Parken auf nicht als Parkfläche ausgewiesenen Flächen

  • ....in Torgau hat mich eine Politesse fürs Parken in der Fußgängerzone abgemalt.


    Boaaahhh ey, dann muss die ja ausserordentlich viel Talent gehabt haben:lol:;-)

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Nein, einen Rechtsanspruch gibt es natürlich nicht. Aber auch keinen Grund es nicht zu versuchen.
    Wie heißt es immer so schön: wer es versucht, kann verlieren, wer es nicht versucht, hat schon verloren!


    Als unsere Firma umgezogen ist, wurde übrigens vom Vermieter (unsere Firma ist nur Mieter) auf mein Betreiben ein Motorradparkplatz eingerichtet, sogar mit Dach! - hätte ich nichts gesagt....

  • Das Kradverbot in Parkhäusern könnte verschiedene Gründe haben:
    Die Bauordnung des Landes-wäre blöd, weil nicht zu ändern.
    Der Betreiber möchte keine Kräder in seiner "Bude" haben - da könnte man drüber reden.


    Das Verkehrszeichen, wenn es nicht durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, ist nicht bußgelbewährt.


    Eine Ausnahmegenehmigung ist im Fahrzeug gut sichtbar im Original auszulegen. Wenn jemand etwas anderes anerkennt, ist das nett, oder blöd, oder, oder, aber nicht rechtlich in Ordnung.


    Die Frage, bzw. den ANtrag, einen Kradparkplatz für viele Verkehrsteilnehmer einzurichten ist etwas ganz anderes, als eine Einzelgenehmigung zu beantragen.


    Ich habe das Gefühl, falsch verstanden worden zu sein. Ich habe lediglich genau das getan, was ich einem "Kunden" in meiner Stadt erzählen würde, wenn er mich fragen würde, wo er am besten sein Moped abstellen kann. Als Fundament meiner Antwort dient mir die Erfahrung aus nunmehr 30 Jahren mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Bereich Verkehr.
    Ich nehme an, weiß es aber nicht, daß die Stadtverwaltung Hannover ähnlich arbeitet, wie die Stadtverwaltung Wuppertal.


    Noch ein Tip: mit offenen AUgen durch die Umgebung gehen. Es gibt fast immer Stellen, die zwar so aussehen, als dürfte dort nicht geparkt werden, aber mann/Frau darf, wenn man die StVO gut gelesen hat.

  • Problem Parkhaus liegt meist in einer falsch ausgelegten Indktuivschleife vor der Schranke.... du wirst mit dem Motorrad einfach nicht erkennt...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Also ich würde ja mein Moped dort erstmal an den Rand des Gehwegs (zum Gebäude) abstellen und abwarten. In ganz Berlin wird das auf breiten Gehwegen toleriert. Tolerieren = kein Knöllchen schreiben. Verboten ist das natürlich, aber man muss ja die schlafenden Hunde nicht wecken.


    Es ist zudem denkbar, dass der Gehweg direkt am Gebäude zum Privatgrundstück gehört. Dann kann der Eigentümer dort machen, was er will (in Berlin auch häufig der Fall).


    Erst wenn das nicht klappt, würde ich mir den Kopf über Sondergenehmigungen oder Parkplatzmieten machen.


    Gruß, Ralf

  • Ich bin der Meinung, das alles was nicht explizit erlaubt ist, als verboten gilt.
    Diesbezüglich hatte ich hier im Osten mehrfach Probleme und einiges an "Schulgeld" für diese Einsicht gezahlt.

  • technisch gibt es im Parkhaus trotz der Induktionsschleife eigentlich kein Problem.
    Ich fahre mit der RT in Wuppertal bis auf eines in alle, mir bekannten Parkhäuser an der Schranke vorbei. Für einen Dauermieter sollte das ebenfalls kein Problem sein.

  • Das mit dem Anschreiben an die Stadt würde ich persönlich nicht tun. Es wird Dir keiner eine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf dem Gehweg erteilen, ................
    Versuche doch mit einem der Tiefgaragenbetreiber in unmitellbarer Nähe einen guten Preis für einen STellplatz im Eckchen auszuhandeln.
    Wenn Du doch an die Stadt schreiben möchtest, dann rege doch die Einrichtung eines Kradparkplatzes an.


    So sehe ich das auch!:-?
    In dem Moment, wo Du auch nur einen in der zuständigen Stadtverwaltung anschreibst musst Du damit rechnen, dass man genau dann besonders auf diesen Flecken achtet, den man vielleicht vorher gar nicht auf dem Plan hatte!
    Hier im Bereich gibt es teilweise sogar die Möglichkeit, sein Krad kostenlos auf (für PKW) unzugänglichen Plätzen abzustellen, die extra ausgewiesen sind.
    An der Schranke ist dann soviel Platz, dass Du bequem vorbei fahren kannst.
    ICH würde es einfach drauf ankommen lassen und mein Möpi ordentlich auf die Seite des Gehweges, zur Fahrbahn hin, stellen.
    Nicht in den -eigentlichen- Gehweg hinein0))((0, sondern parallel zum Fahrstreifen und wenn's dann doch mal ein Ticket gibt......sportlich sehen. Mal verliert man eben....und mal gewinnen die Anderen :D
    In der Regel wird das ordentliche Parken von Krädern am Fahrbahnrand, bzw. direkt am Rand des Gehweges jedoch geduldet und nicht geahndet.
    Um Dich über die "Verfahrensweise" in Hannover zu informieren, würde ich mich bei der Stadtverwaltung mal zu den Parkwächtern durchstellen lassen und ganz unverbindlich fragen, wie es im Allgemeinen gehalten wird.:roll:
    Viel Spaß an Deiner neuen ArbeitsstelleGOO

  • So meine Lieben, erst mal vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge und rechtlichen Hinweise! Habe einen Parkhausbetreiber gefunden, der ein " Herz " für Moppedfahrer hat und diese in seinem Parkhaus aufnimmt. Da der Raschplatz in Hannover nicht als ruhige Gegend gilt und ich bei der Arbeit nicht dauernd daran denken möchte, ob mein Motorrad gerade zerlegt wird halte ich dies für die beste Lösung.
    GOO

  • So meine Lieben, erst mal vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge und rechtlichen Hinweise! Habe einen Parkhausbetreiber gefunden, der ein " Herz " für Moppedfahrer hat und diese in seinem Parkhaus aufnimmt. Da der Raschplatz in Hannover nicht als ruhige Gegend gilt und ich bei der Arbeit nicht dauernd daran denken möchte, ob mein Motorrad gerade zerlegt wird halte ich dies für die beste Lösung.
    GOO


    GOOGOO Siehste - Alles wird gut GOOGOO


    Dann kannst Du Dich jetzt ja voll aufs "Geschäft" konzentrieren ;-)