Die Rennleitung ist ...

  • Das Gute ist doch, dass die Regeln inzwischen so kompliziert sind, dass gar keiner sie mehr überprüft, um nicht irgendeine Sonderlocke nachgewiesen zu bekommen.


    Auf der A 3 überholen Dich hier bulgarische Busse mit Anhänger mit Tempo 100 und Sprinter mit Autotransportanhängern mit 130, ohne dass die BAG oder Polizei, die hier am Straßenrand lauern, das moniert.


    Ich darf mit meinem alten 3er Autoführerschein sogar ohne jede Fahrpraxis kleine Sattelzüge bis 12 Tonnen fahren.


    Meine 21-jährige Tochter darf unseren 690 kg schweren Eriba Pan Wohnwagen mit dem Führerschein B ziehen, den 900 kg schweren Eriba Troll aber nicht.
    Dafür darf sie ohne irgendeine Motorrad-Fahrstunde einen Piaggio MP3 mit 40 PS und Anhänger fahren 0))((0


    Herr wirf Hirn vom Himmel !

  • Ich darf mit meinem alten 3er Autoführerschein sogar ohne jede Fahrpraxis kleine Sattelzüge bis 12 Tonnen fahren.


    Man durfte mit der alten Klasse 3 einen Zug von 18,49 Tonnen ZGG fahren.
    Zugfahrzeug 7,49 Tonnen und hinten dran einem Anhänger mit Tandemachse
    (Achsabstand nicht mehr als 1,10 m) von 11 Tonnen.


    Gruss
    Siggi

  • Ja, ja - früher war eben alles besser und einfacher :-)




    und manchmal stimmt das sogar

  • Man durfte mit der alten Klasse 3 einen Zug von 18,49 Tonnen ZGG fahren.


    Aber nur bis 50 Jahre Fahreralter !


  • Den 900kg Eriba darf deine Tochter ziehen, sofern das Zugfahrzeug ein zgG von unter 2599kg hat und eine Anhängelast, welche mindestens dem Realgewicht des Anhängers entspricht.


    Die Regelung mit Leergewicht des Zugfahrzeugs größer Gesamtgewicht des Anhängers gibt es nicht mehr.


    Oder spricht sonst noch etwas dagen, was ich in diesem WirrWarr übersehen habe? :roll:


    MfG Christian

    ST 1100 "Pan European" '97 ohne ABS

  • Aber nur bis 50 Jahre Fahreralter !


    Nicht ganz. :guck:https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verlaengern/


    In meinen Augen sind das zum großen Teil die "Früchte von Lobbyisten".


    Es wäre ja noch nachvollziehbar, dass medizinische Eignungstest (Kosten ca. 150 - 200 €) stattfinden sollten. Aber dann bitte für die Fahrer kostenlos, denn sie verdienen damit ihren Lebensunterhalt und sind somit auch (Lohn/Einkommen)Steuerzahler.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Zitat

    Wer in der EU die Anhängerregelungen macht, hat seinen Job klar verfehlt.


    Nene, als diese Regelungen ausgekippt wurden, gab es die EU noch gar nicht, das war irgendwann in den 70ern und wurde europaweit beschlossen - in Ost wie West.
    Die DDR hat diese Regeln dann auch schon Anfang der 80er umgesetzt (seit dem gab es da schon "Buchstabenklassen" - und der Text für B war schon der gleiche)
    Das Problem: zu der Zeit schienen die 3,5 + 0,75 t völlig ausreichend zu sein, dass ein paar Jahre später Autos immer schwerer (aber dennoch sicherer) werden, hat da wohl keiner für möglich gehalten.

    Zitat

    sofern das Zugfahrzeug ein zgG von unter 2599kg hat


    Das Zugfahrzeug darf sogar exakt 2600 kg zgG haben - es heißt "bis zu".
    Aber: wenn das Zugfahrzeug schwerer ist, geht es eben nicht mehr.

    Zitat

    Dafür darf sie ohne irgendeine Motorrad-Fahrstunde einen Piaggio MP3 mit 40 PS und Anhänger fahren


    Auch nicht ganz richtig. Den originalen MP3 darf sie nicht fahren, nur den mit der verbreiterten Spur vorn (zugegeben geht es da nur um Zentimeter - aus meiner Sicht trotzdem eine saublöde Regelung).


    Aber ja, inzwischen gibt es da einiges an Regeln hin und her. Meine Frau (hat nur A) durfte früher kein Trike fahren (in Österreich aber schon), jetzt darf sie das (dafür in Österreich nur aus Besitzstandwahrungsgründen - das verstehe erst mal einer). Ich habe nur B gemacht (siehe oben), habe aber jetzt trotzdem C1E drin stehen (Einigungsvertragsklausel).
    Noch schicker aber sind die verschiedenen Geschwindigkeitsregeln in der EU, da muss man sehr genau suchen was man mit welchem Fahrzeug wo darf. Nur bei Motorrad/Pkw geht es noch, aber in manchen Ländern gelten unterschiedliche Geschwindigkeiten für unterschiedliche Gewichtsklassen (z.B. im Anhängerbetrieb gilt in F eine andere Geschwindigkeit, wenn der Gesamtzug schwerer als 3500 kg ist - wer weiß das schon?)


    Wenn die Rennleitung aber selbst im eigenen Land nicht so recht durchsieht und da bestimmte Übertretungen nicht ahndet, ist das allerdings schon bedenklich.


  • Die Regelung bei Anhängern muss jedoch neuer sein.
    Vor 10 Jahren habe ich noch im B führerschein gelernt.
    Leermasse Zugfahrzeug muss größer zul Gesamtmasse Anhänger sein.
    Vor 1,5Jahren beim absolvieren des BE Führerscheins gallt dann: Gesamtmasse Zugfahrzeug + Gesamtmasse Anhänger <= 3500kg


    Warum letzeres Unfug ist, hast du ganz gut angeschnitten.
    3,5t inkl Anhänger ist Anno 2018 keine Realistische Grenze mehr.
    Das Relative Verhältnis von Zugfahrzeuggewicht zu Anhängergewicht ist eine Wesentlich aussagekräftigere Kennzahl zur beurteilung eines Gespann.


    Wie in oben genanntem Beispiel.
    Ohne BE Führerschein, darf der Golf an seiner Leistungsgrenze bewegt werden, während hinter einem auf 2,65t Anhängelast ausgelegten Zugfahrzeug nichtmal 751kg gezogen werden dürfen ohne BE Schein.


    MfG Christian

    ST 1100 "Pan European" '97 ohne ABS

  • Zitat

    Die Regelung bei Anhängern muss jedoch neuer sein.


    Das gilt für die Zusatzregelung, dass man einen Zug bis 3,5 t auch dann fahren darf, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist.
    Im Original gab es nur die Regelung: Zugfahrzeug bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg - aus. Da war es egal ob vorn ein Trabbi, Wolga, Ente oder Benz war, hinten durfte immer nur 750 kg dran hängen (solange das Zugfahrzeug soviel ziehen darf).
    Die Zusatzregelung mit dem Zug bis 3,5 t (und erst recht die B96 Erweiterung) kamen dann erst dazu, alls die gesamtdeutschen Führerscheine auf die Buchstabenklassen umgestellt wurden und ist wohl auf saubere Lobbyarbeit (vor allem der Wohnwagenhersteller) zurückzuführen und ist vor allem von Deutschland durchgedrückt worden.

    Andy


    Pan mit Panda - wie passend!

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  • Das gilt für die Zusatzregelung, dass man einen Zug bis 3,5 t auch dann fahren darf, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist.
    Im Original gab es nur die Regelung: Zugfahrzeug bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg - aus. Da war es egal ob vorn ein Trabbi, Wolga, Ente oder Benz war, hinten durfte immer nur 750 kg dran hängen (solange das Zugfahrzeug soviel ziehen darf).
    Die Zusatzregelung mit dem Zug bis 3,5 t (und erst recht die B96 Erweiterung) kamen dann erst dazu, alls die gesamtdeutschen Führerscheine auf die Buchstabenklassen umgestellt wurden und ist wohl auf saubere Lobbyarbeit (vor allem der Wohnwagenhersteller) zurückzuführen und ist vor allem von Deutschland durchgedrückt worden.


    Danke für diese erhellende Antwort.


    Dann revidiere ich meine Aussage teilweise.


    Die Leute die sich die Regelung anfangs ausgedacht haben, hatten zumindest eine Vision.
    Die Leute die die Regeln abgeändert haben, haben ihren Job jedoch verfehlt, wenn diese rein durch Lobbyarbeit soeinen inkonsistenten Unfug beschließen.


    MfG Christian

    ST 1100 "Pan European" '97 ohne ABS