Hallo RIB,
ich denke hier muß man ein wenig feinsäuberlich zwischen "Zeitwert" und "Wiederbeschaffungswert" trennen. Die Versicherungen übernehmen i.d.R. den Zeitwert. Also Neupreis - Wertverlust durch Nutzung. Beim Wiederbeschaffungswert, der im Einzelfall sogar höher als der Neuwert sein kann (z.B. im Falle von Oldtimern oder eben Fzg. die nicht mehr im freien Verkauf zu beschaffen sind), wird NICHT übernommen.
Nun Fzg-Bewertungen sind nicht so mein Fach zumal Dein Kaufpreis unbekannt ist. Aber so um die 8000 EUR sollten schon rumkommen.
Ein Anwalt könnte hilfreich sein.
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