Hallo Wissende
Hab für den Luigi (Fiat 500) meiner Frau Winteralus gekauft, nun stellt sich mir die Frage muß ich die eintragen lassen oder reicht das Gutachten?
Gruß
Knobi
Hallo Wissende
Hab für den Luigi (Fiat 500) meiner Frau Winteralus gekauft, nun stellt sich mir die Frage muß ich die eintragen lassen oder reicht das Gutachten?
Gruß
Knobi
Ich habe davon normalerweise keine Ahnung,
aber dein Anhang bezieht sich doch auf eine ABE mit der Nummer ...
Solange du die ABE hast, sollte es doch erlaubt sein, meine ich zumindest.
Moin Knobi,
IMHO ist immer Entscheidend was im Felgengutachten steht. Gibt es ne Freigabe für das Modell wenn man die Auflagen berücksichtigt (z.B.Tieferlegung), dann müssen manche Felgen nicht eingetragen werden.
Bei andern Felgen steht dann im Gutschten drin das: "eine Begutachtung eines Sachverständigen in einem Angemessenen Zeitraum erforderlich ist" Das heist spätestens zum nächsten TÜV und selbst dann kann man mit der Bescheinigung rumfahren und muss es nicht in den F-Schein übernehmen lassen.
Bei Felgen für die es nur ein Felgengutachten gibt. Müssen die unverzüglich von einem Sachverständigen Begutachtet werden. Und auch die Abnahmebescheinigung ist nur 18Monate gülltig da es eine Technische Änderung ist.
Also immer das Gutachten (ABE) der Felgen lesen! Da stehen alle Auflagen die beachtet werden müssen drin.
ich glaube die müßte man eintragen lassen, bin mir aber nicht sicher. So wie ich das lese ist das ein Gutachten, welches nach ordnungsgemäßer Abnahme (ABE xyz) und Eintragung gültig wird.
Sicherheitshalber mal nen TüV Prüfer kontaktieren.
ZitatOriginal von stxWerner #829
Also immer das Gutachten (ABE) der Felgen lesen! Da stehen alle Auflagen die beachtet werden müssen drin.
Hab ich ja und damits andere auch können hab ichs sogar als Anhang beigefügt.
Ich trau nur dem Braten nicht, da steht unter A01 das man die Felgen beim Sachverständigen vorführen muß, nur ist dr Punkt im Gutachten nicht als Auflage aufgeführt.
Aber vieleicht gibts da irgendwas das man jetzt trotzdem noch zum TÜV muß, denn ich bin mir nicht sicher ob das jetzt ein Gutachten oder ne ABE ist oder Beides
Gruß
Knobi
... in dem Anhang des Gutachtens steht doch, dass nur die Punkte A02 bis A10 gültig sind. Also mußt Du (nach meiner Meinung) immer nur dieses Gutachten mitführen. Der Punkt A01 weist auf eine Vorführung beim TÜV hin. Dies ist aber bei Deinen Felgen nicht gefordert.
Ja genau so seh ich das auch, nur ich kenn ja unsere Bürokratie -%-, ich will mich eben nur nochmal vergewissern.
Gruß
Knobi
Ich hab für meine Winteralus ein ähnliches Gutachten. Ist ne Teile ABE. Nix mit eintragen, nur dabeihaben. (Fragt eh nie im Leben jemand nach)
Für den 500er mit der ABE e3*2001/116*0261..gildet A02) - Rest......
Hat der 500er in seinen Papieren andere Größen eingetragen als
165/65R14,
175/65R14 oder
185/60R14
mußt du die auf den neuen Alus montierte Größe nachtragen lassen.
Sind beide Größen identisch – ist nixx weiter erforderlich.
Gute Fahrt!
GruHS
Richard
Ich hab zu den Alu-Felgen für mein Auto auch nur ein Gutachten mit Freigabe für meinen Autotyp vom Reifenhändler bekommen. Die hab ich immer dabei und das wars dann auch.
Gruß Thomas
Ist ein Teilegutachten des TÜV Nord (ABE käme vom Kraftfahrtbundesamt). Das Teilegutachten kann entweder - so wie in der Überschrift schon beschrieben - zur Erlangung ner ABE verwendet werden (durch den Hersteller der Felge) oder zur Erlangung einer Einzelgenehmigung am Fahrzeug durch Begutachtung durch den TÜV. Da der Hersteller sich aber schon die Mühe gemacht hat, ein "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE" in Auftrag gegeben hat, tippe ich mal ganz stark, dass auch eine solche ABE existiert. Frag mal beim Hersteller oder dem Verkäufer nach!
in "Auflagen und Hinweise" ab Seite 5 für den Fiat 500 Typ 312
ist eindeutig zu lesen, ob Du die Rad/Reifen -Kombination eintragen lassen must oder nicht. Die Gutachten sind oft für Laien etwas umständlich beschrieben. Der Händler, der Dir die Teile verkauft hat müsste es eigentlich wissen, wenn nicht, in Zukunft meiden.
Also: In "Auflagen und Hinweise" sind die Punkte A02 bis A10 sowie A10Y und S03 aufgeführt.
Ist die Bereifung 175/65R14 oder 185/60R14 montiert und im Fahrzeug bereits eingetragen, brauchst zu diese Rad/Reifen-Kombination nicht eintragen lassen.
165/65R14 nicht zulässig, wenn nur 15-Zoll-Bereifung oder größer in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß von einem der über 25 Jahre in der Felgenbranche tätig war.
Gerhard