Hi,
Hab da mal eine Frage an unsere Profis.
Meine höchste nichtstaatliche Instanz ist mit einem auf mich zugelassenen Pkw in Laufen (Bayern) geblitzt worden p::::-H. Nun hab ich einen netten Brief bekommen vom "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" dass da mit einem auf mich zugelassenen Auto in einer geschlossenen Ortschaft mit 64 km/h gerast wurde. Nun soll ich Auskunft geben, wer der Fahrzeugführer zur Tatzeit war. Oder : Auf die Rücksendung dieses Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das vorgesehene Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € innerhalb einer Woche überwiesen wird.
Was tun die, wenn ich nicht reagiere, Strafen unter 70 € können die eh nicht bei mir (in Österreich) eintreiben. Oder soll ich denen mitteilen, dass ich nicht weiss wer da gefahren ist ? Mir geht`s nicht um die 25 Mäuse, sondern ehrlich gesagt ich fühle mich gepflanzt. Wegen 14 km/h schicken die Strafen aus, bis dato zahlt kein Deutscher für nachgeschickte Strafen aus Österreich, weil ja nicht so wie in De (von vorn geblitzt) wurde 0))((0.