Was sind denn FE Klassen, davon steht nix auf meiner Karte.
Führerschein Klasse 3 und 7,5 Tonner
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FE sollte Fahr Erlaubnisklasse sein wenn ich mich nicht täusche
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Sorry, manchmal geht der Aküfi mit mir durch
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Sorry, manchmal geht der Aküfi mit mir durch
Aküfi steht auch nicht auf meinem Führerschein.
Ich seh schon Axel, da haben wir heuer beim Alb-Hotzenwald Treffen genügend Gesprächsstoff für die Abende.
Meinereinerseiner läuft ja erst zum 15.10.11 ab. -
Soweit kommt´s noch, dass jedes Kuhkaff Ausnahmen zum Fahrerlaubnisrecht erteilen kann
Wir haben mit unserem föderalen System schon genug Tohuwabohu. Ausnahmen zum Fahrerlaubnisrecht ist Ländersache, glaub´s mir!Das ja!! Da ist ja auch was in der Mache zur Erweiterung um Einsatzfahrzeuge bis 7,49to zu fahren
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Gott sei Dank habe ich alle FE und brauch nur meine Module.
Untersuchungen laufen eh schon seit Beginn der Klasse D also auch nix neues.
Module und Untersuchung läßt man sich von einem guten AG zahlen-%- -
Sorry, manchmal geht der Aküfi mit mir durch
würde ich als Laie mal mit Abkürzungsfimmel definieren
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Soll ich noch was zur allgemeinen Verwirrung beitragen?
Ich habe die Fahrerlaubnisklasse A (Motorrad ohne Begrenzung) und B (Pkw bis 3.5t) gemacht. Zahlenklassen hatte ich nie in meinem Führerschein stehen (und komme deshalb damit immer durcheinander),
Und trotzdem steht jetzt auf meiner Karte u.a. auch C1 (171) und C1E (ohne Eintrag in Spalte 11) - und nein, irgendeine Prüfung brauchte ich dazu auch nicht.Das ich nun ab 50 (das trifft mich bald) über 3,5t nicht mehr gewerblich fahren darf, war mir allerdings neu - stört mich aber nicht, für die Firma sitze ich höchstens mal in einem Pkw (und sowas wiegt selten über 3,5t) und für einen privaten Umzug darf ich mich ja wohl weiterhin hinter das Lenkrad eines 7-Tonners setzen und auch ein 4-Tonnen-WoMo fahren.
Aber, und nun kommt die Frage - offenbar nur in D? Zumindest steht die 171 unter "diese Berechtigungen gelten nur im Inland" - wie jetzt? Oder bezieht sich das nur auf die D-Klasse bis 7,5t? Kann ich also nun das WoMo über 3,5t auch im Auslad fahren oder nicht? (im Moment stellt sich die Frage für mich nicht - ist also eher vorsorglich). -
Stell Dir vor, ich kann sowas auch noch :
Graue Fleppe: geht weiter bis 7,5 Tonnen (gewerblich nur noch bis 9/2013).
Rote Chipkarte: Ab dem 50. Lebensjahr
- alle 5 Jahre Gesundheitszeugnis (Formsache beim Hausarzt)
- und augenfachärztliches Gutachten (ca 80 Euro)ansonsten ist bei 3,5 Tonnen Feierabend.
Für Umschreiber Grau auf Rot: Die alte Klasse 3 auf
C1; C1E 79 mit Kennziffer 171 !!!!!
umschreiben lassen ( mit Kennziffer = 7,5-Tonner und Anhänger > 12t ). Und bei manchen Deppen der Führerscheinstelle sehr genau drauf achten, dass die sich da nicht vertun und Dir die richtige Kennziffer eintragen, wenn die nicht wollen, "Cheffe verlangen". D.h. natürlich auch, alle 5 Jahre die neue rote Karte löhnen, man gönnt sich ja sonst nix....! Die Gültigkeitszeit ist im Führerschein eingetragen, also rechtzeitig vor Ablauf wieder den Wisch vom Hausarzt und vom Augenarzt besorgen, Lichtbild dazu und die Gültigkeit C1E rechtzeitig verlängern, ansonsten (= Ablaufdatum verpennt) gilt...siehe unten (Fahrschule).
Wer ein biksen Ü - 3,5-Tonner nebenbei fahren will, wie ich, muss ab September 2012 fünf prüfungsfreie Ausbildungsmodule machen, die kosten rund 500 Euro, Gültigkeit ab Austellungdatum dann 5 Jahre, danach alles wieder neu für 500 Kracher. Ohne diese Module geht dann nix mehr.
Wer schon vor dem 50.sten die rote Karte hatte und den 50sten hat verstreichen lassen, geht wieder in die Fahrschule, um den C1E zu erlangen , das weiss nur kaum jemand
Ansonsten --> http://www.fahrlehrerverband-b…ze/g-FeV-Anlage-3-I.htm#3 zum gugge.
Also: nachgelesen, war viel Mühe und ist ein kompliziertes Recht, das "neue" Fahrerlaubnisrecht und kann feststellen, daß Olli sehr gut im Saft steht.
Knobi's Frage habe ich per PN beantwortet, wer KONKRET ( nicht irgendwann mal ) dazu etwas wissen MUSS ( nicht möchte ), kann mir ne PN schreiben.Was der Neffe, von der Nachbarin, die mit der Schwester der Famile Pumpelhuber bekannt ist und mit Onkel Franz zur gleichen Schule gegangen ist...
Ist mir egal. -
da sieht man mal wieder, dass es in der CH alles ein wenig pragmatischer und übersichtlicher zugeht:
http://www.mfk-so.ch/ebene_01/allgemeines_fu.htm
ab 50 alle 2 Jahre zum DOK (Auswahl aus einer vorgeschlagenen Vertrauensarztliste) Augen und Allgemeinbefindlichkeit überprüfen - Kosten: 100 Sfr.
feddich. Und so darf ich auch heute noch jeden Brummi fahren, der mir in die Finger kommt, egal ob Sattel- oder Anhängerzug. -
Korrektur und last not least:
Bedeutende Stichtage:
"Modul-Ausbildungs-Nachweis-Pflicht LKW-Fahrer über 3,5 t gewerbliche Fahrten" = 09.09.2014
"Modul-Ausbildungs-Nachweis-Pflicht gewerbliche Personenbeförderung z.B. KOM" = der 09.09.2013.
Ältere Führerscheininhaber genießen Bestandschutz und könne die Module prüfungsfrei absolvieren, siehe auch hier unter Ziff. 2.1 --> http://ihk-regensburg.de/ihk-r…swirkungen_des_BKrFQG.pdf
Eine Abgrenzung zwischen Güternah- /Fern- oder Werksverkehr spielt keine Rolle, nur wer tatsächlich eine private Kutscherei mit einem geliehenen LKW (Umzug, Gütertransport mit Hertz, Avis ü3,5t oder ähnlich) vornimmt, ist außen vor. Die Bußgeldvorschriften sind empfindlich hoch, unter 500 Euro geht für den Kutscher nix, für den stillschweigend duldenden Unternehmer, der trotz fehlender Ausbildung den Kraftfahrer auf die Piste schickt, wird es noch viel teurer.
Die von mir zuerst genannten Stichtage stimmten in meinem Zitat dann leider nicht, Asche auf mein Haupt, das war so aus dem hohlen Erinnerungsvermögen hingetippt. Dazu kommt als Korrektur, wer das Datum verpennt hat, braucht nicht in die Fahrschule, sondern hat die Voraussetzungen nachzureichen, also augenfachärztliches Gutachten und die KFZ-Geeignetheits-Bescheinigung vom Hausarzt, kann dann nachträglich bei der Führerscheinstelle seinen Lappen aufrüsten lassen.
Wer schlau ist, terminiert die komplette Absolvierung der 5 Ausbildungsmodule genau mit dem Zeitpunkt der Umschreibung bzgl. der Gültigkeit der FS-Klassen. So passen der Nachtrag der Ausbildungsmodule und die Gültigkeitsdauer der FS-Karte in ein Zeitfenster und die FS-Karte wird alle 5 Jahr nur einmal mit allen erforderlichen Daten komplettiert, d.h., die Gebührenschraube der Verwaltungsbehörde kommt nur einmal alle 5 Jahre zum Tragen.
Jetzt müsste es aber rundrum passen.... . Boaaah, ist das alles kompliziert geworden, und der Gesetzgeber verlangt solches Wissen vom Otto-Normalfahrer. Eigentlich unverschämt, wo ich mich selbst als EX-Rennleitung intensiv damit beschäftigen muss, um durchzublicken
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da sieht man mal wieder, dass es in der CH alles ein wenig pragmatischer und übersichtlicher zugeht:
Das kann man auch anders sehen:
Die vorgenannten Regelungen sind zur Angleichung gleicher Ausbildungsstandards bei Berufskraftfahrern in der EU gesetzlich für alle Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt worden. Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, kann der Gesetzgeber dort eigene Regelungen treffen.Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass nicht jeder kasachische oder lettische Eselskutscher mit unter mysteriösen Umständen erworbenen LKW-Schein auf seinem 42-Tonnen-Geschoss unter Vernachlässigung jedweder sinnvollen Vorschriften bzgl. Sicherheit des LKW und Ladungssicherung bei uns rumgurkt, die Kostenfrage für das ganze Ausbildungs- und Gebührengedöns wäre ein neues Thema.