War ich so schnell?

  • Mal völlig unabhängig von Klaus-Dieters Messgeschichte:


    Es ist müssig, sich über den Sinn/Unsinn und insbesondere den Ort, wo diese Messungen durchgeführt werden, zu echauffieren. Wir wissen alle, es gibt Kommunen/Polizeibehörden, die orientieren sich an Unfallbrennpunkten oder Gefahrenstellen und solche, denen es nur um´s Kohle machen geht. Unterm Strich beisst die Maus keinen Faden ab, § 3 StVO - Geschwindigkeit gibt den Kontrollorganen immer recht, weil dieses Gesetz immer und überall gilt, ob an Gefahrenstellen, am Krankenhaus, am Kindergarten oder einfach nur da, wo eigentlich nix Gefährliches ist, selbst wenn man mit 200km/h da lang kachelt. Ich war auch oft genug angepisst, wenn ich zahlen musste, ändern tat das nichts.


    Ich bin auch nicht päpstlicher, als der Papst; wenn ich für jede unweise Fahrerei erwischt/geblitz oder geknipst worden wäre, bekäme ich die nächsten 500 Jahre meinen Lappen nicht in die Finger.


    Hallo zusammen.
    Kann das nicht alles unkomentiert lassen.
    Woher kommt denn das Mißtrauen ???
    Schliesse hier die Kollegen komplett aus da diese wie ich finde in den Beiträgen zu diesem Thema eine durchweg vernüftige Ansicht haben
    Hier mal zwei Sachen die mir passiert sind. Um es vorweg zu nehmen. Ja ich war zu schnell !!!!!!!


    3 spurige Autobahn:
    Speedlimit 120 km/h
    Autobahn leer, ( ja das gibt es noch )
    Strahlender Sonnenschein
    20 Grad
    Gut drauf.
    Lass die Dicke rennen so um die 200.
    Plötzlich ein silberner BMW im Rückspiegel
    Tempo gedrosselt. So um die 160 dann 130/140.
    BMW überholt mich, dann die Kelle und an der nächsten Ausfahrt raus.
    Hab in der Zeit mindestens 30 x Scheiße gebrüllt.
    Die Polizisten steigen aus.
    Dann das übliche.
    Fahrzeugpapiere ect.
    Herr E. wissen sie warum wir sie anhalten. Da gab´s nichts mehr zu reden.
    3 Messungen gemacht. Die höchste Überschreitung war 80 Km/h zu schnell die aber nicht gewertet wurde.
    Die zweite war dann so 41 km zu schnell.
    Auf die Frage ob ich das Speedlimit übersehen habe meine Antwort.
    Nein habe ich nicht. Aus den obgenannten Gründen bin ich einfach und ohne darüber nachzudenken zu schnell gefahren.Habe dann mit Recht eine Standpauke bekommen. Auf die Frage von mir ob man die zweite Messung nicht auch "vergessen" kann schauten die beiden Kollegen sich an und meinten, ok machen wir, weil es uns nicht auf die Knete ankommt, sondern das keine Unfälle passieren. Ich hätte sie umarmen können und es hat bei mir auch gewirkt. Da sich die beiden Polizisten in dem Gespräch sehr fair und freundlich waren habe ich zu keiner Zeit irgendetwas in Frage gestellt.


    Fall 2
    Morgens 06:00 Dunkel
    Breite Landstrasse mit jeder Seite ein Standstreifen Kreuzungsberech Speedlimit 70km.
    Plötzlich schaue ich in zwei Scheinwerfer.
    Steht ein Streifenwagen auf meinem Standstreifen entgegengesetzt zur Fahrtrichtung. Habe mich vieleicht erschrocken dachte da kommt mir ein Pkw auf meiner Spur entgegen.
    Einer Laserte ganz gemütlich aus dem Auto. Laser war auf dem rechten Aussenspiegel aufgelegt.( Alles mitbekommen nachdem ich abgezockt war)
    Dann wieder das übliche.
    Polizei EU: Wir führen hier Messungen durch weil diese Kreuzung ein Unfallschwerpunkt ist. Ich dachte der will mich verarschen. Ich fahre diese Strecke schon seit 29 Jahre und 355 Tage 2x am Tag und kann diese Kreuzung von meinem Arbeitsplatz einsehen. Da ist noch nie was pasiert Da ich nur 6 km zu schnell war und ich sowieso schon im roten Bereich stand habe ich mir gedacht halt besser das Maul. Habe dann nach 10 Minuten meine Papiere wiederbekommen mit dem Hinweis auf das Verwarnungsgeld und das es bei uns (die Biker) ehh keinen Zweck hat. Hoffentlich bleibt er irgendwann mal mit einem Getriebeschaden nachts liegen.


    Die Argumente wie jeder ist nur ein Mensch ect.lasse ich überhaupt nicht gelten. z.b wird eine Krankenschwester einem Patienten keine mit der Latte geben wenn er nachts um 3 Pinkeln muß ect .....


    Markus

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, daß Gehirversagen nicht unmittelbar zum Tode führt
    Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist ...

  • Hallo Leute,
    vielen Dank für die Anteilnahme.:lol: Ich werde gegen das kommende Bußgeld keinen Widerspruch einlegen. Was mich an der ganzen Aktion stört,ist,dass man die Aussage der Polizei als gegeben hinnehmen muss. Wenn man von einem Radarblitz "geweckt" wird, schmeißt jeder sofort einen Blick auf den Tacho. Danach kann man die Aussage zur Geschwindigkeit der Polizei auch einordnen. Bei meinem jetzigen Malheur habe ich die Messstelle samt Beamte nicht bemerkt und leider nur das Gefühl nicht so schnell gewesen zu sein.

  • .......Messstelle samt Beamte nicht bemerkt.....



    Nichts für Ungut aber das ist der Sinn der Sache. -%-

    Es fühlt sich schon mal langsamer an, als man tatsächlich fährt, das weiß ich auch. ;-)

    Tatsache ist aber auch:
    Das Messgerät ist geeicht und misst die Geschwindigkeit demnach sehr genau und zwar genauer als dein Tacho anzeigt. Der ist nämlich in der Regel nicht geeicht oder justiert. Dann werden (bis 100 km/h) noch 3 km/h zu deinen Gunsten abgezogen. Was dann übrig bleibt als vorwerfbare Geschwindigkeit ist wesentlich weniger als dein Tacho angezeigt hatte.

    Nur mal so zur Info. ;-)
    Also nicht ärgern, Fehler einsehen und zahlen.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd

  • jetzt ich schon wieder:


    Wenn Du´s wissen willst:
    bei bestehender Rechtschutzversicherung: Anwalt einschalten und Akteneinsicht beantragen.
    Ein vernünftiger und in Verkehrsowi-Sachen halbwegs versierter Anwalt sagt Dir im Vorfeld - aber natürlich nur nach Akteneinsicht - immer, ob die Durchführung einer Hauptverhandlung oder beispielsweise ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist oder nicht.


    Und alle hier abgegebenen Prognosen sind Schall und Rauch, solange Du nicht weißt, womit, wie und durch wen gemessen wurde.


    Wenn Du nicht rechtsschutzversichert und nicht zu viele Punkte hast, lohnt sich schon die Anforderung der Ermittlungsakte durch einen Anwalt jedenfalls aus wirtschaftlichen Gründen nicht, weil die Anwaltsgebühren höher sind als das zu erwartende Bußgeld.



    mfG
    hermi

  • Ein vernünftiger und in Verkehrsowi-Sachen halbwegs versierter Anwalt sagt Dir im Vorfeld - aber natürlich nur nach Akteneinsicht - immer, ob die Durchführung einer Hauptverhandlung oder beispielsweise ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist oder nicht.



    mfG
    hermi


    Und da geht das Problem schon los. Die wollen doch fast alle Kohle nach BRAGO machen.

  • Damit - Kohleeinwand - hab ich gerechnet.:mrgreen:


    1. Klugscheiß on: BRAGO heißt jetzt RVG. KS off.
    2. Weiss hier wahrscheinlich kaum einer, was ein RA an einer OWI Sache verdient. Wens interessiert, kann ja mal in das RVG reingucken: VV-Ziffern ab 5100. Und immer schön die Mittelgebühr bilden! Mehr gibts fast nie. Und immer daran denken, dass der RA von diesem Geld noch sein Personal bezahlen muß.
    Allerdings weiß auch kaum einer, welcher Aufwand mit Owisachen verbunden ist. Und zum Geldverdienen sind diese Verfahren so richtig eben gerade nicht geeignet, es sein denn, man hat mehrere hundert Verfahren im Jahr und kann die standardisiert nach Meßmethoden abarbeiten.
    Fazit:
    Der Kohleeinwand ist ebensowenig zur Pauschalisierung geeignet wie der Abzockereinwand gegenüber der Überwachungsfraktion.


    mfG
    hermi

  • Ironie an: Toll, dass die Rechtsschutzversicherungen so billig geworden sind. Ironie aus.


    .....Der Kohleeinwand ist ebensowenig zur Pauschalisierung geeignet wie der Abzockereinwand gegenüber der Überwachungsfraktion.


    mfG
    hermi



    Der Kohleeinwand meiner Meinung nach schon. Denn es geht auf dieser Welt leider immer und überall doch nur um eines, nämlich um Kohle, Zaster, Knete. Und zwar bei beiden Beispielen.


    Wenn jeder sein Unrecht einsehen würde, hätten die Anwälte nichts oder viel weniger zu verdienen, also gehts objektiv um Kohle.


    Abzocken bedeutet ja im Grunde auch nichts anderes als Geld kassieren, ist nur negativer besetzt.


    Edit: Den Rest hab ich mir lieber verkniffen.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd

  • hermi


    ich bin jetzt zwar seit 4 Jahren aus dem polizeilichen Geschäft inkl. Zeuge vor Gericht raus, sprich in Frühpension, aber ich habe oft genug enttäuschte Klientel eines RA bei Terminen im AG erlebt, welche bei ihren Kunden nach Akteneinsicht Hoffnungen geweckt hatten, die schlicht und ergreifend irreal waren, ob der Beweislage. Das soll nicht heissen, das die Überwachungsbehörde immer alles korrekt macht, aber die Jungs sind so geschult, dass "en gros" die Apparate richtig bedient bzw. gem. den technisch/physikalischen Vorgaben sachgemäss aufgestellt sind.


    Also nochmal zur Klarstellung, ich neige nicht zur Pauschalisierung, vermutlich hast Du sogar Recht mit der neu sortierten Gebührenordnung der Anwälte, ich kenne das neue Zeugs nicht mehr; aber meine 27 Jahre andauernden persönlichen Erfahrungen als Zeuge vor Gericht zeichneten da ein anders Bild hinsichtlich durchgeführter oder von Anwälten angestrebten Verfahren, die nach meiner Einschätzung (zu Gunsten des Beklagten) dennoch keine Aussicht auf Erfolg hatten.


    Man hat da als polizelicher Zeuge so seine Erinnerungen zu Gerichtsverhandlungen, was diese Geschwindigkeits-Verstösse anbelangt, aber ich wil mich nicht aus dem Fenster lehnen, möglicherweise hat sich die judikative Vorgehensweise in der letzten 4 Jahren und auch die Anwaltspraxis beim Durchziehen von Verfahren geändert grundlegend geändert.


    Der RA-Aufwand bei OWI-Sachen dürfte dem Ermittlungsaufwand bei Polizei- und Ordnungsbehörden, wenn Widerspruch eingelegt wird, um nichts nachstehen, in so weit besteht da Waffengleichheit, ausser, dass der RA kostendeckend arbeiten möchte, was bei einer Behörde im Nirwana verschwindet, zumindest bei den meisten Behörden. Die zentrale Bußgeldstelle Kassel hat da, was Axel´s Ausführungen anbelangt, eine mir sehr zugetane Vorgehensweise, da hat man wohl erkannt, dass Ablatten um jeden Preis (Verwaltungsaufwand/Kosten) nicht immer der geniale Weg ist.l


    Also um zum Schluss zu kommen. Wegen mir kann jeder sich gegen eine solche Sache nach eigener oder anwaltlicher Beurteilung wehren, die Polente hält sich in der Regel an die technischen Vorausetzungen bei Messungen und die Frage, ob das Messen Sinn macht, insbesondere an irrelevanten Stellen, verkneife ich mir mal lieber, ich habe dazu selbst eine gespaltene Einstellung, wie man wohl eindeutig erlesen konnte.

  • ich sehe solche Bussen immer relativ relax an. Im Frühjahr bei einer meiner Rückkehrtouren aus dem Norden in Basel_Land/Oberwil, innerorts gegen 18 Uhr - nix los auf der Strasse, einfach in Gedanken schon daheim und.........
    Blitz = 250 Sfr.
    Solche "Sonderauslagen" rechne ich einfach auf die gefahrenen KM der letzten Jahre um, in denen ich auch nicht immer STVO-mässig unterwegs war; dann wird die ganze Angelegenheit zum Rappen/Cent-Kram und vernachlässigbar.-%-

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Zitat

    die Polente hält sich in der Regel an die technischen Vorausetzungen bei Messungen


    Es wird aber oft genug durch HIPOS gemessen, dort gibt es andere Erfahrungswerte!
    Eine Messung durch diesen Personenkreis würde ich eher in Frage stellen als eine Messung der Rennleitung!