Kamera im Auto verboten?

  • Oder wollen wir im Internet sehen, wie uns an der Tankstelle das Mopett umgekippt ist? Oder sonstige Peinlichkeiten passiert sind?



    Da gibbet ja jede Menge Kameras und diese nehmen auch Begebenheiten auf, die sich nicht auf dem Gelände der Tanke ereignen!


    Ich wäre in jedem Fall für die erlaubte Benutzung einer Mitfahrkamera!

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":

  • Eine Tanke ist kein "öffentlicher Raum". Bei Videoüberwachten "nicht öffentlichen Räumen" ist vor der Überwachung durch ein Schild zu warnen. Kann man auf seinem Privatgrundstück auch machen, wenn nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Wer nicht überwacht werden will, kann die so ausgewiesenen "nicht öffentlichen Räume" meiden (zum Beispiel der Postbote).
    Den "öffentlich Raum" (also den kompletten Straßenverkehr) kann man nicht meiden und es ist daher nicht erlaubt diesen zu überwachen.
    Das Urlaubsvideo am Strand ist keine dauerhafte Überwachung, sondern eine Aufzeichnung in dem Moment. Wenn man nur mal diese eine besondere Fahrt mit dem Wagen aufzeichnen will (weil die Landschaft so schön ist) und dabei zufällig einen Unfall filmt, dann sollte das OK sein. (Tipp was man zu sagen hat: Ich filme eigentlich nie, aber jetzt gerade möchte ich zum Frühling mal jede zweite Woche auf dem Weg zur Arbeit den Fortschritt in der Natur für meine Fotosammlung dokumentieren, und zufällig dabei ist ...)
    Ob der Richter einem das dann abkauft ist seine Sache. Verloren hat man aber definitiv, wenn man angibt "die Läuft immer bei jedem KM mit". Daher ist es wohl auch nicht möglich den Motorradfahrern das Filmen zu verbieten. Hier es es wirklich glaubhaft, dass sie ihren Freizeitsport filmen und eben nicht den Verkehr überwachen ... wenn der Richter das auch so sieht.

  • Eine Tanke ist kein "öffentlicher Raum".


    Nana, nicht so schnell mit den Pferdchen.
    öffentlicher Raum ist darin definiert, das dieser nicht durch Maßnamen (wie zb. Zaun) vom restlich Raum getrennt ist.


    sollte dein Hof keinen Zaun aufweisen, der den Verkehr "ausschließt", so gilt auch dieser als "öffentlicher Raum".
    Besucher, Handwerker, Postboten etc können das Gelände jederzeit befahren.
    Sollte das Gelände entweder eingezäunt oder durch einen Parkwächter bewacht werden, wird es zu einem nicht öffentlichen Raum.
    Das gleiche gilt auch für freie Parkhäuser (ohne Schranke und Parkausweis) und Parkhäusern mit Gebühr (mit Schranke und Parkschein)


    Zitat:

    Zitat

    Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.


    Auf Privatgelände kann aber eine entsprechende Anwendung der StVO-Verkehrsregeln, insbesondere des § 1 StVO, in Betracht kommen.


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele


  • Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.


    Dein Zitat passt hier nicht zum Thema, denn bei Dir geht es um dir Frage "Wo gilt die StVO?" Ich kann auf meinem Grundstück nur dann ohne Führerschein ein nicht angemeldetes Auto fahren, wenn dieses eingezäunt ist und die Einfahrt mit einer Schranke versehen ist. Das ist korrekt.


    Videoüberwachung hat so aber nichts mit der StVo zu tun. Hier passt (https://www.abus.com/ger/Ratge…ndlagen/Videoueberwachung)


    Zitat

    Handlungsempfehlungen für Videoüberwachung im Privatbereich*:


    Nehmen Sie mit Ihrer Videoüberwachungsanlage nur notwendige und zulässige Dinge auf. Allgemein wird es als zulässig erachtet, wenn ausschließlich das eigene Grundstück beobachtet wird. Unzulässig ist beispielsweise bereits die Überwachung von Teilen eines öffentlichen oder mit Nachbarn gemeinsam genutzten Weges (z. B. Treppenhaus) oder schon die Überwachung von kleinsten Teilbereichen eines fremden Grundstücks (z. B. Garten des Nachbarn).
    Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten, über das Vorhandensein einer Videoüberwachung z. B. mit einem Hinweisschild.
    Stellen Sie sicher, dass die gesammelten Daten nicht von Unbefugten genutzt werden können (z. B. von Ihrem Sohn ins Internet gestellt werden).
    Löschen Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit.


    Wichtig ist hier, dass Personen darüber informiert werden, dass sie Überwacht werden und sich dann entscheiden können, ein privates Grundstück eben nicht zu betreten. Im öffentlichen Raum - weil man Orte wie Behörden besuchen muss - hat man diese Entscheidungsfreiheit nicht. Daher ist hier die Überwachung insbesondere durch Privatpersonen (Dashcam) verboten.


    Die Tankstelle befindet sich im Privatbesitz. Der Tankwart kann wenn er will auch Hausverbot erteilen. Es ist kein öffentlicher Raum und darf von ihm überwacht werden, wenn er ein Schild aufstellt. Passt mir das als Kunde nicht kann ich das Gelände meiden.

  • Dein Zitat passt hier nicht zum Thema, denn bei Dir geht es um dir Frage "Wo gilt die StVO?" Ich kann auf meinem Grundstück nur dann ohne Führerschein ein nicht angemeldetes Auto fahren, wenn dieses eingezäunt ist und die Einfahrt mit einer Schranke versehen ist. Das ist korrekt.

    Nee, das muss nicht zwingend eingezäunt sein, juristische Einzelfallfrage.


    Die Tankstelle befindet sich im Privatbesitz. Es ist kein öffentlicher Raum ...............

    Privatbesitz richtig! Kein öffentlicher Raum im Sinne der STVO und sonstiger Nebengesetze ---> falsch.

  • Mit welcher Begründung unterscheidet die EU eigentlich zwischen Digital- und Analogfotografie? :roll:


    Ansonsten war doch nichts anderes zu erwarten, wenn man Deutschland mit folgenden Glaubenssätzen definiert:


    - Die Doofen sind in der Überzahl.
    - Die dümmste Idee gewinnt.
    - Wir warten auf die Langsamsten.


    So what? :mrgreen:

    ... always ride on the bright side of life ...

  • Seit wann braucht es für EU-Gesetzgebung so unbedeutende Dinge wie "Verstand"? oder "Sachkenntnis"?

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • Interessanter Artikel zu diesem DS...Dingens.


    Ach so ist das:


    "Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der "institutionalisierten" Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen. Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist."


    Da hat mal wieder die Lobby (Mafia) ganze Arbeit geleistet!0))((0



    Die nächste Realsatire der EU:


    Ich habe heute einen Brief bekommen in dem mir angedroht wird, dass wenn ich nicht bis 1. Juni, nach der 4. EU-Geldwäscherichtline Art 30 und 31 den wirtschaftlichen Eigentümer, meiner Firma (steht ja im Register und das bin ich) nicht veröffentliche, dann wird ein Zwangsstrafverfahren gegen mich eingeleitet.:shock:


    1.) Ich wusste davon nichts und wurde auch nie aufgefordert nach der 4. EU-Geldwäscherichtline Art 30 und 31 den wirtschaftlichen Eigentümer meiner eigenen Firma - also ich - offen zu legen. Warum auch ist ja schon öffentlich. Man steht ja eh schon bis zur Unterhose nackt da. Was soll man da noch verbergen. 0))((0


    2.) Der Brief mit der Drohung wurde mit Datum 9. April versehen und lag heute im Briefkasten. Toll so ein Brief mit Termin braucht geschlagene 4 Wochen bis er bei mir ist. Das erhöht wohl die Chance ein Zwangsstrafverfahren gegen mich einzuleiten. Sind ja voll geil danach. 0))((0


    3.) Um den wirtschaftlichen Eigentümer - also ich- einzutragen muss ich zuerst ein Identverfahren online starten, denn man darf das nur online erklären. Jetzt muss ich auf die Zugänge warten und hoffentlich kommen die vor dem 1. Juni, sonst werde ich wohl als Terrorist verhaftet:shock:


    Wie sagte Obelix nochmal? "Die spinnen die Römer"

  • Das alles klingt aber ganz schön dubios. Bevor Du dort irgendwas Online machst (und Dir wahrscheinlich einen Virus/Trojaner einfängst), solltest Du der Sache mal per Online-Recherche auf den Grund gehen.

    ... always ride on the bright side of life ...

  • Mein Gedankengang war am Anfang auch so. Sehr dubios!


    Aber:


    https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/WiEReG.html


    Das ist der Link zu diesem Unsinn, der das Ö-Finanzamt verwaltet.