Verkehrsregeln in .at

  • Ich war die Tage ja in .at unterwegs. Dort habe ich immer wieder folgende Situation gesehen.
    z.B. Tempo 70 Schild (klar was das bedeutet)
    dann zwischen einigen Meter bis zu ein paar hundert Meter dahinter das Ortsschild.


    Erst ging ich davon aus:
    1. 70km/h und 2. wenns Ortsschild kommt 50km/h


    Allerdings am Ortsende war dann die Verwirrung komplett.
    1. Ortsendeschild
    2. danach 70km/h-Ende


    Bedeutet das das ich innerorts 70 fahren darf???
    Einige Autofahrer haben mich wild gestikulierend ueberholt.


    Erst das Ortschild und dann die Geschwindigkeitsbegrenzung waere mir klar gewesen, aber so.
    Koennen die .at'ler mal dazu eine Aussage machen.

  • Ja klar, wenn vor dem Ortsschild irgend eine Geschwindigkeitsbeschränkung is, dann gilt die auch im Ortsgebiet. Also Beschränkung 30 km/h darfst innerorts eben nur 30 km/h fahren, bis das wieder aufgehoben ist. Dasselbe gilt natürlich auch für 70 km/h. Bis das aufgehoben ist darfst dann natürlich auch innerorts 70 heitzen. -%-
    War vor vielen Jahren auch mal anders, aber jetzt is es so. ;-)

  • ja toni hat recht ein ortsschild hebt keine geschwindigkeitsbeschränkung auf und falls in der mitte des otsgebietes eine tafel mit 70 ende steht dann gilt natürlich 50 kmh.


    das ganze hat natürlich nur für diese straße gültigkeit.


    ist zum beispiel eine 30er tafel direkt oberhalb oder unterhalb der ortstafel montiert, gilt dies fü das gesammte ortsgebiet.

  • Zitat

    Original von Matthias#28
    Bedeutet das das ich innerorts 70 fahren darf???
    Einige Autofahrer haben mich wild gestikulierend ueberholt.


    ARGHHH!!! Immer diese Klingonen Touris!!! :twisted: :lol:


    Ist so wie's Edi beschreibt:
    "Zone" (also der 70er) gilt in dem Fall über Ortsgebiet
    "70 Ende" kann dann innerhalb des folgenden Ortsgebietes, wie auch danach liegen.
    Oft ist "70 Ende" auch direkt unter der Ortstafel, blöd wenn's dort mit Büschen oder Werbeschildern zugewachsen....
    Kombinationen sind auch möglich:
    70
    Ortsbeginn
    50
    50 Ende (also obwohl noch Ortsbegiet wieder 70)
    Ortsende
    70 Ende
    (man könnte erschwerend dann noch eine 30er in die 50er einbauen ;-))



    Mit der Verschachtelung haben sie's überhaupt:
    A2 Wechsel, FR Wien
    Autobahn normal 130
    100 bei Niederschlag/nasser Fahrbahn
    80 (Tunnel)
    80 Ende
    ... und dann fährst...
    ... und fährst...


    Also irgendwie müßte man dann wohl die nächsten 150km bis Wien bei Niederschlag/nasser Fahrbahn mit 100 weiter dacken, irgendwie hatten sie da eine Tafel vergessen ;-)


    Mittlerweile ist dort section-control und damit ist's eh durch...

  • Also ich war auch in der letzten Woche in AT unterwegs und genauso verwirrt: Landstraße 80er Schild, dann Ortseingangsschild und darüber 80 aufgehoben ( Ja wie nu? 80 aufgehoben, mit 100 durch den Ort?).


    Wir sind dann mit guten 50 durch den Ort, und im Spiegel sah man Einheimische die schon fast ins Lenkrad bissen, und bei Gelegenheit schnell überholt haben.


    Als DE erschießt sich mir der Sinn dieser Beschilderung auch nicht so ganz.

    ST1100 in Grün MRA-Maxi, Seiten und Spiegelwindabweiser, geregelte Griffheizung, Warnblinklicht, Aktive-Plus, Zumo660, Zweiradnotfallbox, LED Tagfahr- und Positionslicht, erleichterte Kupplungsbetätigung


    Laut is out
    Allzeit gute Fahrt


    Lothar

  • Hallo,
    ich war ebenfalls mal wieder im schönen Österreich. Mit der Beschilderung vor Ort komme ich klar. Wie ich hier gelesen habe,habe ich mich richtig verhalten. Was mich stutzig machte war,dass ich in einer geschlossenen Ortschaft 70Km/h fahren darf und gleichzeitig grosse Wahrnschilder"Achtung Fussgänger" auf den Asphalt gezeichnet waren.
    In diesem Falle habe ich die 70Km/h nicht eingehalten und bin nicht schneller als ca. 55Km/h gefahren. Ich hoffe ich habe die Einheimischen nicht zu doll genervt,aber ich hielt 70Km/h für diese Verkehrssituation zu schnell.

  • Normal ist in Österreich folgende max. Geschwindigkeit zu beachten
    Autobahn 130
    Bundesstrasse 100
    Ort 50
    Ausgenommen, ein Verkehrsschild gebietet es anders.
    Darum, wenn vor der Ortseinfahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird (z.B. die 80), gilt wenn nicht anders Beschildert, die 50 Kmh. ab der Ortstafel !
    Ortskundige sehen das meist anders ;-)

  • Zitat

    Original von w.steinbauer
    Ortskundige sehen das meist anders ;-)


    ... oder rechnen pro Person, oder pro Reifen :roll: -%- ;-)

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


    90-02 zzr500 in red, 02-04 Deauville in red, 04-09 ST1300A in red
    seit 05/09 GL1800 in Bloodstone Red Metallic ...........

  • hallo,


    also ich hab jetzt die ausführungen der "eingeborenen" mehrmals aufmeksam gelesen und nehme für mich in anspruch, sie auch halbwegs verstanden zu haben.


    bin allerdings nicht überzeugt, dass schon jeder verkehrspolizist in at auf den gleichen level ist wie unsere at-kollegen hier, resp. jetzt ich.


    bis dahin werde ich vorsichtshalber noch mit 50 kmh oder so ähnlich durch die ortschaften fahren.


    gruß helmut

  • Regeln in BRD: im Beispiel: Landstrasse begrenzt mit 70 Km, dann Ortsschild: man darf nur noch 50 Km. Ortsschlid Ende: man darf wieder 100 KM. (wenn nicht gleich wieder ein Schild da steht)

    "Es gibt sicher andere, die mehr wissen als ich"

  • ... und das finde ich auch logisch!
    Bei den AT-Lösungen steigt man ja schon beim lesen nicht mehr durch. --- :shock:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von akimo
    Regeln in BRD: im Beispiel: Landstrasse begrenzt mit 70 Km, dann Ortsschild: man darf nur noch 50 Km. Ortsschlid Ende: man darf wieder 100 KM. (wenn nicht gleich wieder ein Schild da steht)


    Der Unterschied besteht lediglich darin daß sich .de der Möglichkeit beraubt hat innerorts auf Durchzugsstraßen (sofern straßenbaulich zuträglich) auch mal mehr als 50 zuzulassen.
    Ob und welche "Erhöhung" entscheidet die Gemeinde, es können 60, 70 oder 80 sein.
    Grundsätzlich soll dies "der Leichtgängigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs" dienen.


    Das Beispiel mit Schutzweg in 70er Zone hinkt stark, da ja auch auch das "höhere Limit" nicht von den Regel der STVO (niemanden behindern/gefährden sowie auf Sicht fahren) befreit; die Geschwindigkeit ist immer der Situation und Gefahrensicht anzupassen.
    Ergo vorm Schutzweg Gas weg, bremsbereit, wenn ich keinem das gefahrlose Überqueren ermöglichen muß, kann ich anschl. wieder auf 70.


    Gerade in Wien haben wir relativ viele 60er & 70er, alles durchwegs auf 4- oder 6-spurigen Ein/Ausfallsstraßen, gerade, mit baulich getrennten Fahrbahnkörpern, etc...
    Heuer meinten dann die Grünen was von wegen "Schadstoffreduzierung" und meinten 50...
    Prompt gabs Volksbegehren, Unterschriftensammlung und es zeigte sich ja sowieso umgehend daß dies nach hinten los ging: nur noch Staus und noch weit mehr Abgase...
    Also wieder retour, 50 nur noch in tatsächlich bewohnten Straßenzügen, Rest wieder wie gehabt 60 oder 70
    (trotzdem ziemliche Umstellung da auf riesen breiten, 6- bis 8-spurigen mit 50 rumzuschleichen... -gaga-)


    Zurück zu Freiland vs Ortsgebiet:
    weiß nicht wie's in .de ist, aber Ortsgebiet ist nicht nur durch Ortstafeln (Anfang/Ende) bestimmt, sondern eigentlich schon durch die Bebauung an sich.
    Habe ich zwar "Ortsende" passiert, links rechts jedoch noch volle Bebauung und gase dort bereits an, könnte theoretisch eine Übertretung geahndet werden (siehe oben: Fahren auf Sicht!)
    Besteht nur einseitige Bebauung wäre zB 70, wobei es hier jedoch auch auf den Abstand der Häuserzeilen zum Fahrbahnrand sowie auf "zusammenhängende Bebauung" ankommt.
    Eine 50m entfernte 3 Häuser Streusiedlung hat keinen Einfluß, steht der Bauernhof, respektive dessen Hofeinfahrt direkt am Straßenrand sollte man ja schon aus Eigeninteresse reduzieren, für den Fall das der farmer da jetzt gar mit seinem Agrarpanzer rausschiebt... ;-)