Schaden in der FH - wer zahlt?

  • Ich bin als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule (FH) Aalen tätig.
    Während der Vorlesung fiel das Rednerpult auf dem mein Laptop platziert war (und an dem Beamer angeschlossen war) vom Tisch und der Laptop war totalschaden.


    Die FH sagte mir für solche Fälle sei sie nicht versichert, den Schaden müsse ich allein tragen.


    Frage an die Fachleute:
    Kann das sein? Muss ich wirklich für den Schaden aufkommen obwohl ich die Vorgehensart (Einsatz von eigenem Laptop und schulseitigem Beamer) mit dem Fachbereichsleiter so absprach und der Schaden während der durch die FH beauftragten Tätigkeitsausübung entstand? Eine Aufklärung seitens der FH, dass ich das eigene Equipment auf eigene Gefahr einsetze fand nicht statt.

  • Kann ich nicht sagen, ich war unterwegs zum Lichtschalter als es runterdonnerte. Der Tisch ist recht schmal, es kann sein das der Pult schon sehr am Rande des Tisches stand. Das kann man aber schlecht sehen weil der Tisch eine normale Höhe hat und durch den Rednerpult, der eine Holzablage hat, nicht durchgesehen werden kann.

  • Möglicherweise besteht ein Amtshaftungsanspruch, aber wenn Du selbst nicht weißt, warum das Ding abgestürzt ist und womöglich noch selbst kippelig aufgebaut hast, ist das bei der Unfallschilderung Eigenverschulden.


    Auch wenn eine Haftpflichtversicherung bestünde, haftet die nur bei Verschulden der Hochschule und das kannst ja grad nicht nachweisen.

  • Das sehe ich ähnlich wie hermi, du must der Hochschule ein Verschulden nachweisen können.
    Den Schaden kannst du allerdings über das Finanzamt geltend machen, sofern du eine Einkommenssteuererklärung abgibst und das Notebook eine reine berufliche Nutzung hat.

  • Vielen Dank für eure prompte Antworten!!!


    Ich habe es befürchtet das es so kommt. Da setzt man sich für ein Hungerhonorar ein, bringt noch sein eigenes Equipment mit und als Dank ist man der Dumme wenn was passiert. Ein zweites Mal passiert mir das nicht mehr, die sollen ihr eigenes Zeug zut Verfügung stellen (ist ja schließlich der Bereich Wirtschaftsinformatik).


    Für diejenigen die es interessiert: ca. 29€ /Vorlegungsstunde. Korrektur einer Prüfung ca. 4,x€ je Prüfling (egal wie lange es dauert). Die erstellung der Prüfung wird nicht vergütet.


    Hier ein Auszug von Wikipedia:


    An den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein werden für Lehraufträge pro unterrichteter Stunde 16,46 € bis 29,05 € an alle diejenigen gezahlt, die ein abgeschlossenes Studium vorweisen können, aber noch nicht habilitiert sind. Für diejenigen, die habilitiert sind, werden 28,22 € bis 51,98 € gezahlt. Mit der Lehrtätigkeit ggf. zusammenhängende Tätigkeiten wie Vorbereitung des Unterrichts, individuelle Anleitungen, Korrekturen, Teilnahme an Prüfungen, Konferenzen und dergleichen sind mit der Vergütung abgegolten.[4] Das bedeutet, dass ein Lehrbeauftragter für die Übernahme einer zusätzlichen Lehrveranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden für die komplette Lehrveranstaltung inklusive Vorbereitung etc. etwa 500 Euro im Semester erhält. Ein Professor erhält für die gleiche Tätigkeit bis zu 1500 Euro


    Somit wird hier nicht mal der Mindestlohn eingehalten, man tut es als Idealist - aber so nicht mehr lange:evil::evil::evil:

  • Ich habe es befürchtet das es so kommt. Da setzt man sich für ein Hungerhonorar ein, bringt noch sein eigenes Equipment mit und als Dank ist man der Dumme wenn was passiert. Ein zweites Mal passiert mir das nicht mehr, die sollen ihr eigenes Zeug zut Verfügung stellen (ist ja schließlich der Bereich Wirtschaftsinformatik).


    Ich will nicht bösartig sein, aber schaff Dir dann vorsichtshalber ne eigene Haftpflichtverischerung an, wenn Du weiter Laptops durch die Gegend werfen willst.;--;


    Deine Haftung als Arbeitnehmer ist zwar sowieso eingeschränkt, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Und eine adäquate eigene Haftpflichtversicherung sollte man ohnehin haben.

  • Eine eigene "Haftpflicht"-Versicherung wird aber keinen eigenen Schaden übernehmen, sondern nur einen, den ich einem anderen zufüge.

  • Na, dann stell dir mal vor, dem Ernst wäre nicht nur sein eigenes Laptop, sondern auch noch der schuleigene Beamer zerbröselt -was meinst du, wie schnell die mit Schadenersatzforderungen auf der Matte gestanden hätten...

    Wer Frauen versteht, kann auch durch Null teilen

  • ich gehe mal davon aus, das du das Pult/Tisch oder sonst was nicht vom Platz verrückt hast - das müsste dann jemand anders getan haben (anderer Lehrer, Schüler...oder sogar der Direktor selbst)


    Da sich sonst keine anderen (fremden) Personen in der Schule aufhalten, als die Schüler und Schulangestellten, könnte man der Schule Fahrlässigkeit zuschieben.
    (weil die Möbel keinen sicheren Stand hatten)


    kleines Beispiel aus unserer Schule:
    es gab abends eine Schulvorführung - hierzu wurde von dem Hausmeister und Lehrkräften die schuleigene Bühne aufgebaut.
    Da die Aula gut 1m tiefer liegt, als die umliegenden Räumlichkeiten und Flure, wurde die Bühne genau auf dieses Maß eingestellt, damit eine Ebene entsteht.
    Zwischen der Bühne und dem gleich hohen Flur blieb ein Spalt von knapp 20cm, der eindeutig eine Stolperfalle war - mit einfachen Mitteln und ein paar Siebdruckplatten(oä), hätte man den Spalt innerhalb kürzester Zeit und mit wenig Aufwand verschließen können.
    Man verzichtete darauf, weil die Vorführung nur an zwei Abenden laufen sollte.
    Ebenfalls wurde auf eine Kenntlichmachung der Gefahrstelle verzichtet
    Dunkler Teppichboden, dunkle Bühne, dunkler Spalt..... naja


    als der Beleuchter (Fremdfirma) mit seinem Equipment um die Ecke kam, sah er den Spalt nicht und schob seinen schwer beladenen Handwagen, direkt hinein. Der Wagen kippte um und einige Scheinwerfer und das Mischpult wurden beschädigt.
    Die Schule musste für den Schaden aufkommen...


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    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Um auch mal einen rein zuwerfen!


    Als Schöffe 6,00€ die Stunde plus 023€ Kilometergeld.


    Zwei Tage da stramm sitzen 96 Euronen. Mittag und Getränke selber zahlen.

    Ich bin nur für das
    verantwortlich,
    was ich sage
    nicht dafür. was
    Du verstehst!
    :mrgreen:



    PAN there is no better Way to Fly GOO or you ride a Street

  • Jaja, der Staat zahlt nicht mal Mindestlohn..... Man kann sich ja gut rausreden! 's ist ja schließlich auch kein Einkommen, sondern eine Art Aufwandsentschädigung. Gib dem Kind einen Namen und Du kannst Dich von allem lossagen, was Du - in diesem Falle der Staat - allen anderen zumutest.