eigentlich von selbst, so etwas unter Strafe stellen zu wollen. Wo soll man dann die Grenze ziehen? Darf ich eine Papierkarte mit Blitzern mitführen? Darf ich mir einen Zettel ins Auto legen, wo ich mir Blitzer notiert habe? Inzwischen gibt es Navis, die bei Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit (ermittelt aus den Kartendaten) eine Warnung ausgeben. Ist das auch verboten? Nein ist es nicht. Es gibt Autos mit eingebauter Kamera, die die Schilder "lesen" und eine Warnmeldung ausgeben. Das ist auch nicht verboten. Warum also sollen POIs verboten sein?


    Der Grund des (angeblichen) Verbots scheint mir der zu sein, dass die Behörden von der Annahmen ausgehen, Benutzer dieser POIs seien vorher zu schnell und nach den Blitzer werden sie wieder zu schnell sein. Genau das kann ich nicht bestätigen. Die Leute, die ich kenne und die diese Daten dabei haben, verhalten sich nicht so. Es gibt ein paar Raser, die diese Daten so nutzen. Aber es sind prozentual genau so viele wie es GTI-Fahrer (Achtung Vorurteil ;-)) unter den Dosenheizern gibt. Die pauschale Verdächtigung des Staates ist ungeheuerlich.


    Warum haben Leute POIs von MC-Doof Läden dabei oder von Honda-Händlern? Nicht weil sie dort hin fahren möchten oder müssen, sondern weil es die Sammlungen gibt. Stichwort: Jäger und Sammler ;-). Und für den Notfall.


    Wie wäre es denn, wenn man einfach versuchen würde die angezeigten Höchstgeschwindigkeiten möglichst einzuhalten.


    Sei mir nicht böse, aber diese Sprüche höre ich seit Jahren. Aber sie tragen nicht zur Lösung des Problems bei. Und wenn du einmal wegen einer Unaufmerksamkeit zu schnell auf einer Autobahn ähnlichen innerörtlichen Straße vom Navi gewarnt wirst, wird sich dir der Sinn solcher POIs erschließen. Genau dafür kann man sie prima einsetzen.