Ich bin als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule (FH) Aalen tätig.
Während der Vorlesung fiel das Rednerpult auf dem mein Laptop platziert war (und an dem Beamer angeschlossen war) vom Tisch und der Laptop war totalschaden.
Die FH sagte mir für solche Fälle sei sie nicht versichert, den Schaden müsse ich allein tragen.
Frage an die Fachleute:
Kann das sein? Muss ich wirklich für den Schaden aufkommen obwohl ich die Vorgehensart (Einsatz von eigenem Laptop und schulseitigem Beamer) mit dem Fachbereichsleiter so absprach und der Schaden während der durch die FH beauftragten Tätigkeitsausübung entstand? Eine Aufklärung seitens der FH, dass ich das eigene Equipment auf eigene Gefahr einsetze fand nicht statt.