Frage an die Installateure

  • Ist diese Art der Durchlauferhitzermontage für den Nutzer ungefährlich?

  • Das ist eigentlich eine Frage für unsere Elektrischen Kollegen, aber ich habe dir hier einmal etwas aus der VDE 100 reingeschrieben


    Für elektrische Anlagen in Räumen mit Dusche und/oder Badewanne gelten besondere Schutzmaßnahmen. Sie müssen so errichtet werden, dass keine Gefährdung durch einen Stromschlag in den Nassräumen ausgehen darf. Die Schutzbereiche im Bad sind in der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 festgelegt. Diese unterscheidet vier Bereiche:


    Bereich 0 - Innenbereich Badewanne oder Dusche
    Hier dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IP X7 (geschützt gegen die Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden. Außerdem dürfen nur fest installierte Geräte mit einer Schutzkleinspannung < 12 Volt oder batteriebetriebene Geräten (< 12 Volt) eingebaut werden. Eine Unterwasserbeleuchtung im Whirlpool nach Anforderung ist erlaubt.


    Bereich 1 - Fläche über Bade- oder Duschwanne
    Der Bereich umfasst die Flächen über Bade- oder Duschwanne bis auf eine Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Im Umkreis von 60 cm um Brausekopf bzw. Bade- oder Duschwanne müssen die Leuchten mindestens der Schutzart IP X5 (geschützt gegen Strahlwasser) entsprechen. Es ist nur der Einbau von fest installierten Verbrauchsgeräten (z.B. Boiler, Lüftungsgeräte) erlaubt, wobei die elektrischen Zuleitungen zu diesen Geräten immer senkrecht verlegt werden müssen.


    Bereich 2 - 60 cm Bereich
    Dieser Bereich ist eingegrenzt auf Flächen mit einer Tiefe von 60 cm vor Badewanne oder Dusche, an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m im Bereich der Wände ab Fußbodenoberkante. Es gelten die gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1, jedoch ist die Installation von Leuchten und der Anschluss von Waschmaschinen möglich. Nicht erlaubt sind Steckdosen und Schalter. Die Leuchten müssen mindestens die Schutzart IP X4 (geschützt gegen Spritzwasser) haben. Dieser Bereich wird kleiner, wenn eine Trennwand die elektrischen Geräte vor Spritzwasser schützt.


    Bereich 3 - 240 cm Bereich
    Der Schutzbereich 3 beinhaltet Flächen mit einer Tiefe von 240 cm vor Schutzbereich 2, an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m ab Fußbodenoberkante. Steckdosen und Schalter sind dann erlaubt, wenn sie mit einer F1-Schutzeinrichtung geschützt sind und einzeln von Trenntransformatoren oder mit Schutzkleinspannung < 12 Volt gespeist werden. Auch die Installation von Verbindungsdosen ist im Bereich 3 erlaubt. Nicht erlaubt sind Leitungen, und zwar in allen Bereichen, die der Versorgung anderer Räume oder Orte dienen.


    Steckdosen, auch wenn sie in die Leuchte eingebaut sind und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter sind dagegen erlaubt, dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzten. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können nur im Bereich 2 und im verbleibenden Raum verlegt werden.


    Das heißt der Durchlauferhitzer muss auf jeden Fall Schutzart IP X5 aufweisen dann darf er dort so weiterbetrieben werden.
    Über Sinn und Unsinn so einer Installation möchte ich nur so viel sagen, dass ich einen DE niemals so installieren würde, wenn dort eine Duschgelegenheit mit Duschstange montiert werden soll.

    Gruß mit der Flosse
    Mike#1224
    Männer essen kein Obst sondern Fruchtfleisch(Ohne Freundschaft hat das Leben keinen Wert)

  • Da hat dich dein sorgsames Hirn schon richtig angemahnt - ist ja auch Schutzpolizeilich geschult. ;-)


    Der Durchläufer war wohl ehemals als Nurwannenbefüllung gedacht und die Duschmöglichkeit wurde im Nachhinein installiert?? So wie ein Durchlauferhitzer aufgebaut ist wird zwar niemals der volle Strahl auf die elektrischen Bauteile gelangen aber wer duscht, der dampft auch rum und wenn der Vorhang zu, dann hast du ein Millijö ;) von Regenwald hinter dem Volant, der schon Gefahr heraufbeschwören kann. Und dass der Durchläufer über einen 30mA FI-Schalter arbeitet glaube ich auch nicht. Meines Erachtens geht das mal so gar nicht aber komm ich aus der Schwerindustie und da war ein 5000g Hammer noch Handgepäck. Vllt. tummelt sich ja ein echter Elektoinstallateur mit Kenne in Hausinstallation auf irgendeiner PAN rum und meldet sich noch.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
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    Weg mit dem Ziel!

  • Und dass der Durchläufer über einen 30mA FI-Schalter arbeitet glaube ich auch nicht.


    warum dass denn nicht?
    die 30 Milliamphere sagen ja nur den Auslösestrom aus, wenn die Phase "geerdet" wird.


    Die meisten haushaltsüblichen Fi-Schalter haben eine Übertragungsleistung von 40A - wo man durchaus ein großes Schweißgerät anschließen kann... warum also keinen kleinen Boiler + Herd + Staubsauger ?


    solange der Verluststrom nicht höher als 30mA wird, hälts


    die 30mA sind nur als Personenschutz gedacht- der Mensch kann bis 50mA ab (mehr oder minder) und der FI soll bei einem Erdschluss von 30 auslösen. -%- (erwiesenermaßen lösen die FI schon aus, bevor der Wert von 30 erreicht wird)


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    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Dieter, geht jetzt nicht um irgendwelche Belastbarkeiten von FI Schaltern. Ich weiss, was die Dinger können, habe damals in meinen Altbau selbst einen 30mAmpere mit 40A Last eingsetzt und erst mal 1Woche Fehler beseitgt, weil ich das gesamte Netz der Kinder wegen abgesichert haben wollte. Da hier aber der Hitzer direkt über der Wanne hängt, nehme ich an, die Bude ist älteren Baujahres und da sind FIs Mangel bis gar nicht. Geht ja auch so... Lass Rudi sich mal melden. Ein könnte aber doch gut gehen zählt in Nasszellen (und genau das ist hinter dem Duschvorhang) nicht. Da muss Gefahr unterbunden und nicht agbesichert werden.

    Gruß, Hannes

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  • Was Mike oben gepostet hat, sagt alles dazu aus, solange die Installation in Deutschland betrieben werden soll. :-res So eine Installation ist nicht abnahmefähig.


    In Afrika mag das so gehn, wobei ... ich selbst würde da nicht duschen wollen. 0))((0


    Grüße, Robert

    Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :lol::lol::lol:

  • Hannes !:mrgreen:


    ....dern Satz konnte man aber wirklich doppelt verstehen:
    ich habe herausgelesen: " Der Durchlauferhitzer kann über einen 30mA nicht betrieben werden"
    du meintest: "Das der Durchlauferhitzer überhaupt an einem 30mA angeschlossen ist, bezweifelst du" (könnte ja auch ein 500mA oder gar keiner sein)
    unser kleines Missverständnis.... ;-)


    da die 30er Schalter erst seit 1981 eingebaut werden (trat die Änderung der VDE100 inkraft) kann es bei älteren Gebäuden tatsächlich fraglich sein, ob einer Verbaut ist. Oft findet man die erwähnten 0,5A Fi´s, welche mit Personenschutz aber nicht wirklich zu tun haben...
    Altgebäude hatten bis Dato noch einen Bestandschutz, wenn nicht wesentliche Änderungen/Erweiterungen an den elektrischen Anlagen vorgenommen wurden.


    Bei Neubauten werden mittlerweile die Badezimmer auf einem zweiten FI geschaltet, der allerdings zum Rest des Hauses nur 10mA hat. (ihmo aber noch kein Standart)


    Durchlauferhitzer sollten zumindest IP25 haben (Strahlwassergeschützt) damit sie in Verbindung mit einer Dusche betrieben werden dürfen.
    Der Schutzleiter muss aber ZWINGEND auch angeschlossen sein (für den Fall der Fälle)


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    Gruß Dieter
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    Einmal editiert, zuletzt von mavisto ()

  • Ja Robert aber wenn der Laie die VDE liest, ist das, als hätte ich eine Mahnung zur Steuernachzahlung vor mir liegen - nach dem 3. Satz der Verordnung hat man die Überschrift schon wieder vergessen. :D


    @ Dieter
    jetzt sag bloß, dass ein Dauerheizdurchläufer mehr als 30mA für den Betrieb benötigt...
    Was für eine Energieplemperei. Wenn das die Kanzlerin wüsste. ;-)

    Gruß, Hannes

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  • He, ich habe deinen Satz so verstanden und habe mich nur gewundert, was deine Argumente dafür wohl sein mögen. Deshalb habe ich entsprechend reagiert -%-



    nun sind wir ja auf einen Nenner :mrgreen:


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    Gruß Dieter
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  • Das Ding hängt über der Wanne der lieben Tante.
    Das Haus dürfte in den 50ern oder 60ern erbaut worden sein.
    Als ich heute wegen ein paar Handreichungen da war ist mir die Lage des DE erst bewußt geworden.
    Ich würde da nicht duschen wollen, ohne sicher zu sein, dass das sicher ist.
    Darum die Frage hier im Forum bei den ganzen Kupferwürmern und GAWASCHEIß'.
    Ob und wenn ja, was da für ein FI Schalter dran hängt, weiß ich leider nicht.
    Ich weiß nur, das der alte DE im letzten Jahr gegen den abgebildeten ausgetauscht wurde. Über die Kompetenz des Handwerkers kann ich auch nix sagen.
    Mir kommt die ganze Sache nur ein wenig spanisch vor.


    Jetzt könnte man natürlich vor Beantwortung der Frage ist das gefährlich erst mal abklären, ob die Tante was zu vererben hat und dann ganz pragmatisch antworten. ;-)
    Ist aber ne nette Tante.

  • Tja, wenn sie zur Miete wohnt, hat der Vermieter ein Problem mit dem Handwerker, wenn es Eigentum ist ggf. die Erben ;-)


    Grüße, Robert

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