http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LaserAufsatz01.htm
Zitat von ebendort:
"Auch seitens der Sachverständigen ist keine einheitliche Stellungnahme zur Zuverlässigkeit der Lasermessung zu erkennen. So muß dies auch seitens der Polizei, also einem Teil der direkt Betroffenen gesehen werden, wenn es sogar Check-Listen für das richtige Verhalten des Messbeamten als Zeuge vor Gericht gibt.
Bei all diesen Unsicherheiten kann nur die Forderung des ADAC und des DAV ARGE Verkehrsrecht unterstützt werden, auch die Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte mit einer Foto- / Videodokumentation auszurüsten. Technisch ist dies seitens der Hersteller längst möglich, wie das Beispiel der Schweiz zeigt." Zitatende
jaja, die Schweizer
im übrigen ist dort m.E. alles erschöpfend dargelegt