TÜV und doppelte Beleuchtung

  • ... Begründung: könnte ja mit einem Koffer fahren.-%-



    So manches mal erweckt es den Eindruck, dass der, welcher in DE bisschen mehr zu sagen hat als du, seine heimischen sexuellen Frustrationen an einem vermeintlichen Opfer auslässt, welches ihn dafür niemals anpissen könnte. Seine eigene Olle würde ihm für so einen Blödsinn 4 Tage hintereinander in die Suppe spucken. Korinthenkacker selbiger... :evil:

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • ... Das Anschließen des zweiten Abblendlichts darf mittlerweile erfolgen. Bei der Hauptuntersuchung darf das nicht beanstandet werden. Es braucht also niemand zur Hauptuntersuchung das zweite Abblendlicht ausschalten oder abklemmen.


    Diese Auskunft bekam ich 2007 vom Tüv und hatte seither nie Probleme! ...


    Ich verstehe diesen Text und bin ganz sicher, dass Thomas den TÜV-Prüfer richtig zitiert... trotzdem fehlt mir der Glaube (an die Expertise des Prüfers)! 0))((0


    Begründung:
    Leuchtmittel, Reflektor und/oder Streuscheibe bilden eine konstruktive Einheit. Heißt: Die Position einer Abblendwendel im Reflektor ist eine andere als die Position einer Fernlichtwendel. Die beabsichtigte Lichtverteilung zwischen Fern- und Ablendlicht ist unterschiedlich. Daraus folgend MUSS der Prüfer, der es bemerkt, ein zusätzlich geschaltetes Ablendlicht bei der ST1100 beanstanden.


    Das hat nichts damit zu tun, dass jetzt konstruktiv beabsichtigte "Doppel"-Scheinwerfer zulässig sind.


    Seien wir also froh, dass es tolerante oder/und im Detail unwissende Prüfer gibt... nur pauschal darauf verlassen darf man sich nicht.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Das stimmt Achim. Und wenn der Prüfer sich die beiden E-Nummern auf dem Scheinwerfer ansieht, dann weiss er auch: Links Abblendlicht und Fernlicht, rechts nur Fernlicht. Deswegen stehen die ja da drauf....


    cu,
    Motte...


  • .... im Detail unwissende Prüfer gibt...

    Die gibt es, definitiv! Leider ist es aber auch nicht selten so, dass sich deren ich nenne es mal höflich "Unbeschlagenheit" nicht zu Gunsten des Prüflings auswirkt! Bei einigen dieser Herrschaften habe ich den Eindruck, die lesen im Reifenprofil wie andere im Kaffeesatz.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • auf einem Scheinwerfer steht HR (Halogen-Fernlicht)


    bei diesem Scheinwerfer ist die Streuscheibe nur für's Fernlicht gemacht, wie kann da ein Prüfer behaupten, dass der Scheinwerfer fürs Abblendlich legal ist=kratz=


    beim 2. Scheinwerfer steht HCR (Halogen-Fern- und Abblendlicht)


    die beiden Streuscheiben unterscheiden sich auch ganz ordentlich!



    Die "E" Nummer besagt doch nur, in welchem Land der Scheinwerfer seine Zulassung erhalten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Sangalaki () aus folgendem Grund: hab ein "n" gekauft ;-)

  • Die Kürzel HR und HCR habe ich ja auch gemeint. Habe E-Nummer geschrieben weil die ja auch dort dabei steht. Fachlich ist Deine Ausführung selbstverständlich die richtige, Michael.


    cu,
    Motte...

  • @ Sangalaki,
    du hast ja meine Pan mit doppelt geschalteten Scheinwerfern gekauft. Mir war, wie Dir klar, dass die Ausführung bei einem peniblen gewissenhaften Prüfer, der sich auskennt, keinen Bestand haben kann, aber wie man sieht, die meistenh der Jungs sehen das inzwischen locker, wo doch das alte Prüfmonopol durch GTÜ, Dekra und zig andere zugelassene Prüforganisationen aufgeweicht wurde. Da wurde plötzlich der Kunde, anstelle des Bittsteller (dem wir es erstmal besorgen), neu erkannt. Kaffee umsonst beim TÜV Nord, superfreundliche Worte, um den Kunden bemüht, das kannte ich vor 10 Jahren alles noch nicht von den Kadetten.....

  • Olli, mir ist schon klar wie die Rechtslage ist,
    mehr hab ich auch nicht geschrieben.


    Die Pan fährt auch weiterhin 2-flutig durch die Gegend:mrgreen:


    nur bekommst sie demnächst ein Relais für's Fahrlicht, damit der "neue" Schalter länger durchhält. Beim andern gabs keine Kontakte mehr, folglich auch kein Licht:shock:


  • Berichtigung:


    Ich habe mir die Angelegenheit noch ein Mal vergegenwärtigt. Dabei habe ich mich erinnert, dass ich zwei Mal mit verschiedenen TÜV-Ingenieuren telefoniert hatte. Das erste Telefonat ging grundsätzlich darum, ob an einem Einspurfahrzeug gleichzeitig zwei Scheinwerfer mit Abblendlicht leuchten dürfen.
    Antwort: Früher nach nationalem Recht nicht - inzwischen nach EG-Recht erlaubt. Fernlicht durfte nach nationalem Recht auch schon früher gleichzeitig mit zwei Scheinwerfern leuchten.


    Und im Falle der ST 1100?
    Antwort: Die Streuscheibe des rechten Scheinwerfers (in Fahrtrichtung) ist nur für Fernlicht ausgelegt. Deshalb darf am rechten Scheinwerfer das Abblendlicht nicht zugeschaltet werden!


    Falls das doch geschah, sieht der Prüfer bei der Kontrolle der Scheinwerfereinstellung des Abblendlichts keine exakt definierte horizontale Linie des Abblendlichts. Mir ist bekannt, dass der Prüfer in diesem Falle forderte, die Leuchtweitenregulierung durch Drehen am Stellrad weit herunterzuregeln - mit der Folge, dass der Scheinwerfer bei Nacht viel zu kurz voraus leuchtete.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Hallo !
    Habe meine zwei Lampen schon Ewigkeiten lang gekoppelt , und bei mittlererweile 6 x TÜV hats nie eine S.... interresiert. Ganz wichtig waren immer Beleuchtung allgemein, Reifensorte und Größe und vor allen Hupe ( gaaaanz wichtig !!!!! )
    Denke mal man sollte das nicht so eng sehen , wobei Wichtigtuer gibts überall !!:evil:

  • hallo
    so. "möcht ich auch haben"
    könnte mir bitte jemand eine anleitung senden, wo strom für dauerblinklicht abgezweigt wird.
    die birnenfassungen für dauerlicht an den blinkern hab ich schon vom der verwertung.


    vielen dank im vorfeld

  • Kannst du direkt von der Zuleitung für Abblendlich abgreifen. Dann sind die Runnings zwar bei Fernlicht aus aber da ist das Trum so hell illuminiert, dass die Runninglights eh nicht zu sehen wären. Wievie Watt haben deine Beamer als 2. Faden? 21W für Blinklicht und ??W für Runninglight...


    Aber wir posten hier im falschen Fred. Hier geht es um den 2. Fahrlichtbeamer.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

    Einmal editiert, zuletzt von Pipus ()