Anfrage Nebenverdienst

  • Kann mich couvrex im Großen und Ganzen nur anschließen.


    Neben fahren bei Wind und Wetter kommt noch das Risiko dazu, wenn man es denn so macht wie im Link beschrieben -"Vorbei an Staus und anderen Hindernissen"- kann es denn auch schnell vorbei mit Führerschein sein -%-


    Jedoch entscheidet jeder für sich allein.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Die Regeln der StVO sollten schon gelten. Wenn Punkte, dann will ich auch den Spaß dafür gehabt haben :-) Auf der BAB gibt es den nicht.

  • Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


    Einmal editiert, zuletzt von anomai ()

  • Mensch Herbert, bei 100'000km pro Jahr würdest du den Kilometerfresser-Wettbewerb glatt sprengen, da hätte auch der Bonsai keine Chance mehr:mrgreen:;-)

  • Hört sich soweit ganz interessant an.


    Aber etwas nicht ganz unwichtiges:


    Wie sind die Haftungsfragen:


    1. wenn sich der Fahrer auf der Tour die Maschine zerbröselt ?


    2. eventuell dabei sich selbst ?


    3. oder das Transportgut ?


    Ist er als Angestellter, Subunternehmer oder privat unterwegs.


    Alles Fragen die spätestens im Fall der Fälle auftauchen.

  • Natürlich... wenn du eine eigene Vollkasko hast, die den gewerblichen Einsatz des Töffs abdeckt...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Meldest ein Gewerbe an. Dann kannst Du alles absetzen - auch den Fahrspaß.


    ich setze jetzt schon alles über die Firma ab-%- Und bei meiner Versicherung habe ich einen Europa-Schutzbrief mit allem Drum und Dran, falls die PAN mal nicht mehr will oder kann - und das alles mit einem lebenslangen TiefBonus.:mrgreen:

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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  • Steuerberater empfohlen, weil:
    wird kein Überschuß erwirtschaftet, gilt das u.U. als Liebhaberei und die Verluste können nicht verrechnet werden.
    Umsatzsteuer weiß ich aus dem Kopf heraus nicht.
    Weiteres Problem: gewerbliche Tätigkeit: "Infektionstheorie" greift vielleicht mit allen Konsequenzen.


    Steuererklärung Pflicht?


    Weiteres Stichwort: Scheinselbständigkeit


    Möglicherweise auch besonderer Versicherungsschutz wg. gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs notwendig.


    Transportversicherung ??


    Und schließlich fallen mir spontan noch §§ 408 ff HGB ein.


    Typisch deutsch eben, ob gut oder schlecht, lasse ich mal dahingestellt.


    Nicht unerwähnt lassen möchte ich noch für die berufstätigen abhängig Beschäftigten - darunter sollen auch Polizeibeamte fallen :mrgreen:- die Notwendigkeit einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte respektive einer Zustimmung/Information des Arbeitgebers.


    Ich will jetzt nicht noch weiter überlegen, sonst gelte ich noch als Bedenkenträger oder gar Pessimist.



    Ich hab das jetzt nicht im Einzelnen geprüft, aber die, die es umsetzen wollen, sollten das tun.


    mfG
    hermi

  • Nach erster Euphorie hat mich, nicht wegen der Nebentätigkeitsgenehigung, die Realität eingeholt und ich fürchte das es so viele Abers gibt. Aaaber wenn Du die Nummer dennoch durchziehen willst: gerne.