Zur Reifenbindung gibt es HIER ein paar Informationen, nach denen ich mich jedenfalls halte
Das ist Unfug und eine Fehlinterpretation des dortigen Autors aus dem Jahr 2007. Selbst Schuld, wenn dich das limitiert und du auf einen tollen Reifen verzichten willst.
Lies lieber das:
https://www.polizei.rlp.de/int…Page=1&conPageSize=50.htm
Das Originalschreiben vom Juli 2008 hängt auch dran, falls du es immer noch nicht glaubst.
Keine Reifenbindung = Keine Einschränkung
Entscheidend ist lediglich, ob im Fahrzeugschein eine Reifenbindung steht (für meine beiden PANs besteht keine Bindung) und ob es den Reifen vorn in 120/70 ZR18 M/C 59W bzw. hinten in 170/60 ZR17 M/C 72W vom Hersteller gibt. Alles andere ist Pillepalle bzw. unnötiges Gerede.
Klar bist du immer selbst schuld, wenn du die Kiste bei Nässe in der Kurve über die letzte Rille ziehst und sie dann wegschmiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass einem das mit dem T30 GT passiert, halte ich für relativ hoch, mit einem MPR4 für seeehr niedrig und nach allen bisherigen Testergebnissen soll der Roadsmart III dem Michelin bei Regen ebenbürtig sein oder zumindest in der gleichen Liga spielen.
Apropos: Wenn du Metzler Fan bist, warum fährst du nicht den Z8 Interact. Den gibt's nämlich in den Dimensionen für die ST1300 --> 120/70 ZR 18 M/C (59W) TL (M) und 170/60 ZR 17 M/C (72W) TL (M); Spezifikation M für besseren Nassgrip (laut Hersteller).