Zeugenbefragung wegen Ordnungswidrigkeit

  • Hi,


    Hab da mal eine Frage an unsere Profis.
    Meine höchste nichtstaatliche Instanz ist mit einem auf mich zugelassenen Pkw in Laufen (Bayern) geblitzt worden p::::-H. Nun hab ich einen netten Brief bekommen vom "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" dass da mit einem auf mich zugelassenen Auto in einer geschlossenen Ortschaft mit 64 km/h gerast wurde. Nun soll ich Auskunft geben, wer der Fahrzeugführer zur Tatzeit war. Oder : Auf die Rücksendung dieses Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das vorgesehene Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € innerhalb einer Woche überwiesen wird.


    Was tun die, wenn ich nicht reagiere, Strafen unter 70 € können die eh nicht bei mir (in Österreich) eintreiben. Oder soll ich denen mitteilen, dass ich nicht weiss wer da gefahren ist ? Mir geht`s nicht um die 25 Mäuse, sondern ehrlich gesagt ich fühle mich gepflanzt. Wegen 14 km/h schicken die Strafen aus, bis dato zahlt kein Deutscher für nachgeschickte Strafen aus Österreich, weil ja nicht so wie in De (von vorn geblitzt) wurde 0))((0.

  • 1. Gegenüber der Polizei oder kommunalen Ortspolizeibehörden (Ordnungsamt, kommunaler Zweckverband) bist Du nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zur Sache zu machen, sondern erst im Gerichtsverfahren.


    2. Gegenüber Angehörigen hast Du ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h., Du brauchst keine Angaben machen, wenn Du Dich selbst oder Angehörige 1. Grades belasten würdest. Dies hat keine negativen rechtsfolgen für Dich.


    Daher meine Empfehlung.


    "Wie aus dem Rardafoto ersichtlich (falls vorhanden), war ich nicht Fahrzeugführer. Das FZg wurde von einem Angehörigen bewegt, Daher mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gemass § 52 StPO Gebrauch!"


    Und dann werden die das Ding wahrscheinlich wegen unverhältnismässig hohem Ermittlungsaufwand einstellen.


    Gruss


    Olli

  • Hi,


    Mir geht`s nicht um die 25 Mäuse, sondern ehrlich gesagt ich fühle mich gepflanzt. Wegen 14 km/h schicken die Strafen aus, bis dato zahlt kein Deutscher für nachgeschickte Strafen aus Österreich, weil ja nicht so wie in De (von vorn geblitzt) wurde 0))((0.


    Toni ist doch billig und wieso fühlst du dich gepflanzt, deine Frau fuhr doch.
    Mich haben im Herbst die Holländer geblitzt, 13 KM/h zu schnell 75 €, die Post kam nach 14 Tagen. Zahlen und gut ist.

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli



  • ... wegen 14 km/h schicken die Strafen aus, bis dato zahlt kein Deutscher für nachgeschickte Strafen 0))((0.


    Du machst mir Freude. In CH kassieren sie dich innerorts bei 14km/h zuviel mit Sfr. 250.- ab...0))((0
    Und ab 16km/h zuviel hast du ein Administrativ-Verfahren am Hals, mit 1 Monat FS-Entzug und ca. Fr. 500.- Busse...
    Nur für den Fall, dass dir oder deiner höchsten familiären Instanz das einmal bei uns passieren sollte.;-)

  • Also der Schweizurlaub heuer zu Ostern wurde gerade gestrichen;)=heul= .


    @ Olli


    Danke für die Anregung, genau so wirds gemacht GOO:mrgreen:

  • Hi,


    Hab da mal eine Frage an unsere Profis.
    Meine höchste nichtstaatliche Instanz ist mit einem auf mich zugelassenen Pkw in Laufen (Bayern) geblitzt worden p::::-H. Nun hab ich einen netten Brief bekommen vom "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" dass da mit einem auf mich zugelassenen Auto in einer geschlossenen Ortschaft mit 64 km/h gerast wurde. Nun soll ich Auskunft geben, wer der Fahrzeugführer zur Tatzeit war. Oder : Auf die Rücksendung dieses Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das vorgesehene Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € innerhalb einer Woche überwiesen wird.


    Was tun die, wenn ich nicht reagiere, Strafen unter 70 € können die eh nicht bei mir (in Österreich) eintreiben. Oder soll ich denen mitteilen, dass ich nicht weiss wer da gefahren ist ? Mir geht`s nicht um die 25 Mäuse, sondern ehrlich gesagt ich fühle mich gepflanzt. Wegen 14 km/h schicken die Strafen aus, bis dato zahlt kein Deutscher für nachgeschickte Strafen aus Österreich, weil ja nicht so wie in De (von vorn geblitzt) wurde 0))((0.



    Bei Euch kosten 6 Km/h doch schon 25 EUR!:(

    Gruß René #69
    Rüttelplattentestfahrer:mrgreen:

    Mopped fahren bis der Doc uns trennt! Oder der Ölpreis!

  • @Olli,


    das Zeugnisverweigerungsrecht scheint mir wenig zu helfen. Kaum von meiner höchsten nichtstaatlichen Instanz auf mein Drängen hin abgesandt, bekomme ich selbst umgehend ein Schreiben (bei uns ist es umgekehrt, die Dame des Hauses hält sich an die Vorgaben, was in solchen Fällen immer wieder gerne angemerkt wird :roll:). Ich nehme einmal an, dass da auch die Existenz von selbst fahrenden Söhnen kaum etwas hilft, selbst bei einer 15€-"Raserei".


    Grüße, Robert

    Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :lol::lol::lol:

  • Du machst mir Freude. In CH kassieren sie dich innerorts bei 14km/h zuviel mit Sfr. 250.- ab...0))((0
    Und ab 16km/h zuviel hast du ein Administrativ-Verfahren am Hals, mit 1 Monat FS-Entzug und ca. Fr. 500.- Busse...
    Nur für den Fall, dass dir oder deiner höchsten familiären Instanz das einmal bei uns passieren sollte.;-)



    In Anbetracht dieser Tatsachen würde ich diskussionslos zahlen und die Sache als erledigt betrachten.

  • Hi Robert


    Also ich hab´s so zweimal im Inland als Betroffener und gleichzeitig Halter (Frontfoto Integralhelm) durchgezogen, einmal wäre ein 4-wöchiges Fahrverbot fällig gewesen. Der Bedienstete hatte sich beim Auslösen mein Kennzeichen und Uhrzeit aufgeschrieben, ein ganz eifriger Genosse. Da man den vermeintlichen Verursacher nicht ermitteln konnte und ich nicht eindeutig indentifizierbar war, wurden die Verfahren gegen Androhung eines Fahrtenbuches beide Male eingestellt. Das ist jetzt so ca. 6-7 Jahre her.


    Also Radarfoto-Fahrer war männlich, im Angebot an männlichen Verwandten 1. Grades waren nur Vater und Bruder möglich. Mir hat das Zeugnisverweigerungsrecht also schon geholfen. Bei 25 Euro hätt ich mir das allerdings auch nicht angetan, sondern für ne dickere Kiste mit Punkten aufbewahrt, bevor man wider Erwarten wegen läppischer 25 Tacken tatsächlich ein Jahr lang jede Fahrt aufschreiben muss.


    Ich habe Toni nur aufgezeigt, was geht, also dass zur Tatzeit ein Angehöriger fuhr, gegenüber welchem man nach deutschem Recht Zeugnisverweigerungsrecht hat. Letztlich ist das seine Entscheidung.

  • hmm, zu schnell is zu schnell, und das kostet halt, is nun mal so.
    da mach ich keinen aufstand, sei froh dass es nicht noch mehr kostet, zahl einfach und fettich ;-)

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


    90-02 zzr500 in red, 02-04 Deauville in red, 04-09 ST1300A in red
    seit 05/09 GL1800 in Bloodstone Red Metallic ...........

  • Toni, nimm es sportlich und zahle, zumal es dir nicht auf das Geld ankommt wie du sagst!

  • toni,bin im okt 2009 in Bamberg geblitzt worden (lieder mit dem Firmen PKW auf privatfahrt) habe gerade 48,50 überweisen. Geldbuße 25,00.- plus 20,00 Gebühr (Kosten des Verfahrens §§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 As. 1, 465 StPO) und 3,00 AUslagen der Bußgeldstelle.