Raserfalle Schweiz: Auto abgeben, Geldbuße, Gefängnis

  • Für Temposünder gibt es keine Gnade - Deutscher kann seinen Mercedes demnächst dem Staat abkaufen


    Richtig so wer den Bleifuß einsetzt GOO


    :guck:

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    Grüßle aus dem schönen Schwobaländle
    Kurti & Sabine


    Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns entschließen, daraus zu erwachen.

  • Hallo Kurt,


    Für Temposünder gibt es keine Gnade - Deutscher kann seinen Mercedes demnächst dem Staat abkaufen


    Richtig so wer den Bleifuß einsetzt GOO


    :guck:


    Davon mal ab, das ich die Strafe durchaus als angemessen empfinde, wie schaut das den eigentlich rechtlich aus ?


    Darf ein fremdes Land mein Eigentum (in dem Falle mein Auto) oder das Eigentum Dritter (z.b. einen Leasingwagen) überhaupt verkaufen - den den Brief wird der Gutste sicherlich nicht dabei gehabt haben (Und wenn ja...dumm gelaufen :) )


    Und dann wäre da ja noch die Seite des zukünftigen Erwerbers - der kauft ja idr. "gutgläubig" solange bis der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs mit dem Brief in der Hand vor ihm steht und das Fahrzeug ersatzlos einkassiert...Ich nehme mal stark an das auch das schweizerische Recht vorsieht das man an "gestohlenen" Dingen kein Eigentum erwerben kann (Und hierzulande hat man kein Eigentum an einem Fahrzeug ohne im Besitz des Briefes zu sein)


    Wer bitte ist den dann so blöde und kauft so ein Fahrzeug ?

  • Ich schätze mal der muss die Papiere nachreichen. Der Deutsche Staat hilft hier dem Schweizer Staat soweit ich weiß. Du bekommst ja auch ein Knöllchen aus der Schweiz hier in DE durch die deutsche Staatsanwaltschaft präsentiert und musst zahlen.

  • Wenn es das Gesetz des fremden Landes so vorsieht - sicher.

  • ... Wer bitte ist den dann so blöde und kauft so ein Fahrzeug ?


    Ich. Die Dänen machen das seit Mitte diesen Jahres wie die Schweizer... und ich habe mich schon mal für einen schnuggeligen Tiguan angemeldet.


    Das Fahrzeug erhält vom verkaufenden Staat neue Papiere. Und auf den Fahrzeugbrief würde ich an Deiner Stelle nicht vertrauen. In der "Zulassungsbescheinigung Teil II" (=Fahrzeugbrief) steht in Ziffer C.4c "Der Inhaber dieser Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."


    Wie die Dinge bei Beschlagnahme von Mietfahrzeugen aussehen, ist mir allerdings auch nicht klar.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Im Großen und Ganzen bin ich da eigentlich bei den Schweizern. War da nicht sogar mal sowas bei uns in Bayern? Da wurden doch Motorräder von Rasern eingezogen. Im Prinzip würde ich sagen, dass man so eine gewisse Lernresistenz therapieren kann. Nur ist das natürlich insgesamt etwas fragwürdig. Zum einen - schon angesprochen - war da die Sache mit dem Mietwagen. Oder noch anders: Wenn sich jemand ein Auto von einem Bekannten ausgeliehen hat und dreht dann in der Schweiz am Rad.


    Und dann: Da brüllt einer mit 'nem 20 jahre alten GTI mit einem Restwert von 1500 Euronen, der aber immerhin abbezahlt ist, mit 220 über Schweizer Straßen. Und ein anderer leistet sich genau die gleiche Nummer mit einer 50000 Euro teuren Karre, die noch zu 80% der Bank gehört. Irgendwie kommt mir das nicht so wirklich gerecht vor....

  • Und dann: Da brüllt einer mit 'nem 20 jahre alten GTI mit einem Restwert von 1500 Euronen, der aber immerhin abbezahlt ist, mit 220 über Schweizer Straßen. Und ein anderer leistet sich genau die gleiche Nummer mit einer 50000 Euro teuren Karre, die noch zu 80% der Bank gehört. Irgendwie kommt mir das nicht so wirklich gerecht vor....


    Es gibt wohl keine Bank, die ein Fahrzeug als Sicherheit für einen Kredit akzeptiert (und dieses aber dem Besitzer belässt). Also kann das Auto auch nicht zu 80% der Bank gehören (im Unterschied zu einem Haus, welches dann aber auch entsprechenden im Grundbuch eingetragen wird)


    Der Rest ist ganz einfach.
    Die Busse ist in der Regel entsprechend dem Einkommen und Vermögen des Delinquenten angepasst.
    Gehen wir davon aus, dass GTI-Fahrer und der Mittelklassefahrer gleiche Finanzverhältnisse haben.


    Busse, Gerichtskosten etc 40'000 CHF
    Das Fahrzeug wird verwertet (Erlös GTI 1200 CHF / Mittelklasse 45'000 CHF)
    Der Mittelklassefahrer bekommt 5'000 CHF zurück
    Der GTI-Fahrer muss 38'800 bringen.


    NB: Leasingfahrzeuge gehen direkt an die Leasingfirma zurück, ebenso Mietfahrzeuge an den Vermieter.


    Schlimmer wäre wohl, die Fahrzeuge würden - im Beisein der Fahrer - schön langsam von einem Panzer plattgewalzt.-%-

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=


  • Schlimmer wäre wohl, die Fahrzeuge würden - im Beisein der Fahrer - schön langsam von einem Panzer plattgewalzt.-%-


    Das hätte wohl den höchsten Abschreckungsfaktor.
    Der vermögendere Raser least sich dann einen neuem Schlitten und es geht wieder von vorne los.

    Gruss aus der Schweiz :lol:


    Egon




    Bei manchen Leuten ist selbst ein Gehirnschlag ein Schlag ins Leere.....


    Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann

  • Hallo,
    ich glaube über die Enteignung ist noch nicht das letzte Wort gesprochen/geschrieben.
    Da sind die Schweizer übers Ziel hinaus geschossen. Das hat nicht viel mit Verkehrserziehung zutun,wenn man den Betroffenen rät sein Fahrzeug wieder zu ersteigern.In dem Punkt erscheinen die Schweizer Behörden unglaubwürdig. Es geht in erster Linie nur ums Geld. Längerer Führerscheinentzug und Einreiseverbot über längere Zeit wären bestimmt effektiver. Oder?

  • Oh doch. Fahrzeug wird als Tatwaffe eingezogen.


    Und wenn in der Schweiz auf Rasen die Todesstrafe drohen würde, dann wäre es so und würde ebenfalls für Ausländer gelten. Wir sind genauso ein souveräner Staat, wie USA, Indien, Australien, Iran...

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


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  • NB: gerade noch was gefunden


    Urteil 1B_406/2013 vom 16. 5. 14 – BGE-Publikation
    Das Bundesgericht hat sich in einem neuen Entscheid zur Frage geäussert, ob ein geleastes Fahrzeug eines Rasers von den Behörden beschlagnahmt werden kann :guck: (NZZ)

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


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  • Hallo atomar,
    Vollzitat entfernt.


    Da steht leider nix dabei ob es sich um einen Schweizer oder einen Ausländer handelt der die Tat begangen hat.


    Ich nehme mal an, das es auch Schweizer Leasingfirmen gibt.


    Wichtig zu wissen wäre es, ob die auch ausländische Leasingfahrzeuge beschlagnahmen dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Knobi#651 () aus folgendem Grund: Vollzitat