DHL-Nachnahme... und kein Geld erhalten

  • Im Juli habe ich einen Forumskollegen ein Paket mit DHL per Nachnahme geschickt. Ein paar Tage später hat er es arhalten und die Gebühr bezahlt Leider habe ich bis heute kein Geld erhalten. Ich habe bereits mehrfach Nachforschungsanträge ausgefüllt und mit entsprechenden Anlagen eingereicht. In dieser Woche bekam ich wieder Post aus Hamburg vom Kundenservice mit dem Tenor, dass man den Vorgang wegen fehlender Unterlagen nicht bearbeiten könne. Ich bin gelinde gesagt sehr empört über diesen „Service“. Es gibt offensichtlich keine Möglichkeit für mich als Kunden mit der bearbeitenden Stelle direkt (nicht brieflich) in Kontakt zu treten. Am Servicetelefon sind immer nette Mitarbeiter einer anderen Stelle, die mir immer versichern, dass der Vorgang in Arbeit sei. Sie könnten mich aber an keine bearbeitende Stelle weiterleiten. In unserer Postfiliale kann mir der immer sehr freundliche und erfahrene Mitarbeiter auch nur damit weiterhelfen, dass er mir Kopien des Einlieferungsbelegs zur Einsendung kopiert und jetzt auch abstempelt. Auch den versandfertigen Brief hat er mir als Nachweis des Versands kopiert. Aber der Adressat schreibt mir mit unglaublicher Regelmäßigkeit, dass dort nichts vorliegt. So viele Briefe können bei der Post doch nicht verloren gehen. Ich sehe nicht ein, dass ich den ganzen Vorgang auch noch als teures Einschreiben auf den Weg schicken soll. Inzwischen habe ich mich an „Markt im Dritten“ gewandt. In der Reihe „Markt mischt sich ein“ werden Fälle wie diese behandelt. Ich habe allerdings noch keine Reaktion auf mein Schreiben. Die Verbraucherschutzzentrale hat sich mein Anliegen geduldig angehört. Das Angebot einer kostenpflichtigen Rechtsberatung habe ich ausgeschlagen.
    Hat einer von Euch vielleicht eine Idee wie ich in der Sache erfolgreich weiterkomme, um zu meinem Recht und damit zu meinem Geld zu kommen?


    gloster11


    P.S.: Der "Kundenservice" sitz in HH in der Eiffestraße. Manchmal juckt es mich dahin zu fahren. Scheidet aber mangels Zeit und Entfernung aus.

  • Mit diesem Problem bis Du nicht allein! :(

    Gruß
    Hartmut - der aus dem Schwarzwald kommt



    Suzuki GS400, Suzuki GR650, Yamaha XJ650, Yamaha TR1, Kawasaki GTR1000, Yamaha XVZ1200, Honda Deauville 650, Honda Pan European ST1100, Yamaha XJ 900 58L, Honda PC 800 Pacific Coast, Honda XL600v Transalp

  • Wie wäre es mit einer Fristsetzung und anschließendem Mahnbescheid?
    Wenn DHL, bestätigt durch den Forumskollegen, Dein Geld bekommen hat, dann sollten sie es auch zur Auszahlung bringen.
    Das ganze Hin-und Hergeschreibe interessiert die nicht die Bohne, denn die Schreiben gelangen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an eine entscheidungsbefugte Stelle.
    Erst wenn es ernst wird, wird sich jemand mit Fachwissen der Sache annehmen.


    Viel Glück? Erfolg?

  • Anzeige, wegen Unterschlagung!

    Gruß René #69
    Rüttelplattentestfahrer:mrgreen:

    Mopped fahren bis der Doc uns trennt! Oder der Ölpreis!

  • Das fällt wegen des Tatbestandsmerkmals "rechtswidrig" aus, desweiteren muss die Tathandlung vorsätzlich begangen sein (siehe diverse Kommentare zum § 246 StGB). Man kann der DHL nicht pauschal unterstellen, dass sie in solchen Zustellungsfällen eine Bereicherung beabsichtigt, das dürfte eher ein internes organisatorisches Problem oder ein unzuverlässiger Mitarbeiter sein. Ich tendiere ebenfalls zu Zrudi´s Variante, um voran zu kommen.


    § 246 StGB
    Unterschlagung


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


    (3) Der Versuch ist strafbar.

  • Hallo,


    ich würde mich da so nicht abspeisen lassen. Unterschlagung fällt wegen fehlender Tatbestandsmerkmale aus, aber, es gibt noch andere Strafrechtsnormen, in diesem Fall würde ich zu dieser neigen:


    § 266
    Untreue


    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag odeRechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Eine Anzeige wäre m.E. nach erfolgreich. Daneben sollte der zivilrechtliche Weg beschritten werden, um an dein Geld zu kommen, beides kann / muss parallel laufen, den eine Strafanzeige allein bringt dein Geld nicht zu dir.

  • Ich hab das jetzt nicht geprüft, aber wenn Dein Kumpel bezahlt hat, dann lass Dir von ihm doch mal eine Kopie der Quittung schicken und leite die weiter an DHL mit dem Hinweis, dass der Empfänger an DHL bezahlt hat und dann Fristsetzung und dann die Nummer mit der Strafanzeige. Spätestens durch die Quittungskopie werden die "bösgläubig" und dann sollte auch der Staatsanwalt eventuell an ein Einschreiten denken.
    Aber Geld kriegst Du damit nicht automatisch, sondern allenfalls als Nebeneffekt. Da wäre dann der Mahnbescheid der richtige Weg.
    Klassische Vorgehensweise im Zivilrecht: per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Fristsetzung heißt: Datum reinschrieben, nicht zwei Wiochen oder so, sondern bis zum ...09.12.2011.
    Nach fruchtlosem Ablauf befindet sich der Gegner in Verzug und Du hast die realistische Chance, neben dem Geld, was Dir ohnehin zusteht, Schadenersatz in Form der Gerichts - und Anwaltskosten zu erlangen.


    Mein Tip: Anwalt, :mrgreen: das wirkt fast immer. Problem allenfalls: wenn der Gegenstandswert Pipifax ist, z.B. unter 300€, findest Du keinen, ders zu den gesetzlichen Gebühren macht. Aber Mahnbescheid kannst Du ja auch selbst beantragen.
    Bevor jetzt die Geldgeierfraktion:mrgreen: ( Der Begriff ist ein ernstgemeinter Scherz und soll allenfalls auf ein ähnliches Thema beim Bußgeld Bezug nehmen-%--%--%-) hier wieder aufschlägt:
    RA-Gebühr für ein entsprechendes Aufforderungsschreiben vor dem Mahnbescheid: 32,50 € netto!


    mfG
    hermi

  • kurze Rückmeldung:


    Ich glaub, das mit der Untreue geht auch nicht:


    "Handlungen im Rahmen der Befugnis und der Innenberechtigung erfüllen den Mißbrauchstatbestand auch dann nicht, wenn der Täter ein Rechtsgeschäft von Anfang an mit (untreuer) Schädigungsabsicht vornimmt, so z.B. wenn ein Inkassobevollmächtigter Geld in der Absicht einzieht, es für sich zu behalten"
    (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Kommmentar, 52. Auglage 2004, Rdnr. 52 zu §266 StGB).
    Ist aber anscheinend streitig.


    Ganz abgesehen davon würd ich mich mit einer Strafanzeige nicht lang aufhalten, MB ist das Mittel der Wahl.


    mfG
    hermi

  • Ein strafrechtlicher Vorwurf an DHL ist mit Verlaub nicht zu erkennen. Unahängig davon, dass eine Einzelperson z.N. von DHL vorwerfbar gehandelt haben könnte. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, also MB zumindest ankündigen.
    Der Antragsteller eines MB muss zum Verfahrensbeginn seine Forderungen noch nicht einmal begeünden, sondern erst im späteren Verfahren vor Gericht. Wenn ich nicht alles vergessen haben sollte...

  • So, nun ist der Vorgang endlich geschlossen. Nach 4 1/2 Monaten hat DHL endlich eine meiner vielen Nachforschungsanträge erhalten und bearbeitet. In dem heutigen Schreiben teilt man mir mit, dass die Überweisung des Nachnahmebetrags derzeit nicht belegbar sei. Auf der Grundlage der ABG wird mir aber im Rahmen der Haftungsbestimmungen ein Ersatzbetrag in gleicher Höhe auf mein Konto überwiesen. Gleichzeit wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass ich auch künftig diesen Service der DHL nutzen werde.
    Das wird aber meine letzte Erfahrung mit einer Nachnahmesendung sein. So eine lange Wartezeit mit viel Schriftverkehr tue ich mir garantiert nicht mehr an.


    gloster11

  • Vor 5 Tagen hat DHL auch bei mir den ausstehenden Betrag überwiesen mit der gleichen Begründung, dass die Einzahlung nicht mehr belegbar sei.
    Dauer in meinem Fall knapp 2 Monate. Ich werde in Zukunft auch auf Nachnahme-Versendungen verzichten!

    Gruß
    Hartmut - der aus dem Schwarzwald kommt



    Suzuki GS400, Suzuki GR650, Yamaha XJ650, Yamaha TR1, Kawasaki GTR1000, Yamaha XVZ1200, Honda Deauville 650, Honda Pan European ST1100, Yamaha XJ 900 58L, Honda PC 800 Pacific Coast, Honda XL600v Transalp

  • Ich habe inzwischen von mehreren solcher Fälle gehört. Entweder ist das ein grandioser Sauhaufen, oder da stecken sich irgendwelche Leute die Kohle in die Tasche. Kann aber natürlich auch beides sein.


    gloster11