EU Neuwagenkauf

  • Hallo Pan Gemeinde!


    Ich habe mir im Juni ein EU Fahrzeug gekauft. Nun war ich heute wegen
    einer Kleinigkeit beim Vertragshändler. Mein Lenkrad sitzt nicht richtig.
    Es muß um einen Zahn versetzt werden.
    Die Aussage vom Händler:" Wenn das auf Garantie laufen soll, muß es im ersten haben Jahr, bzw. innerhalb der ersten 10tausend Kilometer erledigt werden.
    Kein Problem habe ich gedacht. EZ. 23. Juni, 9000 km. Bin im Limit.
    Dann schaut der Kundendienstmeister in der Werksdatenbank und stellt fest, dass das Auto schon im April zugelassen wurde.
    In meinem Fahrzeugbrief steht dass das Neufahrzeug auf meinen Namen zugelassen wurde.
    Hat jemand von euch eine Erklärung dafür?

    Gruß aus Bielefeld, Michael!


    STOC Germany #453
    STOC Intern. #4040
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  • Anmeldung zur Garantie und Zulassung zum Straßenverkehr können zwei unterschiedliche Dinge sein.


    Der Händler in z.b. DK hat im April dein Fahrzeug an den deutschen Importeur verkauft... und da das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt für den Händler als "verkauft" und übergeben" gilt, hat er das Fahrzeug zur Garantie beim Hersteller gemeldet.


    Das Fahrzeug steht jetzt noch 8 Wochen ohne Zulassung beim Händler in Deutschland bis du es kaufst.... also sind die ersten Garantiemonate schon vorbei.


    Stehen in deinem Kaufvertrag allerdings 24 Monate Garantie.... darfst du dich wahrscheinlich mit dem Verkäufer ärgern.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Und es ist wirklich der eine Zahn oder sind die Spurstangen asyncron eingestellt und dadurch eine Fehlstellung?

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • vor ca. 1 Jahr haben sie im Fernsehen mal mehrere Berichte in einer Sendung gebracht. Über diesen Beschiß und Betrug mit EU Wagen. Autos werden für einen Tag in einem EU Land zugelassen und dann wieder abgemeldet. Werden hier nach Deutschland gebracht, ein deutscher Brief ausgestellt. Und hier als Neuwagen deklariert, somit geht der Käufer davon aus ,dass er Erstbesitzer ist.
    Ich weiß nur im Moment nicht auf welchem Sender und wie der Titel war.


    Vor gut einem Jahr haben wir uns auch für einen EU Wagen interessiert. Nur es ist leider immer noch so,wie auch schon vor 20 Jahren, dass es technische wie Bauart bedingte Unterschiede zwischen EU Autos und deutschen Autos gibt. Garantie ???? egal was die deutsche Rechtsprechung sagt, ich wollte es nicht darauf ankommen lassen und mich doppelt Ärgern, wenns ein Problem gibt. Und haben uns dann für einen deutschen VW Jahreswagen entschieden.


    wenn mir noch was einfällt..................melde ich mich nochmal.


    Gruß Wolfi



  • hab gerade mit meiner Frau gesprochen,ob Sie sich noch an diese Sendung erinnern kann............jawohl!


    Deshalb muß ich meinen Beitrag korrigieren.
    Sendung kam bei Stern.tv
    Hier ging es um EU Wagen, welche in Deutschland eine Tageszulassung hatten. Für diese Autos wurde die Abwrackprämie beantragt,abkassiert und dann weiter verkauft. Der vermeintliche 1.Besitzer (weil im Brief kein Eintrag war, für die Tageszulassung) beantragte die Abwrackprämie. Welche er natürlich nicht bekam.


    in Deinem Fall - Tageszulassung ???


    Gruß Wolfi

  • Kannst du mir mal sagen warum du dich selber zitierst und das noch direkt unter deinem zitierten Beitrag? :-?


    Gruß


    Knobi

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Dann schaut der Kundendienstmeister in der Werksdatenbank und stellt fest, dass das Auto schon im April zugelassen wurde.
    In meinem Fahrzeugbrief steht dass das Neufahrzeug auf meinen Namen zugelassen wurde.
    Hat jemand von euch eine Erklärung dafür?


    Ich vermute mal, dass der EU-Händler keine Neufahrzeuge Re-Importieren "darf".
    Manche deutschen Hersteller „verbieten“ es ihren Händlern (z.B. DK) Neuwagen zurück nach D zu verkaufen.
    Da die jedoch auch verkaufen wollen, wird das Fahrzeug in der EU kurzfristig zugelassen und als Gebrauchtwagen nach D verkauft.
    Hier bekommt das Fahrzeug neue Papiere und sieht dann auf den ersten Blick wie ein Neuwagen auf.
    Klassischer Fall für den Staatsanwalt und oder kräftige Nachverhandlungen mit dem Verkäufer.


    GruHS
    Richard

  • Hallo Leute!


    Es hat ein wenig gedauert, aber jetzt habe ich eine Erklärung, direkt vom Hersteller.

    Zitat

    Die Herstellergarantie beginnt grundsätzlich mit Erstauslieferung, die bei deutschen Fahrzeugen meist mit der Erstzulassung übereinstimmt.
    Bei Fahrzeugen, die für andere Länder produziert wurden, ist das Datum der Übergabeinspektion, die vom erstausliefernden Händler durchgeführt wird, entscheidend. Beachten Sie bitte auch, dass die Herstellergarantien nur dann gelten,
    wenn ein Original Serviceheft mit Datenaufkleber und dokumentierter Übergabeinspektion vorhanden ist!


    Also wer sich ein EU Fahrzeug kauft, erst ins Scheckheft schauen. Nicht dass das Fahrzeug schon ein Jahr bei einem Händler im Ausland gestanden hat.
    Dann gibt es nur noch ein Jahr Garantie.



    Schönen Sonntag.

    Gruß aus Bielefeld, Michael!


    STOC Germany #453
    STOC Intern. #4040
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  • # Michael 453,
    das kann man so nicht stehen lassen;-), weil es darauf ankommt, was du gekauft hast.
    Es gibt einerseits Rechtsprechung dazu, wie lange ein Fahrzeug ab einem Produktionsdatum x als fabrikneu gilt. Ich hab jetzt nicht weiter recherchiert, aber es kommt auf u.a. die Zulassungsdauer an, ob ein bereits zugelassenes Fahrzeug als fabrikneu gilt oder nicht.
    Andererseits ist eine "Garantie" im Unterscheid zum "Gewährleistungsanspruch" sehr unterschiedlich ausgestaltet und insbesondere der "Gegner" ist ein anderer.
    Allerdings ist die Verkürzung der Garantiefrist als solche kein Sachmangel! Es kann sich aber eine Aufklärungspflicht ergeben.
    Ergo: gerade beim EU-Neuwagenkauf Augen auf und entsprechendes vereinbaren.
    Wenn Du bei einem inländischen Verkäufer gekauft hast und der auch noch um die Ecke wohnt, hast Du, wenn Du Verbraucher bist 2 Jahre Gewährleistung, egal, wie lange die Garantie geht. (natürlich auch - wenn er um zwei Ecken wohnt:mrgreen:)
    Das mit den 10000km und dem halben Jahr ist mehr als merkwürdig. Im Gewährleistungsrecht gibt es eine solche Kombination von Beschränkungen nicht, es dreht sich lediglich 6 Monate nach Übergabe die Beweislast für das Voprhandensein des Mangels bei Übergabe.
    Ob die Herstellergarantie solche Beschränkungen bestimmt, ergibt sich aus dem Garantieheft. Allein dafür fehlt mir die Vorstellungskraft, was aber nix heißt.


    mfG
    hermi