• Mein fast 18-jähriger Sohn wird seit einiger Zeit - mittlerer Weile bereits zum 3. Mal - durch die GEZ aufgefordert, Angaben darüber zu machen, ob und wenn ja in welcher Form er Rundfunkgeräte "zum Empfang bereit hält". Dabei wird zur Einstimmung gleich mit Bußgeldern bis zu 1.000 € und saftigen Gebührennachzahlungen gedroht. Mein Sohn ist zur Zeit noch Schüler und daher ohne eigenes Einkommen. Nu meine Frage: Ist er verpflichtet gegenüber der GEZ Angaben zu machen, also den Fragebogen zu beantworten, obwohl auf Grund des fehlenden eigenen Einkommens gar keine Rundfunkgebührenpflicht besteht? Dass man verpflichtet ist, bei Zutreffen der entsprechenden Merkmale ein Rundfunkgerät anzumelden, steht ausser Frage. Aber ist man auch verpflichtet der GEZ gegenüber nachzuweisen, dass man nicht unter die Gebührenpflicht fällt? Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Mir geht´s bei der ganzen Sache eigentlich nur ums Prinzip. Wir könnten ja einfach auf dem Fragebogen ankreuzen, dass kein Einkommen vorhanden ist. Mir sind aber ehrlich gesagt schon die 55 ct Briefporto zu viel für diese Halsabschneider.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Zitat

    Original von Axel#561
    Mir sind aber ehrlich gesagt schon die 55 ct Briefporto zu viel für diese Halsabschneider.


    Vergiss doch einfach, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben -%- -%- -%-

    Gruss aus der Schweiz :lol:


    Egon




    Bei manchen Leuten ist selbst ein Gehirnschlag ein Schlag ins Leere.....


    Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann

  • Axel, eine Info fehlt: Wohnt er noch zu Hause?
    Wenn er außerhalb wohnt und GEZ pflichtig ist, musst du eine GEZ - Befreiung beantragen. Wohnt er bei Muttern, hat er doch gar kein eigenes Radio - Fernsehgerät, da das, was in seiner Bude steht, dein Eigentum ist und du es ihm zur Verfügung gestellt hast. Das kann sich ändern, wenn er demnächst ein eigenes Auto mit Radio hat usw. Pro Haushalt einmal GEZ - Gebühren und basta.
    Ich hab dieses Thema mit meiner Tochter durchgepaukt und sie ist als Studentin im Außendienst (60 km weg) GEZ - pflichtig aber als BaföG - Bezieherin von dem Schei... befreit. Wichtig ist hierbei, dass die Befreiung erst ab dem Folgemonat des Antrages in Kraft tritt und bis dahin schwarz geschaute TV Monate nachgefordert werden können... bla bla bla.


    Hier ein Auszug der GEZ - FAQ:


    13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

    Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.


    Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.


    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Original von Pipus
    Axel, eine Info fehlt: Wohnt er noch zu Hause?
    Wenn er außerhalb wohnt und GEZ pflichtig ist, musst du eine GEZ - Befreiung beantragen. Wohnt er bei Muttern, hat er doch gar kein eigenes Radio - Fernsehgerät, da das, was in seiner Bude steht, dein Eigentum ist und du es ihm zur Verfügung gestellt hast. Das kann sich ändern, wenn er demnächst ein eigenes Auto mit Radio hat usw. Pro Haushalt einmal GEZ - Gebühren und basta.


    Ja, er wohnt noch zu Hause.
    Das mit der Gebührenpflicht einmal pro Haushalt sieht die GEZ aber ganz anders. Danach besteht die Gebührenpflicht auch (Zitat Rückseite des GEZ-Schreibens mit dem Titel "Informationen zur Gebührenpflicht"): "Kinder im Haushalt der Eltern. Wohnen Kinder im Haushalt der Eltern, müssen diese die Rundfunkgeräte in ihrem Zimmer oder das Autoradio im eigenen Fahrzeug extra anmelden. Ausnahme: Das monatliche Nettoeinkommen liegt unterhalb des einfachen Sozialhilferegelsatzes/Regelsatzes für Haushaltsangehörige." Demnach spielt es zumindest bei Geräten im Zimmer keine Rolle, in wessen Eigentum sich die Geräte befinden. Maßgeblich für ne Gebührenpflicht wäre dann das bloße aufstellen im Zimmer des Kindes.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Ja, ja und ja..
    Aber lies dir vorher dieses durch:
    http://www.gez-boykott.de/GEZ-FAQ.html
    Der GEZ - Olle ist keiner der Exikutive und wenn du ihm sagst "ist nicht" dann ist auch nicht. Er hatte bei uns auch schon den Fuß in der Tür und auf die Frage, ob er heute noch genäht werden möchte, die nötige Diskretion mir gegenüber walten lassen und sich in Freunlichkeit geübt. Vorsicht übrigens bei Handys mit Radioteil und Laptops. Diese Geräte gehen schon mal außer Haus. Ansonsten immer schön geschmeidig und wenn du mit deiner Pan mal 120 auf der Landstraße zockelst, rennst auch nicht gleich zur Polente und machst eine Selbstanzeige... ;-) Das hat was von kalkulierbarem Risiko, in meinen Augen. (das mit der GEZ)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
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    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Original von Pipus
    ... Er hatte bei uns auch schon den Fuß in der Tür und auf die Frage, ob er heute noch genäht werden möchte, die nötige Diskretion mir gegenüber walten lassen und sich in Freunlichkeit geübt.


    .... Ansonsten immer schön geschmeidig und wenn du mit deiner Pan mal 120 auf der Landstraße zockelst, rennst auch nicht gleich zur Polente und machst eine Selbstanzeige... ;-) Das hat was von kalkulierbarem Risiko, in meinen Augen. (das mit der GEZ)


    ... so sieht es aus!
    Wer sagt, er hat nichts zum Anmeldung, dann hat er nichts. Und niemals nienich jemanden von der Truppe in die Hütte lassen! ...Wär ja noch schöner! :twisted:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von Axel#561
    ["Kinder im Haushalt der Eltern. Wohnen Kinder im Haushalt der Eltern, müssen diese die Rundfunkgeräte in ihrem Zimmer oder das Autoradio im eigenen Fahrzeug extra anmelden.


    Wuz?! Die sind dann ja noch frecher als unsere GIS?!
    Wonach "rechnen" die denn das bei Euch?
    Nach Zimmeranzahl der Wohnung oder Quadratmeter? Menge der Antennensteckdosen? Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen? Besitzt man 3 Radios muß man 3x zahlen?

  • Zitat

    Original von Guenni
    nein man muß nicht für drei Radios bezahlen aber man sollte sie anmelden.


    :-pu Wie soll das denn gehen? Ich habe keinen blassen Schimmer, wieviele Radios ich besitze. Geschweige denn, wo wo die alle rumfliegen. Umgekehrt wird schon eher ein Schuh draus: Die Radios im Haus gehören mir, auch die im Zimmer der Kids. Aber da kommt eh keiner zum Schnüffeln rein.