Frage: Hermes-Paket nicht beim Empfänger angekommen

  • Ich habe Daffy am 20.11.2012 via Hermes versicherter Versand meine hier im Marktplatz offerierte Playstation samt Zubehör zugesandt. Lt. Hermes-Paketverfolgung wurde das Paket "angeblich" am 26.11 zugestellt, er hat´s aber nicht in Empfang genommen/erhalten. Gemäss "most requestet questions" von Hermes pappt der Zusteller dem Empfänger eine Info-Karte in den Briefkasten, bei welchem Nachbar das Päckle abgegeben wurde, wenn während der Zustellung bei ihm selbst niemand anwesend war.


    Wer ist in diesem Fall der Geschädigte, wenn sich das Paket nicht wieder auffinden lässt; der Versender oder der Empfänger? Daffy hat immerhin zusätzlich zum Kaufpreis saftige 13,90 Euro Versandkosten an mich überwiesen. Ich habe bereits Kontakt/Beschwerde beim Kundenservice eingelegt, ich geh davon aus, dass ich die Arschkarte habe, aber genau wissen tue ich das nicht. Ich will wegen der Sache auch kein Theater mit Daffy alias Armando, aber will´s halt mal wissen. Bei der Reklamation habe ich die Ansprüche angemeldet, eindeutig geht das aus deren Webseiten aber nicht hervor, wer hier der Geschädigte und berechtigte Anspruchsteller ist.


    Ich werde mir die Geschichte notfalls an die Backen binden, weil ich keinen Stress mit einem Forumsmitglied haben will, habe aber einen dicken Hals auf diese östereichischen Vertragspartner von Hermes...!


    Gruß


    Olli

  • Versicheter Versand beinhaltet doch eine Dokumentation des Postweges. Also auch die Feststellung des Namens, bei dem abgeliefert wurde. Oder ist das so ein Schlampenverein, dass dort Wertsachen verlustig gehen ohne dass sie sich der Sache annehmen? Versichert heißt doch, erhöhte Sorgfalt und wird ja auch entsprechend bezahlt. Also fordere von denen den Gegenwert ein! ...

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

    Einmal editiert, zuletzt von Pipus ()

  • @Olli


    Wenn es versichert war sollte sich das hierüber regeln lassen, das kann aber
    u.U. dauern.
    Zunächst steht der Absender in der Verantwortung, sprich, den Nachweis
    erbringen muss das er abgesendet hat bzw. den Transportweg nachweist.
    Ein böser Bube könnte ja sonst was behaupten...
    Blöde ist es immer dann wenn eine Versicherung Leistung zu erbringen hat, da
    sind die auf beiden Ohren taub, und die Zeit arbeitet gegen einem, kann
    zermürben.
    In der Vorweihnachtszeit verschwinden wohl die meisten Lieferungen...
    Ich warte auch schon ein paar Tage auf eine Kiste Wein die auch schon bezahlt ist-%-
    Hoffe für Dich das es noch gut aus geht und die Lieferung noch auftaucht od. die
    Versicherung das schnell regelt...

    Grüße
    aus Süd-Hessen
    Peter
    STOC #611


    Historie: Div.50er, Laverda 1000C3; Suzuki GS750,VS1400; Yamaha XS400, XS1100S, FJ1200; Kawasaki GPZ1100; BMW R1200RT; K1600GT;R1200GS/LC; Honda ST1100 ABS-I,ST1100 ABS-II; ST1300-A8; Triumph Explorer;aktuell BMW R1250GS

  • Ich hoffe für Armando, dass er seine PSII mit Zubehör zum Schnäppchenpreis kriegt. Mir geht´s nicht um Geld machen und mehr angeben, als im Paket drin war, sondern um einen zufriedenen Käufer.


    Ich habe dem Kundenservice die Mailadrese von Armando gegeben, damit die nachforschen, Unterschriftenvergleich machen können, evt.lässt sich rausfinden, welcher Nachbar sich da still und heimlich was eingesackt hat, gleichwohl die Zusteller verpflichtet sind, dem vorgesehenen Empfänger eine Mitteilungskarte in den Briefkasten zu werfen, bei welchem Nachbar die Sendung abgegeben worden ist. Ich kenne das von DPD und UPS, die tippen den genauen Namen des Fremdabnehmers in ihr System ein. Armando hat leider nichts erhalten, weder Paket noch Mitteilungskkarte !!

  • ...Wer ist in diesem Fall der Geschädigte, wenn sich das Paket nicht wieder auffinden lässt; der Versender oder der Empfänger? ...
    Olli


    Der Versender. Der Empfänger hatte ja bis dato noch nichts damit zu tun.
    Bei DHL kann den Vorgang auch nur der Versender einfordern.
    Hatte bei DHL schon mehrfach den Fall.
    Leider.

  • @Olli,
    Regelfall (Du bist hier kein Unternehmer, sonst gilt wg. § 474 II BGB der § 447 BGB nicht):


    § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) 1Versendet der Verkäufer auf Verlangen
    des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr
    auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
    zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
    (2) 1Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der
    Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den
    daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


    heißt auf deutsch: normalerweise ist der Käufer der Geschädigte, hat aber keinen Anspruch und Du als Verkäufer hast versendet, aber keinen Schaden.


    Hier hilft die sog. Drittschadensliquidation: Du könntest den Schaden liquidieren.


    Aber bevor ich hier noch mehr "Klugschiß" verbreite, guck doch mal in Deine Vertragbedingungen, da sollte drinnstehen, wie das versichert ist und wer die Ansprüche geltend machen kann.


    Vertragliche Ansprüche gehen möglicherweise vor.

  • und was würde gelten, wenn der vermeintliche Fehler im Ausland, so wie hier, passiert?
    Deutscher Spediteur = Eselsmütze auf oder
    Ö-Spediteur = Eselsmütze auf?


    Sollte die Frage jetzt größeren Ermittlungsaufwand erfordern:
    bitte direkt wieder vergessen. War nur die pure Neugier.

  • Hallo Hermi.


    Vielen Dank für die fachlichen Hinweise aus dem BGB. Ich hoffe immer noch, dass die Sache gut ausgeht und Armando seine Konsole bekommt. Und die Anregungen zum Betrug im Sinne des § 263 StGB, indem höherwertiger Wareninhalt im Paket bei Ersatzansprüchen angegeben wird, als tatsächlich versandt wurde, um die 500 Euro-Versicherungsobergrenze auszuschöpfen, finde ich Schei**e. Das sollte der Threadschreiber mal besser löschen. Ich dachte, wir sind alles anständige Leute hier, da öffneten sich für mich plötzlich Abgründe, die ich nicht für möglich hielt....!!!


    Wer so handelt, sorgt z.B. bei Beschiss bei jeder Versicherung für höhere Beiträge zum Nachteil aller VN, weil alle Kunden die manipulierten Schadensfälle durch die Risikokalkulation der Assekuranz mit ihren Beiträgen mittragen müssen. So nötig haben wir das doch wohl nicht, dass wir uns straffällig machen, nur um ein paar Taler abzugreifen. Ich bin sehr verwundert, was in manchen Köpfen vorgeht :shock:.

  • Mal doof nachgefragt : Wenn der Verkäufer den Versand von sich aus anbietet, wird dann aus dem Erfüllungsort nicht die Empfängeradresse ?


    Also z.B. Olli bietet die PS zum Abholen an und nur auf ausdrücklichen Wunsch verschickt er sie - oder - Olli bietet den Versand direkt mit an, also kein ausdrücklicher Wunsch vom Käufer...


    P.S. Bei DHL und Co kannst du irgendeinen Namen in das Terminal gegen und mit X unterschreiben. Wann checkt denn schon mal einer den Personalausweis ? Wenn der Lieferant nicht auch die Wohnungsnummer notiert, ist das kaum nachzuverfolgen.

  • @Olli


    soll jetzt kein anstiften sein -%-
    Aber immer wenn ich es mit Versicherungsleistungen zu tun hatte
    wurde nach strich und Faden der Erstattungsbetrag zusammengestrichen.
    Da müssen wir dies u. jenes abziehen od. wir sind Leistungsfrei weil bla, bla, bla
    die finden immer was...
    Aber mir war da auch mal was eingefallen -%-

    Grüße
    aus Süd-Hessen
    Peter
    STOC #611


    Historie: Div.50er, Laverda 1000C3; Suzuki GS750,VS1400; Yamaha XS400, XS1100S, FJ1200; Kawasaki GPZ1100; BMW R1200RT; K1600GT;R1200GS/LC; Honda ST1100 ABS-I,ST1100 ABS-II; ST1300-A8; Triumph Explorer;aktuell BMW R1250GS

  • Da es sich nicht um weltbewegende Summen handelt, gehe ich davon aus, dass Hermes die Sache schon regeln wird. Der Ermittlungsaufwand dürfte den Wert der Sache übersteigen. Ich mag mich nicht in "hätte, könnte..." vertiefen, sondern warte ab. Also soweit erstmal vielen Dank für die Meinungen, ich werde nachberichten, wie die Sache ausgeht.

  • Alles wird gut, das Paket ist aufgetaucht, siehe Armando´s Mail an mich:



    Hallo Olli,
    das Paket ist aufgetaucht, der Bote hat es bei den Arbeitern vom Nachbarn abgegeben. Hätte der Bote eine Benachrichtigung bei mir hinterlassen, wo das Paket ist, hätten wir uns den Stress erspart.


    Danke für deine Mühe


    lg
    Armando