Uli Hoeneß, Steuerhinterziehung


  • Das sieht in CH ähnlich aus... nur etwas anders.


    Als im Beispiel


    Lohnkosten für den Arbeitgeber 3200.-
    Arbeitgeberbeiträge an
    -Rentenkasse (AHV)
    -Pensionskasse
    -ALV
    -Unfallvers
    =
    Bruttolohn 2600.-
    Arbeitbehmerbeiträge an
    -Rentenkasse (AHV)
    -Pensionskasse
    -ALV
    -Unfallvers
    =
    Nettolohn 2000.-
    Dieser wird ausbezahlt. Wir haben also vermeintlich 2000.- zum ausgeben:?: 0))((0


    Davon bezahlen wir nämlich noch
    - Einkommenssteuer
    - Krankenkasse
    - Franchise (auf die ersten Arztrechnungen keine Rückerstattung)
    - Selbstbehalt der KK (10% der Arztrechnung)
    - KFZ-Steuer
    - Energiesteuer (auf Benzin/Gas/Strom)
    - Energie-Zollzuschlag
    - Alle Leistungen, die vor 10-15 Jahren noch in den Steuern inbegriffen waren (z.B. Kehrichtgebühr, Dokumente vom Einwohneramt etc), werden heute "nach dem Verursacherprinzip" als Gebühren erhoben (Latürnich ohne dass die Steuern deswegen gesenkt wurden)


    - Wir bezahlen sogar Märchensteuer auf gewisse Steuern und Zölle :evil:

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Das sieht in CH ähnlich aus... nur etwas anders.


    Als Arbeitnehmer unterer Lohnklassen bist du überall gleich dran. Wenn man z.B. wie in den USA weniger Sozialabgaben hat, dann schlägt die nächste Arztrechnung ein Loch in dein Portemonnaie.


    Ein großer Unterschied besteht aber bei hohen Gehältern oder ganz besonders wenn man Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist.


    Das deutsche Finanzamt fällt einem da regelmäßig in den Rücken, wenn sie sehen dass man ein gutes Polster erarbeitet hat. Die sehen dann nur $teuer.


    Meine Verwandten in der Schweiz sagen, dass sie als Selbständige die Steuererklärung alleine, mal an einem Samstag Nachmittag machen ohne Steuerberater. In Österreich ist es ähnlich wie in D nur dass das Finanzamt einem auch leben lässt, wenn sie sehen dass man ordentlich Buch führt.


    Es würde jetzt zu weit führen über die Erfahrungen und Unterschiede mit diversen Finanzämter in verschiedenen Länder zu berichten. Man muss einmal selbstständig gewesen sein und/oder in verschiedenen Ländern gelebt haben um sich eine einigermaßen objektive Meinung über Steuern in verschiedenen Ländern zu bilden.


    Aber eines kann ich hier deutlich sagen. Das deutsche Finanzamt ist für Klein- und Mittelständler - um es mal vorsichtig zu sagen - in den letzten Jahren sehr schwierig geworden. Ich rate zurzeit jeden davon ab in D eine Firma aufzumachen, weil man keine Rechtssicherheit hat. Ein Unternehmer muss sicher sein, dass die bezahlte hohe Steuer nach drei Jahren endgültig ist und die Steuerbescheide zu sind - und nicht wie in D dass die noch nach 5, 7 oder sogar 10 Jahren kommen und in den Büchern wühlen. Wer hat da noch ne Ahnung was vor 10 Jahren war, wenn man sich gerade noch an Einzelheiten von Geschäften vor einem Jahr erinnert.:roll:



    Gruss aus dem Inntal
    Frank

  • Der Kandidat hat 100 Punkte. Ich bin gerade dabei gegen das Finanzamt Schwäbisch Gmünd bzw. gegen drei Angestellte(bis hin zum Höchsten) wegen Amtsanmaßung und Unfähigkeit eine Beschwerde einzuleiten. Wer diesbezüglich gute Tips hat ist gerne willkommen.

  • Der Kandidat hat 100 Punkte. Ich bin gerade dabei gegen das Finanzamt Schwäbisch Gmünd bzw. gegen drei Angestellte(bis hin zum Höchsten) wegen Amtsanmaßung und Unfähigkeit eine Beschwerde einzuleiten. Wer diesbezüglich gute Tips hat ist gerne willkommen.


    Du kannst natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder ein Verfahren wegen einer Amtspflichtverletzung anleiern.


    Das wird normalerweise jedoch auf allen Ebenen geblockt und bringt dich nicht weiter. Drohen kann man damit um zu zeigen dass man sich nicht einschüchtern lässt.


    Oft ist es ratsam sich beim Vorgesetzten der Angestellten einen Termin zu holen und mit dem Steuerberater versuchen die Punkte auszuräumen. Wenn es sein muss auch beim Chef des Finanzamtes. Denn die deutschen Betriebsprüfer müssen Steuermehreinnahmen generieren sonst werden sie wieder als Sachbearbeiter für Einkommenssteuer eingesetzt. Die spielen oft mit gezinkten Karten und prüfen dann nur zu ungunsten des Steuerpflichtigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen. Es gibt bei denen ein Bonussystem welches die Prüfer schneller steigen lässt. Verdienen tun die übrigens gar nicht mal so schlecht.


    Dir muss jedoch klar sein das FA sitzt immer am längeren Hebel wenn es drauf ankommt. "Ball flach halten" und nicht emotional reagieren.


    Generell muss man aber Deinen Fall kennen um Dir einen Ratschlag zu geben. Jeder Steuerfall ist anders. Z.B ging eine Steuerprüfung voraus und was wurde geprüft? Privat? Firma? Welche Firma, GmbH, KG oder Einzelunternehmen? Was wurde moniert von Seiten des FA? Wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Gab es eine Durchsuchung der Steuerfahndung? Wenn ja, ganz wichtig, hast Du einen versierten Steuerstrafrechtler? Kein RA für Steuerrecht, das wäre der Falsche!


    Man ist leider in D gezwungen sich in das Steuerrecht einzulesen. Denn auch ein Steuerberater ist nur ein Berater und überlässt die Verantwortung dem Steuerpflichtigen, denn der Steuerpflichtigen unterschreibt die Steuerformulare. Ein Steuerberater möchte sich nicht mit dem FA anlegen und sucht so immer einen Kompromiss tendenziell zu ungunsten des Steuerpflichtigen. Da gibts manchmal auch einen Kuhhandel, nach dem Motto "bei der letzten Betriebsprüfung meines Mandanten XY hat das FA den Steuerpflichtigen bluten lassen. Also da habe ich nun einen Bonus für meinen Mandanten XZ usw." Es gibt Sachen da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Von wegen Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit!


    Na ja ich hör jetzt mal auf, denn das führt in diesem Board zu weit und gehört in ein Steuerboard.


    Grundsätzlich aber nicht verrückt machen lassen. Wenn man sich ärgert hilft es oft auf das Möppi zu hocken und ne Runde zu drehen. ;-) Danach ist der Kopf frei!



    Gruss aus dem Inntal
    Frank

  • MES:


    Generell gilt: nicht aufregen und erst recht nicht selbermachen, Du hast nicht ausreichend Abstand und im Zweifel - entschuldige bitte die harte Ausdrucksweise - zu wenig bis gar keine Ahnung. Alter Spruch: der Schuster hat die schlechtesten Schuhe.


    Dann soltest Du einen vernünftigen Berater haben, zunächst Steuerberater und/oder WP.


    Gehts ins Strafrecht ist, wie oben schon ausgeführt, eher ein Strafrechtler als ein Steuerrechtler vonnöten. Und eins wird oft vernachlässigt, nämlich die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Die sog. Koorperationpflicht wahrzunehmen, bringt ebenfalls wahre "Wunder" hervor.


    Dienstaufsichtsbeschwerde = form-,frist- und - fruchtlos, das weiß auch grünweiß hier bestimmt zu bestätigen. Und Amtsanmaßung? Was haben denn die Delinquenten da verbrochen?? Erst recht Unfähigkeit???-%- Letzteres zeigt mir, dass Du unbedingt, bevor Du irgend etwas unternimmst, fachlichen Rat einholen soltest, mit derartigen Ausführungen ziehst Du bei keiner Behörde und erst recht nicht beim Finanzamt auch nur einen toten Hering von Teller.
    Harsche Worte, aber es hilft Dir nix, jemanden evtl. unbegründet oder gar unsachlich auf die Füße zu treten.


    Ansonsten sind auch Franks Ausführungen nicht zu verachten.

  • MES:


    Ernst, unbedingt beachten:


    Wenn man sich ärgert hilft es oft auf das Möppi zu hocken und ne Runde zu drehen. ;-) Danach ist der Kopf frei!
    Gruss aus dem Inntal
    Frank


    Kommt Zeit - kommt Vorsteuererstattung. Nur Geduld.


    Andernfalls lädst Du Dir nur den Unmut der für Dich zuständigen "Bearbeiter" auf. Meinst Du, dann hättest Du etwas dabei gewonnen?

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Thomas, ich warte seit dem 15.04 drauf. Zum Schluss ging es gar nicht mehr um den Nachweis des Kaufes, die fingen an zu suchen, denen fällt ständig was ein, zuletzt war durch das Fax - sie wollten die Rechnung gefaxt haben - meine Adresse (Name schon aber die Straße nicht) nicht ganz lesbar. Dann sei des Lieferdatum nicht eindeutig(es war ein Sofortkauf mit Banküberweisung), ich solle das Auto beim Hyundaihändler vor Ort kaufen, der stelle die Rechnung richtig aus! Zufor haben sie behauptet mein 1. Fax nicht erhalten zu haben, trotz meiner Empfangsbestätigung. Bei Nachfragen(nach gut einer Woche Zahlungsverzug) was den nun los sei lacht die Mitarbeiterin. Ich zahle seit Jahrzenten brav und taggenau meine Steuern. Besonders ärgerte mich das Verhalten der zuständigen Mitarbeiterin und deren Vorgesetzten: statt Kooperativ zu sein lehnen sich diese Diener des Volkes zurück und lachen einen aus. Inzwischen, nachdem ich die Rechnung zum dritten Mal gefaxt hab warte ich schon drei Tage auf den Zahlungseingang, der oberste Amtsleiter schiebt es auf die Bank. Ja, denen kann nichts passieren und ich hab der stille, dumme und keinesfalls aufmuckernder Steuerzahler zu sein. Mich wundert nichts mehr...


    Jungs, ich danke euch für die beschwichtigenden Worte. Ich hab tatsächlich keine Ahnung vom Amtsschimmel, mit normalem Menschenverstand kommt man da nicht weiter. Wenn ich aber so mit meinen Kunden umspringen würde, gäbe es mich bzw. meinen Betrieb schon laaaange nicht mehr. Ich habe noch nie mit einem Kunden ein Gerichtsverfahren gehabt und werde auch jetzt nicht gegen Windmühlen gerichtlich kämpfen.

  • Hallo Ernst,


    das scheint hier in S doch besser zu sein. Rückerstattungen sind hier bei mir immer innerhalb einer Woche auf dem Konto. Vielleicht wäre ein Umzug die Lösung :)

  • Jochen, ich denke auch das es an den Menschen liegt.


    So wäre es z.B. ein Klacks gewesen zu überprfen ob das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer xxx und dem amtlichen Kennzeichen yyy tatsächlich auf mich zugelassen wurde und auch inzwischen schon die Steuer abgebucht wurde. Nö, stattdessen droht uns der Amtsleiter das "wir mit einem Fuß schon im Gefängnis" wegen Steuerhinterziehung seien (weil man ja meine Staße auf dem Fax schlecht lesen kann). Nix freundlich und schnell. Ach Ja: Geld ist noch immer nicht da - nach 25 Tagen. Aber ich hab jetzt genug zum Thema geschrieben, ich reg mich nur jedes Mal auf.

  • Jochen, ich denke auch das es an den Menschen liegt.


    So wäre es z.B. ein Klacks gewesen zu überprfen ob das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer xxx und dem amtlichen Kennzeichen yyy tatsächlich auf mich zugelassen wurde und auch inzwischen schon die Steuer abgebucht wurde. Nö, stattdessen droht uns der Amtsleiter das "wir mit einem Fuß schon im Gefängnis" wegen Steuerhinterziehung seien (weil man ja meine Staße auf dem Fax schlecht lesen kann). Nix freundlich und schnell. Ach Ja: Geld ist noch immer nicht da - nach 25 Tagen. Aber ich hab jetzt genug zum Thema geschrieben, ich reg mich nur jedes Mal auf.



    Hallo Ernst,
    Vorsteuer ziehen geht in eine andere Richtung als ich oben beschrieben habe.


    Das FA ist bei der Vorsteuer in den letzten Jahren sehr pingelig geworden. Das liegt aber auch daran dass das FA auch schon regelrecht mit gefälschten Rechnungen betrogen wurde. Ein Steuerstrafrechtler bekommt bei solchen Deliken auch den Würgereitz wenn man die Verteidigung übernimmt.


    Von daher ist es verständlich dass das FA die Rechnung sehen möchte. Wenn man aber trotz mehrmaligen Nachkommens immer noch nicht die Vorsteuer vom FA überwiesen bekommt und man den Steuerbürger hinhält und sogar verhöhnt dann ist das schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert oder zumindest kann man damit drohen.

    Bevor man solche Schritte einleitet, würde ich die Rechnung kopieren und als Anhang mit einem freundlichen Brief an das FA schicken mit Datum für eine Überweisung oder einer schlüssigen Begründung warum der Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird. Wenn bis zum Datum z.B. 10. Mai 2013 kein Reaktion des FA kommt, dann so schreibst Du übergibst Du das Deinem Rechtsanwalt. Fertig! Dann schaust Du mal! Das Geld wird dann kommentarlos kommen.


    Weil die Damen und Herren des FA haben keine Lust sich mit einem Rechtsanwalt anzulegen und endlose Stellungnahmen an die Rechtsbehelfstelle im FA zu schreiben.


    Gruss aus dem Inntal
    Frank