OT ! Befüllung der Heizung im Haus

  • Hi zusammen,


    in unserer Runde sind doch einige Wissenden in Sachen Sanitär- Heizungsinstallation, auf deren guten Rat ich hoffen darf!


    War einige Wochen unterwegs und nach Rückkehr finde ich von meinem Heizungsfritzen, der zwischenzeitlich die Wartung der Anlage gemacht hatte, eine Mitteilung in der Post, dass meine Heizung (mal wieder!) nicht den Vorschriften entspäche.
    Thema Heizungsbefüllung;
    Installiert ist ein Wasseranschluß ans Kaltwasser per Hahn >>> Schlauch >>> Hahn. Die Hähne sind Schnellverschluß-Kugelhähne.


    Das soll nach der Unterlage nicht mehr zulässig sein. Stattdessen soll ein sündhaft teures Gerät - 400 - 500 € mit Einbau - "SYR Füllkombi" eingebaut werden.


    Ich kann partout nicht erkennen, warum die gute, alte Schlauchmethode nun so gefährlich sein soll. Platzt der Schlauch, werde ich halt nass und drehe schnellstmöglich die Hähne (jeweils 90°-Drehung zu). Mein Trinkwasser wird wohl auch kaum verseucht werden können, denn Hausleitung um 4 bar und die Heizungsbefüllung um die 2 bar, so dass die Gefahr eines Rücklaufens wohl auch nicht gegeben ist. Zumal ich beim Aufdrehen immer erst den Frischwasserhahn aufdrehe und umgekehrt beim Abstellen zuerst den Kesselanschluß abdrehe (Schlauch steht dann halt unter Druck - na und? und 4 bar kann der locker ab - und noch viel mehr!). Theoretisch bestünde wohl auch noch die Gefahr, dass bei Platzen oder Losgehen des Schlauchs Heißwasser austreten könnte. Aber um dieses Risiko auszuschließen, würde ein preiswertes Schutzventil oder auch nur ein Zulaufschlauch mit festen Endstücken à la Waschmaschine den gleichen Zweck erfüllen.
    Bliebe noch ein Überfüllen und Platzen des Kessels - aber warum habe ich Überdruckventile (die im übrigen bestens funktionieren weil gewartet / kontrolliert)?
    Ach ja, da fällt mir noch ein Risiko ein: Brand! Wenn der Heizraum abgefackelt wird und die Ventile nicht geschlossen sind, könnte sich das Feuer durch Zerstörung des Schlauchs selbst löschen. Oder wie?


    Kann mich da mal jemand schlau machen, vielen Dank auf ewige Zeiten ist gewiss!


    Gruß
    Horst


    Infoblatt anbei, besser gehts leider nicht mit Scannen, das Original ist schon so unscharf und deshalb habe ich es quer genommen, damit die Pixelanzahl besser wird.

  • Dann mach den Schlauch ab. Damit hast du keine dauerhafte Verbindung und fertig ist. Das trifft nach meiner Meinung nur für feste und dauerhafte Verbindungen zu.
    Das trifft sicher nur zu, wenn eine Verbindung von einem Drucksystem zu einem anderen Drucksystem besteht. Wenn an dem sauberen System der Druck abfällt, könnte theoretisch vom verschmutzen System etwas rüber strömen. Das soll verhindert werden.


    Ich mache meinen 2m Schlauch ab und hatte in Thüringen noch keinen Mängelbericht.


    Ich nix Heizungsschrauber :-)



    Aber ich lese gerade die DIN EU 1717


    http://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf



    Die drehen am Rad.



    Also Trinkwasser in Eimer und vom Eimer in die Heizung mit ner Pumpe :-)


    Ralf

    3 Mal editiert, zuletzt von PAN-Ralle ()

  • Ich trage zwar jetzt nichts zur Lösung bei, aber die spinnen doch langsam :twisted:. Moppeds/Autos ab 7 Jahre jährlich zum TÜV, zwangsweise Kanalinspektionen in NRW und jetzt sowas. Ich fülle auch mit einem Schlauch, bis jetzt hat noch keiner gemeckert, aber im Dezember wird die Anlage abgastechnisch gemessen, mal schaun, was der schwarze Mann dann so sagt.


    Und ihr wisst ja, letztes Jahr Weihnachten ist meine alte Gasheizung gestorben, da kam dann die neue Niedertemperatur-Brennwertheizung... und was wurde gemacht: Systembefüllung mit Schlauch! Und abgenommen vom Schorni, einzig am Kamin musste ich oben zwei so Hütchen aufsetzen lassen. Allerdings ist der Schorni ein Kumpel von mir, vielleicht hat er deswegen nix gesagt, frei nach dem Motto, man muss auch mal ein Auge zudrücken können.


    Siegfried hat meine Anlage vor Ort auch schon beäugt und hatte diesbezüglich auch nix zu kritisieren.

  • Ich vermute, dass Du deine Heizungsanlage und die Trinkwasseranlage immer fest mit einem Schlauch verbunden hast.
    Das ist nicht zulässig, (war es auch noch nie, der Schlauch hätte nach einer Befüllung immer demontiert werden müssen) desshalb hat dir dein Heizungsbauer wahrscheinlich dieses Angebot erstellt. Ist ja auch bequemer einfach nur 2 Hähne zu öffnen als den Schlauch mir der Sicherheitseinrichtung aus dem Auto zu holen anzuschließen und zu Füllen und danach alles wieder einzupacken
    Das Befüllen einer Heizungsanlage (oder einer anderen Nichttrinkwasseranlage) ist ohne Rohrtrenner mittlerweile nicht mehr zulässig.
    Die Kategorie des Rohrtrenners richtet sich immer nach der Gefahrenklasse des Nichttrinkwassers. Je gefährlicher die Substanz desto höher die Einordnung des RT.
    Fakt ist jedoch, dass es kaum Heizungsbauer oder Sanitärinstallateure gibt, die in ihrem Füllschlauch einen Rohrtrenner montiert haben, (anwesende Forumisti doch wohl ausgeschlossen:mrgreen:) um eine Heizungsanlage zu befüllen.
    Es wird fast immer nach alter Väter Sitte gefüllt. Schlauch an die Heizung andere Seite an die Zapfstelle und los. Im besten Fall sind an der Zapfstelle noch ein Belüfter und ein Rückflussverhinderer montiert bzw. integriert.


    Also deine Preiswerteste Lösung, wie von meinem Vorschreiber empfohlen, Schlauch demontieren, dann besteht keine feste Verbindung mehr mit dem Trinkwassernetz und alles ist gut.


    Das Befüllen muss dein Wartungsunternehmen im Zuge der Wartung machen und die dürfen es auch nur über einen Rohrtrenner bewerkstelligen würde ich dann mal kontrollieren wenn die da sind-%-.
    Nachteil wenn Du mal selbst nachfüllen willst musst Du die Kollegen anrufen oder dir einen Schlauch mit Rohrtrenner besorgen so die offizielle Version.


    Ansonsten wie nach alter Väter Sitte füllen dabeibleiben und den Schlauch danach entfernen
    Das habe ich jetzt aber nie offiziell gesagt:mrgreen:

    Gruß mit der Flosse
    Mike#1224
    Männer essen kein Obst sondern Fruchtfleisch(Ohne Freundschaft hat das Leben keinen Wert)

  • Das Befüllen einer Heizungsanlage (oder einer anderen Nichttrinkwasseranlage) ist ohne Rohrtrenner mittlerweile nicht mehr zulässig.


    Nach den anerkannten Regeln hast du da sicher recht, soweit ich das als Laie nachvollziehen kann.


    Anerkannte Regeln (Normen) sind sicherlich auch bei der Erstellung von Anlagen bzw. Änderung von Anlagen zu beachten.


    Anerkannte Regeln die sich im Laufe der Zeit verändern, sind jedoch nur in ganz seltenen Fällen in bestehenden Anlagen zu integrieren. Hier gilt doch üblicherweise, dass diese bestehenden Anlagen den Stand der Regeln aufweisen müssen, die zum Zeitpunkt der Änderung/Erstellung gültig waren.


    Stichwort Isolation eines Hauses.... das muss heute ganz andere Werte nach den aktuellen Regeln einhalten, als ein Haus das in den 60er Jahren gebaut wurde... hier ist doch auch keine Änderung notwendig.


    Wenn wie bei Olli eine neue Heizung eingebaut wird, dann müssten die neuen Regeln beachtet werden, aber doch nicht bei bestehenden Anlagen...??

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • @Manni,


    meine alte Anlage hatte immer bombastische Abgaswerte, gleichwohl die Heizung verbrauchstechnisch im Vergleich zu modernen Anlagen unter aller Sau war. Und da hatte der Schornsteinfeger von 1986 bis 2011 nie gemault, dass ggfls. mit einem Schlauch, der dauerhaft am Hauswassersystem angeschlossen war, befüllt wurde. Ich staune jetzt, dass sowas verboten sein soll, weil meine neue Heizung noch kein Jahr auf´m Tacho hat (ich habe übrigens ungefähr ein Drittel weniger Gas verfeuert, als mit dem alten Vaillant VKS 23E). Allerdings bin ich mir auch darüber im Klaren, dass man bei einem Kortinthenkacker von Schornsteinfeger schlechte Karten haben kann; da hab ich vielleicht nur Glück, das meiner in Ordung ist, weil dieser olle Schlauch nix Lebensbedrohliches ist und er das entsprechend aus´m Auge lässt.


    Und was Du bgzl. Hausbau sagst, full agree! Heute ist für Gebäudedämmung (K-Wert) ein ganz anderer Maßstab fällig, als 1986, wo ich gebaut hatte. Ich habe doppelt isoliert, sprich 8cm Dämmung hinterm Klinker angebracht, wo eigentlich 4cm Dämmplatten der Baugenehmigung Genüge getan hätten. Derzeit liege ich mit meinem Energiepass, den ich mir für mein Haus habe erstellen lassen, sehr gut da, aber auch nur, weil ich damals die Dämmplatten so günstig schiessen konnte, dass ich sofort die doppelte Ladung an der Außenwand angebracht hatte.

  • Anerkannte Regeln (Normen) sind sicherlich auch bei der Erstellung von Anlagen bzw. Änderung von Anlagen zu beachten....??


    Das war schon immer so.

    Anerkannte Regeln die sich im Laufe der Zeit verändern, sind jedoch nur in ganz seltenen Fällen in bestehenden Anlagen zu integrieren. Hier gilt doch üblicherweise, dass diese bestehenden Anlagen den Stand der Regeln aufweisen müssen, die zum Zeitpunkt der Änderung/Erstellung gültig waren.


    Das ist so nicht ganz richtig, wenn von einer Anlage eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht greift der Gesetzgeber dem Eigentümer mal so richtig in die Tasche. Beispiel Brandschutz und Asbest in öffentlichen Gebäuden. Bei dem Schutz des Trinkwassers ist es ähnlich. Sollten Verkeimungen im TW Netz gefunden werden wird nachverfolgt wo die herkommen und wehe dem armen Kerl der dann sein TW Netz nicht richtig betrieben hat. ZB feste Verbindung zum Heizkessel fehlende Rohrtrenner beim Bauern zum Befüllen von Güllebottichen mit Wasser u.ä.
    Den Schornsteinfeger interessiert die Befüllung einer Anlage überhaupt nicht. Der will nur seine Abgase ordentlich haben. Den Installateur bei der Wartung muss das allerdings interessieren und darauf hinweisen (was er ja auch gemacht hat). Also Verbindung trennen und alles ist gut.

    Gruß mit der Flosse
    Mike#1224
    Männer essen kein Obst sondern Fruchtfleisch(Ohne Freundschaft hat das Leben keinen Wert)

  • Wie sieht ein normgerechter Füllanschluss an einer Heizungsanlage aus? Unter Fachleuten sorgt diese Frage immer wieder für Diskussionsstoff. Dabei ist mit dem Erscheinen der DIN EN 1717 [1] eigentlich alles klar. Aber leider nur eigentlich, denn nach wie vor gilt in Deutschland auch die DIN 1988-4 [2]. Einig sind sich die Fachleute darüber, dass kein Heizungswasser durch Rückdrücken, Rücksaugen oder Rückfließen in die Trinkwasseranlage gelangen darf.Richten wir den Blick auf die DIN EN 1717 [1], dann muss zum befüllen einer Heizungsanlage ein Rohrtrenner (GA) eingesetzt werden, wenn das Heizungswasser keine chemischen Zusätze enthält. Analog dazu kann auch ein Systemtrenner (CA) verwendet werden. Bestimmt man den Absicherungsgrad nach der DIN 1988-4 [2], genügt ein Rückflussverhinderer. Das liegt daran, weil die “alte” Norm den kurzzeitigen Anschluss, der laufend personell kontrolliert werden muss, zulässt.
    Wird eine Sicherungskombination eingesetzt, ist ein ständiger Anschluss zulässig (Schlauch muss nicht entfernt werden); allerdings nur dann, wenn die Belüftungsöffnungen mindestens 15 cm über dem Nichttrinkwasserspiegel liegen. Und bei einem Befüllanschluss im Keller wird’s damit schwer.
    Diese Arbeiten – nämlich das Nachfüllen der Heizungsanlage – werden auch von Laien ausgeführt, die dass Gefährdungspotential hinsichtlich einer möglichen Trinkwasserverunreinigung unterschätzten bzw. erst gar nicht wahrnehmen. Deshalb wird in der DIN EN 1717 immer von einem “festen”, oder besser formuliert, von einem ständigen Anschluss ausgegangen.Im Zweifelsfall (Schadensfall) wird immer die Norm zugrunde gelegt, welche den technischen Stand repräsentiert; und das ist nun mal die DIN EN 1717.
    [1] DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen
    [2] DIN 1988-4: Technische Regel für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte

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    Grüßle aus dem schönen Schwobaländle
    Kurti & Sabine


    Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns entschließen, daraus zu erwachen.

  • Im Zweifelsfall (Schadensfall) wird immer die Norm zugrunde gelegt, welche den technischen Stand repräsentiert; und das ist nun mal die DIN EN 1717.


    Ist diese Norm EN 1717 rückwirkend für bereits im Betrieb befindliche Anlagen gültig?

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ist diese Norm EN 1717 rückwirkend für bereits im Betrieb befindliche Anlagen gültig?


    @ Manfred nein das ist nur für Neuanlagen ab Bj. 2008 vorgeschrieben.

    PS: ab 1988 in Öffentlichen Gebäuden Vorschrift.


    Es darf nur nicht der Befüllschlauch fest mit der Anlage verbunden bleiben.


    PS: könnte ja mal vergessen werden, also immer schön auf einer Seite wegmachen.


    Der Kaminfeger geht das nichts an, er kann einen nur darauf hinweisen,
    dass das mit dem Schlauch so nicht zulässig ist.

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    Kurti & Sabine


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    Einmal editiert, zuletzt von Kurt#1149 ()

  • Vielen Dank allerseits für die aufklärenden Antworten, ich denke, dass ich jetzt etwas klarer blicke.
    Ist also kein Problem, die "feste" resp. "ständige" Schlauchverbindung zu entfernen. Ist lediglich mit 3/4" Schraubanschlüssen an den Ventilen beiderseits verschraubt. Der Schlauch hat bis zum Einbau eines neuen Kessels von knapp 10 Jahren übrigens immer an der Wand gehangen und die Kessel-Monteure haben wohl vergessen ihn wieder zu demontieren und so hats sich als "Standard-Installation" eingeschlichen, ohne dass man sich etwas dabei gedacht hat. Nachfüllen brauch ich seit dem neuen Kessel übers Jahr eh so gut wie nicht mehr, das macht ggf. der Heizungsfritze bei der Wartung selbst und dann kann er auch sein eigenes Gerät einsetzen, wenn ihm der Schlauch nicht gefällt.


    Einen Rücklaufverhinderer würde ich aber dennoch einbauen (lassen), kann mir jemand eine bestimmte Marke / Typ empfehlen?


    Gruß
    Horst

  • @ kurt


    Danke, dann werde ich meine Anlage in dem Zustand erhalten in dem sie bei Bau genehmigt wurde.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.