Rechtliches bei der Postzustellung

  • Schlimm scheint viel eher zu sein, dass einige Zusteller (einzelne Angestellte, nicht die Firma als ganzes), die Sache mit der Papiertonne als "standard Service" verstehen und das schon fast immer machen, auch wenn es keine Vereinbarung gibt. Ich vermute auch mal, dass die Zusteller auch gar nicht eine solche Lister dabei haben, um auf die Schnelle das abzuchecken.


    In einem Internetfall, ist auf diesem Weg ein teures Gerät im Papiermüll abhandengekommen. Der Zusteller war der Meinung es hätte eine Vereinbarung vorgelegen und überhaupt "nicht Querulanten freuen sich über dieses Vorgehen".


    Tsts.

  • Wenn Du einen Garagenvertrag mit DHL hast, dann ist deren Verpflichtung erfüllt, wenn es in der Garage angekommen ist. Bei solch einem Vertrag reicht die Unterschrift/der Knopfdruck des Fahrers als Nachweis. Du müsstest eine Nichtzustellung nachweisen.


    Viele unterschreiben so'n Teil, benennen aber keinen konkreten Ort, da wird das dann schnell die Terasse oder die Tonne.


    Auf jeden Fall wird es schwer, nachzuweisen, dass es nicht angekommen ist.


    Ergo, keinen Garagenvertrag abschließen - entweder Nachbarn oder Postoffice.


    gruss kai
    P.S.: Interessanterweise hat DHL kein Formular für den Widerruf....

  • pipsoft: No Problem, wenn es keinen Garagenvertrag gibt, dann ist DHL in der Nachweispflicht. Da reicht der Haken 'Zustellung Nachbar' oder so nicht aus. Einfach dranbleiben in solch einem Fall, Unterschrift zeigen lassen etc.

  • pipsoft: No Problem, wenn es keinen Garagenvertrag gibt, dann ist DHL in der Nachweispflicht. Da reicht der Haken 'Zustellung Nachbar' oder so nicht aus. Einfach dranbleiben in solch einem Fall, Unterschrift zeigen lassen etc.


    Ja, das ist richtig. Nur die Lauferei/Telefoniererei hat man selber.

  • Wer so denkt und sich damit arrangiert, dem geht es g. Ich denke anders, aber die Anderen sollte aber auch nicht jaulen, wenn sich plötzlich mal ein Paket mit teurem Inhalt sich verflüchtigt hat und man keine Haftungsanspüche geltend machen kann.

  • ich hab jetzt mal bei DHL geguckt.


    Ich kann keine Regeln für diesen Ablageort finden.
    Man muß bei der Bestellung seine Zustellnr. oder wie das heißt angeben??
    Anscheinend: wenn der Zusteller das am vereinbarten Ort ablegt, ist erfüllt?


    Also normalerweise habe ich einen Vertrag mit dem Absender (Verkäufer), der schließt einen Vertrag mit z.B. dhl, die liefern an mich. Ich habe grundsätzlich mit z.B. dhl vertraglich nichts zu tun, warum sollte ich mit denen irgend etwas vereinbaren? Erst recht so etwas Dubioses wie einen Ablageort.


    Im Leben nicht, das kann ohne weitere Kenntnis nur zur Folge haben, dass ich beweisen muß, dass das corpus delikti nicht abgelegt wurde, wie soll das gelingen?
    Im Normalfall (Verbrauchsgüterkauf) müßte ein Schaden nachgewiesen werden. Das geht aber dann nicht mehr so ohne weiteres, weil ja ordnungsgemäß geliefert wurde!


    Fazit: schlechte Karten

  • Das Problem ist, dass Du evtl. Deine Pakete sonstwo abholen musst (bei mir nur 1km auf dem Weg zur Hauptstrasse, daher kein Problem). Um das zu umgehen schlägt Dir bei Gelegenheit der Fahrer vor, eine Übereinkunft über den Ablageort zu treffen.


    Problem ist, wenn Du die eingehst, dann erklärst Du den Gefahrenübergang auf Dich als gegebn an, sobald der Fahrer den Haken macht bei abgelegt.


    Aber wie weist Du nach, dass es da abgelegt wurde, wo es vereinbart wurde? Oder überhaupt?


    Nachdem ich das eine zeitlang gemacht hatte, und immer wieder Überraschungen (aber nie was weg) erlebt habe, habe ich das widerrufen. Jetzt versucht er es beim Nachbarn, sonst muß ich den km laufen (nein, dafür hol ich die 15er oder 13er nicht aus der Garage, geschweige denn dass ich die Klamotten anziehe).


    BTW, wenn Sachen weg kommen, dann Anzeige erstatten. Das hilft denen bei DHL wirklich auf die Beine.


    gruss kai

  • ich kann da Hermi's Gedankengang gut nachvollziehen.
    Dann stellt sich doch eigentlich auch nicht die Frage, ob ich das Paket,
    weil DHL nicht in der Lage bei mir abzuliefern, tatsächlich km-langen
    Aufwand inkauf nehmen muss, wenn der Verkäufer mir frei Haus liefern
    muss.
    Ich mag mich noch erinnern, dass ich von den Paketdiensten einen
    Zettel im Briefkasten hatte, mit der Aufforderung, dass ich mich melden
    solle, wann sie das Paket bei mir ausliefern könnten. <--- das wäre eigent-
    lich der korrekte Weg.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Herbert, hatte ich auch schon.
    Da kann man dann das gewünschte Zustelldatum und Vm oder Nm angeben (online).
    Ich habe dann extra am entsprechenden Datum 1/2 Tag frei genommen. Nur, der Paketbote ist nicht erschienen.
    Weil ich die Reifen unbedingt brauchte (Räder waren schon ausgebaut) musste ich am nächsten Tag zu DHL ins Lager nach Regensdorf fahren um die Dinger abzuholen (hat mich nochmals Abwesenheit am Arbeitsplatz gekostet. Bei den Öffnungszeiten welche die haben)


    Auf die Beantwortung meiner Reklamation warte ich noch heute (ist auch erst ~15 Monate her)
    Rückerstattung wegen nicht auftragsgemässer Ausführung = denkste (die wissen schon, weshalb sie die Kohle im Voraus kassieren)

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Das Paket ist ja da, insofern habe ich keine Probleme...
    Die Postzustellerin hat uns auch besucht, sich tausendmal entschuldigt und uns den Sachverhalt erläutert.
    Sie sieht bei der Zustellung tatsächlich auf ihrem mobilen Terminal, dass ein Ablageort vereinbart war und wo der ist.
    Nur leider hat das Teil an diesem Tag wohl nicht funktioniert, sie sah keinen Ablageort...
    Und in unserer Strasse soll es tatsächlich zwei Kunden geben, die als Ablageort die Papiermülltonne vereinbart haben!
    Nun ja, sie sagt, sie hätte eine Benachrichtigung auf die Zeitung geschrieben, die in unserem Briefkasten lag, leider wandern die Werbeschriften bei mir gleich ungesehen in die Tonne, bzw. in unser häusliches Zwischenlager.
    Hätte sie gleich eine richtige Benachrichtigungskarte geschrieben, wäre alles nicht passiert, sofern sie geschrieben hätte, dass sie es in die Tonne getan hat und nicht an den vereinbarten Ablageort, der ist nämlich woanders, den hatte ich mehrere Male kontrolliert...
    Ok, meine Frage ist wohl insofern beantwortet, als ich wohl die Beweislast habe, wenn das Paket offiziell zugestellt wurde und dennoch nicht angekommen ist.


    Ganz schöner Mist...

  • Nun ja, sie sagt, sie hätte eine Benachrichtigung auf die Zeitung geschrieben, die in unserem Briefkasten lag, leider wandern die Werbeschriften bei mir gleich ungesehen in die Tonne


    :lol: Na, das wäre dann doch eigentlich Idiotensicher gewesen! ... wenn Du die Zeitung mit der NAchricht drauf in den Papiermüll ... :lol:

  • Genau so ist es!
    Ich habe das Paket ja auch erst gefunden, als ich den Müll rausbrachte.
    Da lag es aber schon zwei Tage drin...

    Gruß,
    Werner

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