Hallo zusammen,
ich hätte gerne ein Problem...
Ich habe bei DHL einen "Ablagevertrag" geschlossen, d.h. ich ermächtige DHL ein Paket bei Anlieferung an einem bestimmten Ort abzulegen. Dabei wird jeweils eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen, auf dem die Tatsache, dass eine Sendung abgelegt wurde, vermerkt ist.
Nun frage ich mich, wo denn jetzt der Gefahrenübergang für die Sendung ist, vielleicht kann mir da einer mal eine Auskunft geben, hermi ist doch da wohl berufsmäßig unterwegs, wie ich annehme.
Hintergrund ist folgender:
Ich habe vor geraumer Zeit ein Navi bei einem Internetverkäufer erstanden.
Dieses wurde per Mail avisiert, kam aber bei mir nie an.
Nach einiger Wartezeit schaute ich bei der Sendungsverfolgung bei DHL nach und stellte fest, dass das Paket als ausgeliefert gekennzeichnet war, Auslieferung "an eine andere Person im Haushalt". Es war aber definitiv niemand da.
Durch einen glücklichen Zufall fand ich das Paket dann in meiner Papiermülltonne... Tolles Gefühl, 200 Euro aus einer Mülltonne zu fischen!
Also, wer wäre denn verantwortlich, der Lieferant? Sicherlich doch nicht, oder?
Ich? Ich hatte ja keine Ahnung, dass es geliefert wurde.
DHL? In meinen Augen ja, aber wer ist beweispflichtig?
Wie sollte ich das beweisen, wenn die Papiertonne zwischenzeitlich geleert worden ist?
Fragen über Fragen und sicherlich eine Streitfrage ....
Ich schaue mir mal die Unterschrift aus dem Auslieferungsbeleg bei DHL an, ich glaube aber nicht, dass ich die erkenne...
Meinungen?