Ich fass es nicht

  • Das verstehe wer will! Umgekehrt könnte ich mir ja noch halbwegs erklären, weil der Gesetzgeber ja nur den Helm als Schutzausrüstung vorschreibt. Aber so?



    Hau sie in die Pfanne!=:--

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Es steht doch schon fest, dass er die im Endeffekt auch bezahlen darf. :roll:


    Mit gesundem Menschenverstand zwar ja, aber glaube mir bitte: es steht noch nicht fest.

  • @ Ralph,


    bei der Ausgangslage kann ich Axel beipflichten:


    Das verstehe wer will! Umgekehrt könnte ich mir ja noch halbwegs erklären, weil der Gesetzgeber ja nur den Helm als Schutzausrüstung vorschreibt. Aber so?



    Hau sie in die Pfanne!=:--


    Ausurteilen lassen, die Kostenquote kann Dir egal sein.


    mfG
    hermi

  • Wenn man nicht alle Fakten eines Verfahrens kennt, lässt sich ein Sachverhalt schlecht beurteilen. Wenn ich aus den rudimentären Fakten aber herausziehe, dass es hier nicht um die Frage der Entschädigungshöhe für den Helm geht sondern grundsätzlich um das Ob und können sich die Parteien dazu nicht einigen, kommt der Richter gar nicht umhin, einen Beweis zu erheben und das geht wiederum nur über einen SV.


    Mit Verlaub, die Kostenfrage ist häufig ein (unschönes) Mittel, die Gegenseite zum Einknicken zu bewegen - auf 200 € verzichten oder riskieren, 700 € in den Wind zu schreiben. Prozesstaktik und darüber muss jeder selbst befinden ...


    Wie heißt es so schön? Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuh oder vor Gericht bekommst du nicht immer Recht, auf jeden Fall aber ein Urteil.


    Wenn man es sich finanziell erlauben kann, hilft es vielleicht, das Ganze unter sportlichen Aspekten zu sehen und sich nicht zu ärgern - was dem persönlich Betroffenen aber sicher nicht so leicht fällt.


    @ Ralf: Viel Erfolg und gute Nerven!!!!!

  • Letzter Akt:
    nachdem die Gegenseite den Wunsch auf das Gutachten zurückgezogen hatte, kam es heute zur letzten (?) Verhandlung.


    Schuldfrage 2/3 Gegenseite 1/3 meine Tochter, weil sie bei Dunkelheit auf nasser Fahrbahn als Fahranfängerin mit dem Möppi unterwegs war.


    ( Hier verkneif ich mir besser alle Smilies )

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph PH ()

  • Die Begründung ist unverschämt und zeugt von Unfähigkeit.

  • Das hab ich ja noch nie gehört:?::?::?: 1/3 weil Deine Tochter als Fahranfängerin bei Dunkelheit und Nässe fuhr ????? Seit wann düfen Fahranfänger nur bei Helligkeit und trockenen Straßen fahren ?? Wann sollen sie es denn lernen ?? Auf die Berufung bin ich gespannt, halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden

  • Hallo?!
    Es werden doch extra Nachtfahrten geschult!
    Und auf's Wetter haben wir nun mal keinen Einfluß!


    Wo steht das, dass ich bei Dunkeit und Regen x-Stunden Fahrpraxis haben muß.


    Ich kenn einige Leute die seit Jahrzente den Führerschein besitzen,
    aber bei Dunkelheit und Regen überhaupt nicht klar kommen...!


    ...und ich glaube kaum, dass bei deiner Tochter nen Einschränkung wegen schlechtem Wetter im Führerschein steht.


    ich finde die Begründung eine Frechheit!

  • In dem Moment, wo Du Dich mit einem Mopped / Mofa / Roller o.Ä. in den Strassenverkehr begiebst, zeigst Du eine Risikobereitschaft , die im Schadensfalle mit angerechnet werden muss.


    Tolle Wurscht ...

  • Ahhh ja, das muss man jetzt nicht verstehen?


    Wer es also als Fahranfänger wagt bei Dunkelheit und dann auch noch -welch Feveltat- bei nasser Fahrbahn mit einem motorisiertem Zweirad am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der bekommt als Quittung 33,3 % Mitschuld im Fall eines Unfalles!


    Oder war deine Tochter Schuld, dass es dunkel war, hat sie es regnen lassen? Denn dass sie Fahranfängerin war und ein Motorrad fährt hat doch wohl nichts mit Schuld zu tun?


    Bei Regen allein darf sie, bei Dunkelheit allein auch, mit Auto ja, aber Moped nicht, als "alte Häsin" darf sie bei allen Umständen? Ich verstehe es nicht!

    So, wie es sich für mich darstellt, ist so etwas ganz klar eine Diskriminierung!


    Für so ein Schwachsinnsurteil setze ich alle Negativsmilis die möglich sind!

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Ich kenn einige Leute die seit Jahrzente den Führerschein besitzen,
    aber bei Dunkelheit und Regen überhaupt nicht klar kommen...!


    Öhm, ich hatte gerade ein kurzes Gespräch mit meinen Kollegen,
    u.a, wegen meinem Spruch oben.


    darauf kam mir der Gedanke, war der Unfallgegner überhaupt "Nacht-und Nass-Fahrtauglich"???


    es gibt genügend nachtblinde Menchen....


    Vielleicht hilft das Euch ja weiter...

  • ... du kennst den Anfang nicht. Der Prozessgegner war indirekt beteiligt. Er hatte tagsüber die Straße in einer Kurve dick mit Ackerdreck bestückt und sich nicht nachträglich um eine Reinigung bemüht.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!