Bei diesem Richter könnte man vermuten, dass er zu den Motorradhassern gehört, die den Zweiradfahrern ihr oftmals schnelleres Fortkommen neiden.
Hier ergab sich dann wohl die Gelegenheit zur Retour-Kutsche.
Quelle: ADAC - ADAJUR-Newsletter vom 22. September 2015
ZitatAlles anzeigen#108577, OLG FRANKFURT AM MAIN vom 18.08.2015, 22 U 39/14
Haftungsauschluss bei Motorradfahren in wechselnder Reihenfolge -
Kein Schadenersatz bei Auffahrunfall innerhalb einer Gruppe
1.Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstrasse in wech-
selnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsab-
standes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf
diesen Umstand. 2.Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten,
nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr
ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine
Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG. (Aus den Gründen: ...Für den Senat
stellt sich damit das durchaus im Strassenverkehr vertraute Bild
dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den
erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihen-
folge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln
kann. Angesichts dieser Situation geht der Senat davon aus, dass
alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko
eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu errei-
chen...).
"... einvernehmlich ein besonderes Risiko
eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen..."
Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus...