ES werde Licht

  • Das ist an den Haaren herbeigeholt, Deine Behauptung lese ich überhaupt nicht aus Hanseat´s Äusserung :shock:. Er macht am Mopped, was er mag und würde sich dann notfalls der Gesetzgebung unterwerfen, wenn´s beschissen läuft, so verstehe ich seine Einlassung.

  • Übersetzt heißt das:


    Moin Jürgen


    Du hast leider von Chinesisch ins japanische übersetzt.
    Wenn dir etwas nicht passt , musst DU damit leben.
    Deine Lebensauffassung ist halt eine andere als meine
    und das ist gut so !!


    Und nun ROGER OVER OUT


    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • Locker bleiben, Du machst, was Du für richtig hältst und mit anderer Meinung muss man leben. Ich wette, wenn ihr bei einem Treffen mit einem Bier am Tisch "Auge in Auge locker diskutiert" hättet, würde das Ganze nicht zu Diskrepanzen führen.


  • Natürlich kann sich jeder im Rahmen der Gestze so verhalten wie er möchte,
    aber auch der Welt niciht vorschreiben, wie sie darauf reagiert.


    und bewegt er sich außerhalb des Gesetzes und wird ertappt, darf er natürlich auch über dieses Land und dessen Scheißgesetze meckern.



    Hilft aber meist nicht ;-)

  • Das Gesetz


    ist ein Netz voller Maschen.


    Durch die weiten


    schlüpfen die Gescheiten


    und in den engen


    bleiben die dummen hängen!


    (Ist nicht von mir - jedoch Autor mir nicht bekannt)

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Wenn ich den Reifentread lese, scheint das nicht unbedingt Dein Credo zu sein.


    Was ich jetzt gut finden würde.
    Der Spruch ist trotzdem nicht schlecht.

  • Naja, die Sache klang für mich etwas zu egoistisch. Ich bin sicher kein absolut gesetzestreuer Bürger. Aber die persönliche Freiheit hört für mich aller spätestens an einem Punkt auf: Und zwar da, wo die Gefährung anderer beginnt.


    Gruss
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von C16V ()

  • Es stellt sich die Frage, ob eine Gefährdung nachweis- und nachvollziehbar ist, oder ob die vorgegebene Gefährdung der Schreibtischauslegung eines beamteten Sesselfurzers, der die Sache bewertet, ohne über tatsächliche praktische Erfahrung zu verfügen, obliegt.


    Da Letzteres bei Verwaltungfragen häufiger der Fall ist, neige auch ich bei bestimmten Vorschriften zur Mißachtung derselbigen, gleichwohl ich mir darüber im Klaren bin, dass ich unter ungünstigen Bedingungen juristisch die Arschkarte habe.

  • Die Gefährdung hätte ich dir als Unfallgegner mit einem Beweissicherungsverfahren recht zügig nachgewiesen....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • ManfredK,


    da hatte ich mal was von Verklagen bis zum Schwarzwerden geschrieben, das ist mir übel genommen worden, weil es anscheinend jemand persönlich genommen hat, obwohl es abstrakt gemeint war.
    Sch.... ich finde meinen eigenen Beitrag nicht mehr.-%-


    An dieser Stelle nochmal etwas anders formuliert: das ist das Einfallstor, einem Unfallgegener wenigstens ein Mitverschulden ans Bein zu binden.

    mfG
    hermi


    hat fertig


    Nr. 3 ab dem 06.04.2017

    Einmal editiert, zuletzt von hermi () aus folgendem Grund: Rechtschraibvähler korigirrt