Inspektion / Wartung im Urlaub - rechnet sich das?

  • Manfred, einem mir völlig fremden Mechaniker zu vertrauen, der sich nicht mal auf Abstand zuschauen lassen will - da verlangst Du zu viel. Wir sprechen hier schließlich über ein Fahrzeug, von dessen Reparaturqualität möglicherweise mein Leben abhängt.


    Und zu dem anderen was Du schreibst: Sein Wissen nicht weitergeben zu wollen - das halte ich für einen sehr schwachen Charakterzug - wer so drauf ist mit dem möchte ich eh nichts zu tun haben. Ist mir allerdings noch nie begegnet - im Gegenteil: Alle Fachleute, die ich bisher getroffen haben, haben sich über fachliche Auseinandersetzungen und Erfahrungsaustausch gefreut. Du doch auch! Also - das mit dem "Macht durch Geheimwissen" ;-) - das können wir doch echt vergessen, oder?


    LG, Michael

  • @Manfred

    haben Vertragswerkstätten nicht bindende Vorschriften, dass das Betreten der Werkstätten durch Kunden verboten ist, wird wohl auch haftungsrechtliche Grümde haben (Berufsgenossenschaft usw.), oder irre ich mich da....?


    Ich war letzte Woche mit Chrische 5 Tage auf Tour (Spessart, Odenwald, Mainfranken bis ins Schwäbische),kurz vorher hatte er seine GS Trophy bei der BMW Werkniederlassung Hamburg nach Wartungs- und Anbauarbeiten von Zubehör abgeholt. Da hatten wir auch das Thema drauf, er durfte die geheiligten Schrauberhallen nicht betreten. Dialogannahme, Schlüssel, ggfls. FZG-Schein abgeben, Abholtermin vereinbart, Moped steht dann im Kunden-Abholbereich, fertig.


    Ich habe mir ein Mißtrauen ins Handwerk und deren Betriebe nicht zu eigen gemacht. Man würde ja quasi den Berufsstand der Mechatroniker in Frage stellen, wenn alle so vorgehen, wie Michael sich das vorstellt. Ich handhabe das anders, ohne einen mißbilligenden Umgang mit anderen Leuten an den Tag zu legen. Selbst wenn manch netter Betrieb es dem Kunden eigenverantwortlich erlauben könnte, tun viele es halt nicht., weil sie die Vorschriften einhalten.

  • Manfred, einem mir völlig fremden Mechaniker zu vertrauen, der sich nicht mal auf Abstand zuschauen lassen will - da verlangst Du zu viel.

    Fährst du ab und zu mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

    Lässt du dich hin und wieder von nem Arzt behandeln?

    Hast du dein Kapital bei einer Bank?

    Hast du schon einmal in einem Restaurant gegessen?

    .......

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Alle Fachleute, die ich bisher getroffen haben, haben sich über fachliche Auseinandersetzungen und Erfahrungsaustausch gefreut. Du doch auch! Also - das mit dem "Macht durch Geheimwissen" ;-) - das können wir doch echt vergessen, oder?


    LG, Michael

    Michael als ich wirtschaftlich in der Motorradbranche zu tun hatte, hat mein Wissen jeder für gutes Geld bekommen. Ohne gutes Geld hat er nichts bekommen - außer einem... Kenn ich, kann ich so oder so abstellen (nur die Überschriften, keine Details). Das Wissen war das Kapital der Mechaniker.... Knowhow bleibt im Haus.


    Wenn ich jetzt etwas schreibe, kann ich das locker tun, denn ich verdiene kein Geld mehr damit. Würde ich damit Geld verdienen wollen, würde ich nicht in Foren schreiben.... und by the way.... es gibt immer noch einen Wissensbereich (grob mit Motor- und Fahrwerkstuning umschrieben) den ich in Foren nicht preisgebe. Das Wissen habe ich mit Schrott bezahlt und der Schrott und das daraus gelernte gehört mir. :-)

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • @Manfred

    haben Vertragswerkstätten nicht bindende Vorschriften, dass das Betreten der Werkstätten durch Kunden verboten ist, .....

    Unabhängig vom Status Vertragswerkstatt dürfen sich im Werkstattbereich nur unterwiesene Personen aufhalten die z.b. die notwendige Berufskleidung tragen (Schuhe, Overall, Hose usw.).


    Kunden darf daher schon aus haftungsrechtlichen Gründen kein Zugang zur Werkstatt gewährt werden.


    Ich habe nichts gegen misstrauische Kunden, das ist ein Recht das ich Kunden nicht absprechen wollte..... wir hatten immer wieder solche Menschen, die Schrauben gelöst haben, Ventilkappen entfernt haben um zu kontrollieren ob die Arbeiten vollständig gemacht wurden. (vergleiche Werkstatttest). Der Kunde zahlt dafür und hat Anspruch auf die Leistungen. Punkt.


    Da der Kunde aber natürlich nicht im Detail weiß, welche Schrauben im Rahmen einer Kontrolle wie kontrolliert werden (z.b. auf Drehmoment oder auf festen Sitz) begeht er bei seiner Modifikation schon mal den Fehler auch eine Schraube zu manipulieren die außerhalb deer Inspektion liegt. Die erforderlichen Mehrarbeiten findet der Kunde dann Schraube für Schraube auf seiner Rechnung....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Das mit dem Betreten der Werkstatt hat versicherungsrechtliche Gründe.

    Und das mit dem Knowhow Transfer hat auch zwei Seiten.

    Ich übertreibe mal...

    Ich gehe zu meinem Freundlichen in die Werkstatt zum Reifenwechsel. Ich frage lieb, ob ich zusehen darf. Ok, er wechselt den Reifen und baut das Rad wieder ein. Zwischendrin Stelle ich intelligente Fragen, die er mir auch nett beantwortet.

    Das nächste Mal wechsele ich den Reifen alleine und wundere mich, dass ich bei der ersten Beschleunigung auf die Nase falle.

    Dann gehe ich zu meinem Freundlichen, der mich "eingewiesen" hat, verklagen ihn, weil er mir nicht gesagt hat, dass ich die Radbefestigung auch anziehen muss.

    Ist jetzt übertrieben, aber ihr versteht, was ich sagen will...

  • Und übrigens: Dass jemand aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Werkstatt nicht betreten darf, das ist eine Behauptung, die in mir nur Kopfschütteln verursacht. Wie kommst Du nur auf diese absurde Idee ...

  • Willst du nur zanken, dass du jedes Argument einfach so wegfegst? Wenn dir die Argumente Versicherung, Haftung, Sicherheit nicht reichen oder für dich nicht zu erschließen sind - die Werkstattinhaber haben in ihrer Hütte Hausrecht und wenn die negativ entscheiden bleibst du eben aus dem Werkstattbereich raus. Egal welche Argumente die W-Leitung anführt.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Reicht es nicht, zu sagen: Ich will keine Kunden in meiner Werkstatt? (was ja absolut nachvollziehbar ist).

    Muss man dazu irgendwelche Gründe erfinden? Es sei versicherungstechnisch verboten? Mann Oh Mann. Dann würden aber viele Werkstätten die ich kenne Verbotenes tun.

  • ....Dass jemand aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Werkstatt nicht betreten darf, das ist eine Behauptung, die in mir nur Kopfschütteln verursacht. .....

    Ich habe als AG eine Gefährdungsbeurteilung meiner Betriebsbereiche und der Arbeitsplätze vorzunehmen und muss als AG meinen Mitarbeitern die daraus entstehende Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung stellen. Das sind z.B. Sicherheitsschuhe der Klasse S1 wenn nicht mit angehobenen Lasten gearbeitet wird, das sind z.B. Latzhosen aus einem Mischgewebe Polyester/Baumwolle, entsprechende Maßnahmen zur Lärmreduzierung Haut- und Augenschutz. Um die Brandgefahr zu reduzieren oder um die Erste Hilfe sicherzustellen sind meine Mitarbeiter zu unterrichten und zu unterweisen. Ich muss betriebliche Vorschriften zu Gefahrstoffen erlassen und alle Mitarbeiter müssen diese akzeptieren.... und natürlich noch eine Handvoll weiterer Vorgaben. Wenn ich als AG dann hoffentlich alle BGR erfülle sind meine Mitarbeiter auch nach den Regeln der BG versichert.


    "Besucher" einer Werkstatt kann ich weder unterweisen, noch kann ich die nach Gefährdungsbeurteilung notwendige Sicherheitsausstattung zur Verfügung stellen. Will heißen, gestatte ich einem Besucher den Zutritt hafte ich für etwaige Sach- und Personenschäden die sich ganz allgemein nach BGB ergeben. Was mir fehlt ist ein guter Grund, dieses Haftungsrisiko einzugehen....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.