TT Tagfahrlicht

  • Hallo Dirk


    Dieser Test wäre nicht zwingend nötig gewesen :(


    Auf Grund dieses Fotos musste man das erwarten.


    Aber wenigstens blieb die Verschalung heil :-pu.

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Tagfahrleuchten sind zwar derzeit noch nicht für Moppeds erlaubt,
    werden jedoch bei der nächsten Änderung aufgenommen.
    Ab sofort sollen keine Knöllchen verteilt werden, wenn die für Pkw
    geltenden weiteren Vorschriften beim Einbau beachtet werden.


    GruHS
    Richard


    Ohne wieder eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit anzustossen:


    Gibt es dazu schon etwas in den entsprechenden Gesetzen/Regelungen zu lesen? Ich habe mir ein Paar von Phillips geleistet und will die kalte Zeit nutzen.
    Hab =list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=31&tx_mmforum_pi1[page]=3"]hier was gefunden.
    Danke schon mal.

    Eine gute Tour wünscht Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Pan-Thom ()

  • Gibt es dazu schon etwas in den entsprechenden Gesetzen/Regelungen zu lesen?


    Es geistert nur ein Schreiben des NRW (?) Innenministeriums durch das Internet, dass TFL bei Kontrollen nicht geahndet werden soll.


    TFL mit Doppelzulassung als Positionslicht und als DRL und über Schalter dimmbar machen - dann bist du legal unterwegs.


    Natürlich nur wenn der Schalter in der Dimmstellung steht und du nicht vergessen hast ihn zu betätigen...


    Das tue ich seit 2 Jahren - no Probs.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Das Schreiben aus dem Innenministerium NRW (MIK) weist auf die Untätigkeit von Mutti und ihrer Boygroup in Berlin hin.
    TFL ist seit 2009 (?) grds. zulässig und bekommt die EU-Zulassung, darf also legal dran gezangelt werden – auch an Moppeds.


    Nur steht in der StVO: "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren". Das soll nach Empfehlung der
    Verkehrssicherheitskommission geändert werden. Mehr ist mir zu diesem Thema nicht bekannt, außer
    Roman Herzogs Deutschlanddiagnose aus dem Jahr 1997:


    "Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.“



    GruHS
    Richard

  • Da sieht man, Licht ist nicht alles im Verkehr. Da dieses eine wissenschaftliche Studie ist, mit gleicher Belichtungszeit und Blende, sind die Unterschiede schön zu erkennen. Aber eine Neongelbweste würde die Erkennbarkeit um ein Vielfaches erhöhen!!! Sag ich schon seit vielen Jahren... ;)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • OK, vielen Dank schon mal. Ich werde das Teil einfach anbauen wie beim PKW vorgesehen. Meine Maschine hat ja noch einen Lichtschalter. Ich kann also jederzeit zwischen TFL und Ablendlicht wechseln.


    Danke und Gruß Thomas

  • Manfred, bei dieser Aussage hast du meine volle Zustimmung

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=