Pilot Road 2

  • ........ aber wenn ich zB. mit einem wie Dir, wenn er mit einem nicht "verkehrskonformen" Fahrzeug einen Unfall baut, uinfallbedingten Kontakt kätte, wäre es mir ein innerer Vorbeimarsch, Dich solange zu verklagen, bis Du nicht mehr aus den Augen gucken kannst.:mrgreen: (der smily hat nicht genug Zähne).


    Bist Du noch ganz frisch im Kopp :shock:. Es ist ja schön, wenn Du Dich der typisch deutschen Regelungswut duckst, aber nicht alles was Vater Staat uns vorschreibt, macht auch Sinn. In CH wäre Rene ein Lieber, weil keine Reifenbindung und hier würdest Du ihn ggfls. verklagen.....tztztztz.


    Ich würde ihn nie verklagen, er iss nämlich ein richtig Netter und sieht das schon ganz richtig.

  • hermi
    Der Link funktioniert nicht ?????


    den Link mit rechter Maustaste anklicken, dann "Ziel speichern unter" - und schon isses auf der heimischen Pladde.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Bist Du noch ganz frisch im Kopp :shock:.


    Ho, Ho, Ho, ruuuuhig Brauner, ruuuuhig.;-)
    Das der Rene ein ganz Netter ist steht doch hier gar nicht zur Disposition.
    Ich habe den Hermi (nicht persönlich) in diesem Forum als jemanden kennen gelernt, der in rechtlichen Dingen beschlagen zu sein scheint. Unabhängig davon teile ich seine Meinung, soweit es die rechtliche Bewertung betrifft.
    Alle Versicherer halten sich neben einem gut bezahlten Vorstand auch eine gut dotierte Rechtsabteilung. Und deren vornehmste Aufgabe in einem Schadenfall von einem bestimmten Leistungsumfang aufwärts ist es, Wege zu finden, wie sich der Versicherer seiner Leistungspflicht entziehen kann.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Kollege Axel.


    Ich war und bin ganz ruhig und rechtlich auch nicht unbeschlagen. Mir ist sehr wohl klar, dass, wenn sich bei einem Unfall ein Kausalzusammenhang mit einem nicht bauartzugelassenen Teil (Reifen, Helibar usw.) herstellen lässt, der FZG-Führer die Arschkarte hat und seinen Versicherungschutz verliert, von den strafrechtlichen Folgen bei Unfall mit Verletzten ganz abgesehen (bedingte Fahrlässigkeit, billigend in Kauf genommen, dass......). Insoweit ist seine rechtliche Beurteilung nicht falsch, aber das ja in diesem Forum eigentlich unbestritten.


    Aber grundsätzlich einen anders Eingestellten im Falle eines Verkehrsunfalls bis zur Vergasung verklagen zu wollen, halte ich schon für sehr ambitioniert. Das scheint eine Seuche, insbesondere bei Staatsdienern/öffentl. Dienst zu sein (obwohl ich selbst einer bin), weil für mich relevant wäre, ob sich durch den Umbau/die Änderung überhaupt ein beeinflussender Zusammenhang zu einer Unfallursache herstellen lässt. Wenn ja, ok, zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen, aber wenn das eh gegeben ist, die gegenerische Versicherung wegen der verkehrsrechtlichen Lage für den Schaden aufkommt (z.B. Vorfahrtsverletzung o.ä)....... :shock: ? Man sollte durchaus mal gedanklich ausserhalb der deutsch-rechtlichen Regelungswut mit vernünftigem Menschenverstand eine Sache betrachten. Unsere europäischen Nachbarn waren da schon immer etwas liberaler und kundenfreundlicher, was sich in unserem Hoheitsgebiet dann Jahre später auch in StVG/StVZO durchsetzen konnte (Zulassungsvoraussetzungen, Führerscheinrecht usw.).


    Ich will Hermi´s juristische Bewertung und sein Wissen um die Rechtsfolgen nicht in Frage stellen, da ist er auf der sicheren Seite. Ich kritisierte die Klagegeilheit, nur weil einer was macht (ohne Gesetzesabsegnung), was im Nachbarland überhaupt kein Thema am gleichen Mopped ist und unter vernünftiger Betrachtungsweise auch ein Gewinn für den Biker ist. Lediglich die starre Haltung unserer Legislative verhindert eine bikerfreundliche Lösung in D. Es kann unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht angehen, dass Honda für die Schweiz für das exakt gleiche Mopped Pneus erlaubt, die leben also mit der Besohlung nicht gefährlich, und kaum hat man die Grenze überschritten, soll das nicht mehr zutreffend sein.


    Ich stelle mir grade vor, Urs baut ursächlich in Deutschland einen Unfall mit Reifen, die in CH erlaubt sind, also keine Klage, bau ich den Unfall, werde ich juristisch vorgeführt, weil ich im falschen Land lebe. Da stimmt doch was nicht.


    Bei nachweisbaren Unfall-Zusammenhang mit einem Umbau, kein Thema, da würde ich das auch so machen, wie Hermi es anreisst, aber mir war das Statement doch etwas zu heavy ! Und wenn der Biker als Unfallverursacher eh feststeht und Hermi der Geschädigte wäre, spielt es keine Rolle, ob da nun ein anderer Reifen drauf war, als erlaubt, zunächst kriegt der Geschädigte seine Kohle von der Assekuranz. Ob man dem Biker unbedingt auf dem Klageweg wegen eines StVZO-non-konformen Reifen zusätzlich einen einschenken muss, sehe ich als beknackt an.


    Aber ich verlange nicht, dass man sich meiner Einstellung uneingeschränkt anschliesst. In meinen 30 Jahre bei der Rennleitung habe ich genug Schwachsinn gegen meine innere Überzeugung für diesen Regelungsstaat vertreten müssen, und urplötzlich galt Althergebrachtes nicht mehr, weil die EU-Regelungen eine Liberalisierung von Dingen möglich machte, die unsere deutschen Gesetzgeber niemals zugelassen hätten, weil das verbohrte Querköppe sind. Und da bin ich dann wieder bei der Frage Briefmarken oder Motorrad angekommen :mrgreen:

  • Hoho Brauner (@Olli),


    lass mal gut sein. Ich hab doch gar nix gegen Rene persönlich, ist bestimmt lieb und nett.
    Das mit dem Verklagen ist bei mir eine Berufskrankheit und war eher abstrakt gemeint. ich hätte auch schreiben können: pass auf, dass Du vom Unfallgegner nicht bis zum ... verklagt wirst.


    Ob ich ein Arschkartenproblem sozusagen vorsätzlich in Kauf nehme oder nicht, ist eine Sache. Ich bin allerdings der Meinung, das ist auch nicht jedermanns Privatsache, was sich ja nicht zuletzt an den Konsequenzen zeigt. Und das Argument, woanders sei das völlig legal, zieht nun gar nicht.


    Ich finde es nur auffällig, dass potentiell auftretende Probleme so verdrängt werden. Und Olli, das mit den unterschiedlichen Regelungen in anderen Ländern ist nun mal so. Wenn Du die Voraussetzungen ändern willst, solltest Du Politiker weden. (Ich glaub die FDP kriegt gerade Personalmangel-%-).
    Und: es darf jeder ehrlich in sich gehen, wie er sich als Unfallopfer verhalten würde, wenn er die Möglichkeit hätte, über die Argumentation der fehlenden/mangelnden Betriebserlaubnis überhaupt eine oder eine höhere Haftungsquote herbeizuführen? Ich lasse die Frage der Kausalität mal aussen vor.
    Klagegeil sind doch in erster Linie diejenigen, die den Hals nicht voll kriegen und das sind hier nicht die Anwaltskohorten, denn die verdienen gerade im Verhältnis zum Aufwand bei einer schnellen aussergerichtlichen Regulierung mehr Geld als durch einen Prozeß.


    Und wenn Du schreibst:
    "Bei nachweisbaren Unfall-Zusammenhang mit einem Umbau, kein Thema, da würde ich das auch so machen, ..."


    frage Dich doch einfach, was Du machen würdest, wenn Du die Kausalitätsfrage nicht eindeutig beantworten kannst?


    Und entschuldigt bitte, wenn ich mich unpräzise ausgedrückt habe, aber ich habe natürlich mit dem Verklagen die zivilrechtlichen Ansprüche gemeint, auf die anderen - Staatsanwaltschaft pp - habe ich nur indirekten Einfluß, zumal in der Praxis meistens sogar eingestellt wird).
    Ich dachte, das wäre verständlich, wenn ich schreibe, dass Probleme (=Spass) mit Versicherung und Staatsanwaltschaft auch im Raum stehen.


    So, lieber Olli, ich bin nach wie vor frisch, wie schauts denn bei Dir aus?:lol: Ich hoffe das ist der richtige Smily, ich will hier keinem auf die Füsse treten sondern wenn überhaupt das Problembewustsein schärfen.


    mfG
    hermi

  • Na also, geht ja auch sachlich - schöööön!


    Hermi, Du hast bei Deiner rechtlichen Beurteilung jedoch einen wesentlichen Punkt übersehen. Hier geht es nicht um Fahrer, die Kraft eigener Willkür oder weil es anderswo erlaubt ist, einen Reifen ohne Freigabeempfehlung des Reifenherstellers montieren.


    Die Kollegen, die diesen Thread befüllen, streben eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen an. Diese Einzelabnahme ersetzt vollumfänglich die Freigabeempfehlung des Reifenherstellers. Damit ist das Fahrzeug "verkehrskonform" und im Schadensfall musst Du Dir in diesem Punkt Deinen "inneren Vorbeimarsch" des Klagens verkneifen. Aus dem gleichen Grunde gibt es auch keinerlei Stress mit der Versicherung und/oder der Staatsanwaltschaft wegen evtl. fehlender Betriebserlaubnis. Nach einer Einzelabnahme gilt dies sogar dann, wenn ein Versagen des Reifens unfallursächlich gewesen sein sollte, denn die Einzelabnahme ersetzt die Freigabeempfehlung.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Achim,
    danke für den Hinweis, aber es ist für mich nicht bei jedem Beitrag ersichtlich, dass ausschließlich die Benutzung des Reifens mit entsprechender Freigabe pp gemeint ist. Olli hat mit seiner ersten Antwort wahrscheinlich genau die gleichen gemeint wie ich auch, denn anders stellt sich ja das Problem zunächst mal nicht.
    Der Unterschied mit/ohne Freigabe oder Einzelabnahme ist mir sehr wohl bekannt; ich will auch keine Diskussion vom Zaun brechen, welche Auswirkungen denn eine Einzelabnahme hat.


    Mich wundert halt nur, dass Einzelabnahmen erteilt werden, es aber so aussieht, als wolle der Reifenhersteller selbst damit sozusagen partout nichts zu tun haben.



    mfG
    hermi


  • Mich wundert halt nur, dass Einzelabnahmen erteilt werden, es aber so aussieht, als wolle der Reifenhersteller selbst damit sozusagen partout nichts zu tun haben.
    mfG
    hermi


    Ich glaube die Reifenhersteller machen nicht mehr wie nötig, nach und nach sterben die Fahrzeuge, die eine Reifenfreigabe benötigen aus und da soll der Kunde selbst probieren. Sind doch nur Kosten.

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli


  • Ich glaube die Reifenhersteller machen nicht mehr wie nötig, nach und nach sterben die Fahrzeuge, die eine Reifenfreigabe benötigen aus und da soll der Kunde selbst probieren. Sind doch nur Kosten.


    Ich denke das dieses Argument nicht stimmt, da es z.B. für die ST 1100 Reifenfreigaben von fast allen Herstellern gibt inkl. der neuesten Entwicklungen.


    Unser Schlachtschiff (ST 1300) ist halt doch etwas ganz spezielles..... -%-

    Gruß Eberhard


    Nach eienr Stidue der Cmabridge Uinverstiaet, ist es eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stlele snid. Der Rset knan total falcsh sein und man knan es onhe Porbelme leesn.

  • Hallo


    Da ist es doch etwas sonderbar, das ab 2008 keine Reifenbindung mehr vorliegt, obwohl das Motorrad das gleiche ist und z. B. pendeln auch bei den neuen doch weiter ein Thema ist. Das verstehe wer will, - ich nicht :?:


    Gruß Dieter

  • Hoho Brauner (@Olli),


    lass mal gut sein. Ich hab doch gar nix gegen Rene persönlich, ist bestimmt lieb und nett.
    Das mit dem Verklagen ist bei mir eine Berufskrankheit und war eher abstrakt gemeint. ich hätte auch schreiben können: pass auf, dass Du vom Unfallgegner nicht bis zum ... verklagt wirst.


    Das hört sich schon viel besser an ;-)

  • @Olli,
    ja Massa, aber ich muß doch hoffentlich nicht alles so formulieren, dass es Dir gefällt.GOO-%-:mrgreen:
    Du hast es doch von anfang an - bis auf den ersten Satz - richtig verstanden.



    mfG
    hermi