Winterreifen im Sommer

  • Gilt die Winterreifen Pflicht auch wenn ich im Sommer über einen verschneiten Paß fahren will?? Oder darf ich dann da nicht drüber.

  • Die Frage erübrigt sich. Du hast die den Straßenverhältnissen entsprechenden Reifen zu benutzen. Jedes Feilschen ist feilschen um Sicherheit; und zwar deine eigene. Der Kalendersommer sagt da nix aus. In Grönland ist immer Schnee und selbst im Hochsommer würde dort keiner mit 1,6mm Sommerprofil DE-Standard rumgurken.
    Manchmal muss man die Fahrer vor ihrer eigenen Dummheit schützen und deshalb diese neuaufgelegte Reifenregelung.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Wenn der Pass richtig verschneit ist (also Schnee auf der Straße) darfst Du i.d.R. gar nicht drüber, weil dann die Schranke zu ist. Auch im Sommer.
    Und wenn der Pass offen ist, ist (im Sommer) i.d.R. die Straße frei und der Schnee befindet sich nur neben der Straße - dann darfst Du auch mit Sommerreifen fahren.
    Wo ist das Problem?


    Im Übrigen ist das die Regelung von D - und soviele Pässe die im Sommer mit Schnee drohen haben wir hier ja nun wirklich nicht.....


    Macht doch aus dem Gesetz nicht so ein Problem.

  • Mit dem Motorrad machts aber dann auch Spaß
    Auch Schranken kann man umfahren mit dem richtigen Untersatz dann wirds doch erst richtig schön. Bisschen Abenteuer muß doch sei.

  • Ich frage mich ernsthaft, warum du dir Gedanken um die korrekte Bereifung machst, wenn dich Verkehrsverbote in Form von Straßensperren einen Scheißdreck interessieren -gaga-

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Der Gedanke kam mir auch, Axel...


    Davon abgesehen liegt das Penser Joch doch wohl nicht in D - oder hab ich was verpasst?


    Nochmal: Du versuchst hier ein Problem aufzubauen, dass es in der Praxis gar nicht gibt - was soll das?
    Oder soll das doch eher in die Gröhlecke?

    Andy


    Pan mit Panda - wie passend!

    Einmal editiert, zuletzt von Andy ()

  • Darf ich bei rot über die Ampel, wenn keiner kommt? Sind das jetzt schon Winterdepressionen? Wie wird es erst im März?

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli


  • Ich frage mich ernsthaft, warum du dir Gedanken um die korrekte Bereifung machst, wenn dich Verkehrsverbote in Form von Straßensperren einen Scheißdreck interessieren -gaga-


    Ho-HO-HO Welch gepflegte Worte höre ich da aus berufenem Munde


    Und du fährst immer schön 100 auf der Landstr.:shock:

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Feelgood ()

  • Hoffe der Link funktioniert:


    Mist, wie kann ich eine PDF-Datei anhängen???????

  • Wenn du nur den Link auf eine PDF-Seite setzen möchtest, kopiere die http... Zeile aus deinem Browser und füge sie hier ein: http://de.openoffice.org/doc/sonstiges/Iso-Image-brennen.pdf


    Wenn du aber eine PDF Datei als Anhang machen möchtest gehst du über erweiterter Editor\Anhänge verwalten... wie eben auch beim Bilderupload. Dann hast du aber nur max. 200kb Platz was für eine PDF recht wenig Text bedeutet.

    Gruß, Hannes

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    Weg mit dem Ziel!

  • Datei zu groß - jetzt mach ichs umständlich - aus der Reifenzeitung - Newsletter von Heute.


    Bei der „Winterreifenpflicht“ Kluft zwischen Theorie und Praxis
    Was die neu gefasste Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die darin nun präzisierte
    „situative Winterreifenpflicht“ betrifft, scheinen noch längst nicht alle Fragen geklärt zu sein.
    So herrschen beim ADAC und dem Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM)
    beispielsweise unterschiedliche Auffassungen darüber vor, ob die M+S-Ausrüstungspflicht
    für motorisierte Zweiräder denn nun gilt oder eben nicht. Doch das scheint nicht die einzige
    „Baustelle“ zu sein. Denn wie ist die Lage etwa im Falle einer Reifenpanne? „Wer nach einer
    Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe
    befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden –
    aber bei nächster Gelegenheit muss ein Winterreifen montiert werden“, so der
    Automobilklub. Soweit zumindest die Theorie, aber die ist gemäß einer entsprechenden
    Redensart zufolge ja bekanntlich ja grau. Schließlich hat zumindest Christian Dinser von
    dem point-S-Betrieb Reifen Dinser (Offenburg) gerade vergangene Nacht eine ganz andere
    Erfahrung gemacht. Zum Pannenservice für einen ordnungsgemäß mit Winterreifen
    ausgerüsteten Transporter gerufen, der sich glättebedingt an einem Bordstein den rechten
    Vorderreifen kaputtgefahren hatte, wollte man dort behelfsweise zunächst das Ersatzrad des
    Fahrzeugs montieren. Bei dem handelte es sich allerdings – wie wohl in der überwiegenden
    Zahl der Fälle – um seinen Sommerreifen. Dieses Vorhaben sei von einer zufällig am
    Pannenort vorbeikommenden Polizeistreife dann allerdings unter Verweis auf die nun
    geltende „Winterreifenpflicht“ untersagt worden, erzählt Dinser im Gespräch mit der NEUE
    REIFENZEITUNG. Das zeigt: In Sachen „Winterreifenpflicht“ scheinen noch längst nicht alle
    Fragen geklärt bzw. noch nicht jedermann auf dem gleichen Wissensstand zu sein.
    christian.marx@reifenpresse.de




    Doch „Winterreifenpflicht“ für Motorräder? ADAC widerspricht BVDM
    Nachdem sich der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) mit Blick auf motorisierte
    Zweiräder vor Kurzem in Sachen der neu gefassten Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw.
    der darin nun präzisierten „situativen Winterreifenpflicht“ zu Wort gemeldet und die
    Auffassung vertreten hat, der entsprechende Paragraf gelte aus formaljuristischen Gründen
    nur für vierrädrige Fahrzeuge und damit unter anderen eben nicht für Motorräder,
    widerspricht der ADAC dieser Sichtweise. Zwar sei richtig, dass in der StVO Bezug auf die
    Richtlinie 92/23/EWG genommen wird, die – so auch der Automobilklub – „unmittelbar
    nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist“. Doch für den ADAC
    ändert sich dadurch nichts an der Maßgabe des Gesetzgebers, dass Kraftfahrzeuge auf
    verschneiten oder vereisten Straßen nur mit M+S-Reifen fahren dürfen, deren
    Laufflächenprofil und Struktur so konzipiert sind, dass sie auf Matsch und Schnee bessere
    Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen. „Da die StVO aber nur hinsichtlich der
    Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt die Pflicht auch für zwei- und dreirädrige
    Krafträder“, ist der Klub überzeugt. Bezüglich eines anderen Punktes ist man aber durchaus
    mit dem BVDM einer Meinung. „Während für Roller und leichtere Krafträder oftmals
    Winterreifen angeboten werden, sind solche für schwere Motorräder praktisch nicht
    erhältlich, was für diese Zweiräder einem Fahrverbot bei Schnee und Eis gleichkommt“, sagt
    der ADAC. cm

    Gruß aus Bad Schönborn
    Gerhard

    Einmal editiert, zuletzt von Vaumaxx ()

  • mir persönlich ist diese ganze Diskussion in der Presse oder sonstwo eigentlich ziemlich wurscht.
    Auf der Strasse bewege ich mich so, dass ich mit möglichst wenig Risiko durch die Gegend komme. Reifen haben eh nur eine bedingte Lebensdauer. Beim PKW ist das ein einmaliger Einsatz, um sich Winterreifen zu holen: in der Zeit werden die Sommerreifen geschont.
    Mit dem Motorrad fahre ich, wenn's irgendwie geht, nicht auf schneebedeckter Fahrbahn - die negative Erfahrung habe ich hinter mir (wollte schlauer sein als die Physik); also bleibt dann das Mopped stehen.
    Meine eigene Vernunft sagt mir: im Winter benötige ich für das Auto Winterreifen - oder soll ich sie an schneefreien Tagen wieder abmontieren0))((0 - da kann der Gesetzesvertreter schreiben wat er will und um die paar Taler zu sparen, kann's ja wohl nicht gehen.
    Beim Motorrad bekomme ich keine: also Fahren wie bereits angesagt: bei schneefreien Fahrbahnen.


    Ist doch alles nur 'ne Frage der vernünftigen Eigenverantwortung und Logik.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
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