Kein Verständnis für Gruppenfahrten...

  • Bei diesem Richter könnte man vermuten, dass er zu den Motorradhassern gehört, die den Zweiradfahrern ihr oftmals schnelleres Fortkommen neiden.
    Hier ergab sich dann wohl die Gelegenheit zur Retour-Kutsche. 0))((0


    Quelle: ADAC - ADAJUR-Newsletter vom 22. September 2015



    "... einvernehmlich ein besonderes Risiko
    eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen..."


    Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus... 0))((0

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

    2 Mal editiert, zuletzt von PanHead () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler...

  • Na ja, da kann man auch anderer Meinung sein,
    ich sehe das genauso wie der Richter, wenn man unter dem vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestabstand einvernehmlich mit geringem Abstand hinter anderen Moppeds hinterher fährt, ist doch wohl klar, daß das nur möglich ist, wenn man sich im Vorfeld über den Haftungsausschluss usw. geeinigt hat.
    Sonst müssten wir bei allen Gruppenausfahrten von jedem eine Unterschrift dazu verlangen !!

    Lieber Wissende in der Nachbarschaft als Dumme in der Nähe


    Grüße aus der Wetterau
    Charly

  • Ich sehe das ebenfalls so wie der Richter.
    Unser StVG bzw. die VO ist da bezüglich Einhalten eines genügend grossen Abstandes zwischen Kfz klar, ich nehme an das ist in D auch so. Dabei ist es völlig Wurscht, ob innerhalb der Gruppe gewechselt wird oder nicht. Entsprechende Vorsicht ist hier geboten. Wenn einer einen Unfall verursacht infolge Unachtsamkeit oder zu geringem Abstand zum Vordermann, hat er die A...karte.

  • @ Bernhard


    Nüchtern betrachtet war es besoffen besser :lol:

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • #108577, OLG FRANKFURT AM MAIN vom 18.08.2015, 22 U 39/14
    Haftungsauschluss bei Motorradfahren in wechselnder Reihenfolge -
    Kein Schadenersatz bei Auffahrunfall innerhalb einer Gruppe
    1.Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstrasse in wech-
    selnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsab-
    standes
    , führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf
    diesen Umstand.


    Bitte genau lesen:
    Die erwähnten Motorradfahrer fahren Rennen!


    Das hat nichts mit einer Gruppenausfahrt zu tun, bei der die Gruppenfahrregeln eingehalten werden! Das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel :!:


    2.Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, ...


    Führt Euch das mal bildhaft vor Augen!

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Also bei der Unfallaufnahme immer sagen das du die anderen nicht kennst und nur zufällig gerade eben zu ihnen gestoßen bist.

  • Klar!
    Bin von hinten auf die Gruppe gestoßen, wollte sie überholen und habe mich, Motorrad für Motorrad nach vorne gearbeitet.
    Dann haben sie vorne Mist gebaut und ich war mit dabei...


    Gute Idee!

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • Motorradfahrer habe Nerven wie Drahtseile - die müssen schließlich zwischen den Dosen überleben...

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • Ich empfehle jedem, die Entscheidung im Ganzen zu lesen.


    Meiner bescheidenen Bewertung nach ist das OLG von seiner eigenen Vermutung ausgegangen, dass eine Motorradgruppe unter stillschweigendem Haftungsausschluß unterwegs war.


    Ich würde das angreifen, sinnigerweise hat das OLG die Tür versucht zuzuschlagen mit der Begründung: Beweiswürdigung eines individuellen Sachverhalts. Das (Nichtzulassung der Revision) würd ich erst recht angreifen.


    zrudi, auf die Nerven-%- :mrgreen: kam es nicht an, das OLG hat aufgrund der Abstände pp eine Gruppe gebildet und bewertet, weil sich für den Senat aus der Abstandsschilderung der Zeugen ein "vertrautes Bild" ergeben hat.



    Betreffend die Entscheidung kann man nur
    0))((00))((00))((0

  • StVO, § 4
    Abstand


    (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


    (2) ....




    Ich lese da nix von Abstand zu nachfolgenden Fahrzeugen ( mal abgesehen vom Wiedereinscheren nach dem Überholen). Wäre auch schwer umzusetzen, ohne ggfs. andere Verkehrsvorschriften im erheblichen Maße zu übertreten. Ich bin wie Hermi der Überzeugung, dass diese Entscheidung einer weitergehenden Überprüfung nicht standhalten würde. Wer solche Entscheidungen trifft ist im Wortsinn weltfremd.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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    Einmal editiert, zuletzt von Axel#561 ()