Kamera im Auto verboten?

  • Nein, dann wird eben KEIN Recht gesprochen, sondern nur eine Entscheidung getroffen, bei der die Gerechtigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielt.

  • Und wenn Recht mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun hat, dann bekommt das Wort Rechtsstaat eben auch eine ganz andere Bedeutung als die, die man eigentlich damit verbinden sollte. Wenn Rechtsnormen fragwürdig sind.....

  • ... muss man sich nicht wundern, wenn Selbstjustiz geübt wird!

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

  • Wenn ER denkt, dass ihn etwas (was auch immer) entlasten kann, aber dieses etwas einzubringen wird ihm verwehrt, dann ist das keinesfalls in Ordnung.


    Ohne jetzt zu weit ausholen zu wollen, aber auch in Deutschland gibt es
    Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote, diese sind zwar nicht
    so ausgeprägt wie z.B. in den USA (die Früchte des verbotenen Baumes),
    aber sie sind vorhanden und darum geht es ja eigentlich auch bei der Frage,
    ob Dashcam Aufnahmen als Beweismittel verwertet werden dürfen oder nicht.


    Grundsätzlich ist es folglich in Ordnung, das nicht jeder Beweis erhoben
    oder verwertet werden darf.


    Und selbst wenn nun der BGH entscheiden sollte, dass solche Aufnahmen
    als Beweismittel zulässig sind, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass
    man dann ständig seine Dashcam im Straßenverkehr laufen lassen darf.
    Nachwievor werden hier durch das Datenschutzgesetz zu beachtende
    Grenzen vorgegeben.


    Vor einem deutschen Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!


    Gruss
    Siggi

  • Zitat


    Aber allein einen MÖGLICHEN Beweis für welche Seite auch immer zu ignorieren und daraufhin ein Urteil zu fällen, bedeutet die Inkaufnahme eines Fehlurteils.


    Zu dieser Aussage nur mal so zur Erinnerung: im Mittelalter galt Folter als zuläsiges Beweisaufnahmeverfahren - es ist also durchaus nicht ganz so egal WIE ein Beweis zustande gekommen ist....


    Aber die Diskussion über Dashcam erlaubt oder nicht ist eigentlich viel tiefer.
    Passiert wirklich ein Unfall, wäre jeder Richter froh über ein Live-Video zur Urteilsfindung und wenn Dashcams so schlau wären so einen Unfall vorher zu ahnen und genau nur dann aufzunehmen, wäre das alles problemlos - nur dann könnte die entsprechende Technik auch gleich zur Verhinderung eingesetzt werden und brauchten keine Beweise.
    ABER: was passiert denn mit all den Aufnahmen, die "vorsorglich" entstanden sind, ohne das was passiert ist? Werden die wirklich alle gelöscht? Oder was wird damit noch so angestellt? Wer von uns hat denn nicht selber schon mal irgendwo ein Überholverbot übersehen, eine durchgestrichene Linie überfahren, eine Geschwindigkeit überschritten? All das könnte auch mit einer Dashcam aufgenommen werden - auch wenn nix passiert ist und auch wenn die Gesamtsituation nicht wirklich problematisch war und niemand behindert oder gar gefährdet wurde und die einzelne Ordnungswiedrigkeit auch nicht groß war - aber per Dashcam ist sie nachweisbar - wollen wir das? Oder wollen wir im Internet sehen, wie uns an der Tankstelle das Mopett umgekippt ist? Oder sonstige Peinlichkeiten passiert sind? Klar, kann man gegen vorgehen - aber erst nachdem sie einmal zu sehen waren - und dann ist es halt zu spät.


    So und nun gilt es eben genau abzuwägen was mehr geschützt werden muss. Es geht eben nicht um die Oma die zufällig im Hintergrund eines Videos mit einem echten Unfall durchläuft - sondern um die Oma die im Video ohne Vorfall zu sehen ist.

  • Mich interessiert weniger die gerichtliche Verwertbarkeit, als mehr die Legalität von Actioncams (Dashcams) allgemein.
    Bleiben wir bei der Oma mit Dackel.
    Wenn sie nun mal zu dem Zeitpunkt unterwegs war, gehört sie zum Strassenbild und wurde, nach bisheriger Rechtsprechung, als unwesentlicher Bildbestandteil geduldet.
    Nach der neuen Datenschutzverordnung könnte sich das jetzt ändern. Je nachdem, wie sich die Auslegung ergibt.
    Theoretisch müsste man, um ein Bild vom Reichstag in Facebook (oder ein öffentlich zugängliches Forum) stellen zu dürfen, die Erlaubnis JEDER Person auf dem Bild einholen.
    Fazit: es wird dann keine Bilder von öffentlichen Gebäuden, Großveranstaltungen usw. mehr geben.
    Und die Actioncam am Moped oder am Helm wäre dann natürlich hoch illegal!


    Noch bleibt zu hoffen, dass die Auslegung der neuen Verordnungen mit menschlichem Verstand erfolgen wird. Allein die Vergangenheit zeigte uns schon deutlich, zu was für Schildbürgerstreichen die deutsche Bürokratie fähig ist! :(

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • Theoretisch müsste man, um ein Bild vom Reichstag in Facebook (oder ein öffentlich zugängliches Forum) stellen zu dürfen, die Erlaubnis JEDER Person auf dem Bild einholen.


    Das sollte eigentlich bekannt sein, dass das nicht so ist - auch nicht theoretisch. Und ich verstehe nicht, was das für einen Nährwert hat, so etwas zu sagen.

  • Das sollte eigentlich bekannt sein, dass das nicht so ist - auch nicht theoretisch. Und ich verstehe nicht, was das für einen Nährwert hat, so etwas zu sagen.


    Dann lies mal die neuen Verordnungen.
    Lies mal in aktuellen Fotografen-Foren.
    Es gelten neue Regeln!
    Was daraus wird, müssen die ersten Prozesse zeigen...

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • PanHead - denke mal nen Moment nach. Dadurch würde jede Fußballübertragung unmöglich - und jedes Bild vom Markusplatz. Das sollte Dir Dein gesunder Menschenverstand eigentlich sagen, dass das nicht sein kann.


    Ich halte es für Zeitverschwendung, über Dinge nachzudenken, die nicht sein können. Aber das darfst Du natürlich anders handhaben - ist ja nur meine Ansicht.