Das ist an den Haaren herbeigeholt, Deine Behauptung lese ich überhaupt nicht aus Hanseat´s Äusserung . Er macht am Mopped, was er mag und würde sich dann notfalls der Gesetzgebung unterwerfen, wenn´s beschissen läuft, so verstehe ich seine Einlassung.
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Übersetzt heißt das:
Moin Jürgen
Du hast leider von Chinesisch ins japanische übersetzt.
Wenn dir etwas nicht passt , musst DU damit leben.
Deine Lebensauffassung ist halt eine andere als meine
und das ist gut so !!Und nun ROGER OVER OUT
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Locker bleiben, Du machst, was Du für richtig hältst und mit anderer Meinung muss man leben. Ich wette, wenn ihr bei einem Treffen mit einem Bier am Tisch "Auge in Auge locker diskutiert" hättet, würde das Ganze nicht zu Diskrepanzen führen.
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Zur Zeit führe ich viele Grundsatzdiskussionen mit meiner Tochter:
Natürlich kann sich jeder im Rahmen der Gestze so verhalten wie er möchte,
aber auch der Welt niciht vorschreiben, wie sie darauf reagiert. -
Natürlich kann sich jeder im Rahmen der Gestze so verhalten wie er möchte,
aber auch der Welt niciht vorschreiben, wie sie darauf reagiert.und bewegt er sich außerhalb des Gesetzes und wird ertappt, darf er natürlich auch über dieses Land und dessen Scheißgesetze meckern.
Hilft aber meist nicht
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Das Gesetz
ist ein Netz voller Maschen.
Durch die weiten
schlüpfen die Gescheiten
und in den engen
bleiben die dummen hängen!
(Ist nicht von mir - jedoch Autor mir nicht bekannt)
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Wenn ich den Reifentread lese, scheint das nicht unbedingt Dein Credo zu sein.
Was ich jetzt gut finden würde.
Der Spruch ist trotzdem nicht schlecht. -
Naja, die Sache klang für mich etwas zu egoistisch. Ich bin sicher kein absolut gesetzestreuer Bürger. Aber die persönliche Freiheit hört für mich aller spätestens an einem Punkt auf: Und zwar da, wo die Gefährung anderer beginnt.
Gruss
Jürgen -
Es stellt sich die Frage, ob eine Gefährdung nachweis- und nachvollziehbar ist, oder ob die vorgegebene Gefährdung der Schreibtischauslegung eines beamteten Sesselfurzers, der die Sache bewertet, ohne über tatsächliche praktische Erfahrung zu verfügen, obliegt.
Da Letzteres bei Verwaltungfragen häufiger der Fall ist, neige auch ich bei bestimmten Vorschriften zur Mißachtung derselbigen, gleichwohl ich mir darüber im Klaren bin, dass ich unter ungünstigen Bedingungen juristisch die Arschkarte habe.
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Die Gefährdung hätte ich dir als Unfallgegner mit einem Beweissicherungsverfahren recht zügig nachgewiesen....
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da hatte ich mal was von Verklagen bis zum Schwarzwerden geschrieben, das ist mir übel genommen worden, weil es anscheinend jemand persönlich genommen hat, obwohl es abstrakt gemeint war.
Sch.... ich finde meinen eigenen Beitrag nicht mehr.-%-An dieser Stelle nochmal etwas anders formuliert: das ist das Einfallstor, einem Unfallgegener wenigstens ein Mitverschulden ans Bein zu binden.
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Deswegen bleibt bei mir die Beleuchtung im Originalzustand. Ich finde, sowohl die Lichtausbeute der 11er als auch der 13er bieten keinen Anlass zur Kritik.