rechtliches zum Reifen

  • Das System ist wirklich verkorkst
    ich beschäftige mich nun seit 2 Wochen mit dem Thema.
    Und der einzige Licht, was ich für mich in dieses krude, leidliche Reifenzulassungsdingsbums bekommen habe, ist eine Kerze.
    Eine Erleuchtung ist dass wahrlich nicht. . . .



    Jetzt lehnst du dich aber weit aus dem Fenster...


    Manfred, mir geht es doch nicht besser. . .:roll:
    und es soll sicher keine Beleidigung an irgendeinen Foristen sein
    jeder weiß ein bisschen über dieses Thema, aber niemand etwas konkretes.
    (Halbwissen eben) Man merkt es doch schon daran, daß dies Thema gar nicht zur Ruhe kommt und immer wieder Fragen aufwirft.
    Belege, wo geschriebenes mit Links zu den entsprechenden Rechtsvorschriften untermauert sind, habe ich bisher nicht gefunden.


    Da ich einen gewissen Ehrgeiz habe, werde ich das Thema Reifenbindung für mich weiter verfolgen, bis ich entweder zu einer akzeptablen Lösung komme, oder das Handtuch werfe.


    .... mal sehen


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • die eierlegende Wollmilchsau und eine alleinheitliche Lösung wirst nicht finden.
    Dieses Thema hier im Forum, kommt nach der Nr.1 Pendelthema, für mich an 2.Stelle, was immer mal aufkommt, aber man nicht weiter kommt.


    Was aber weiter hilft, einen TÜVler suchen, sein Problem/ Vorhaben schildern. Auch mit diesen Leuten kann man/n reden. Geht er diesen Weg mit, kannst den Reifen mittels Fahrversuch eintragen lassen. Voraus gesetzt der Reifen taugt was.
    Kostet ~100.-€ und dann hast den Reifen eingetragen.


    so ist es mit der Lenkererhöhung eintragen, Reifenbíndung austragen, Zubehörscheiben eintragen u. versch. mehr.


    Gruß Wolfi


  • Was aber weiter hilft, einen TÜVler suchen, sein Problem/ Vorhaben schildern.


    Korrekt!
    Der TÜV bei mir in Heppenheim sagt in meinem Fall, ohne Eintrag einer Reifenbindung in den Papieren, ich darf alle Reifen mit den richtigen Angaben montieren und fahren, die Rennleitung hat mir die gleiche Aussage abgegeben.
    Somit wäre alles im grünen Bereich, allerdings ängstig mich persönlich der Hochgeschwindigkeitsbereich meiner Pan wenn ich Reifen "kaufe und teste" welche durch den Hersteller keiner Fahrversuche unterlagen und keine Herstellerfreigabe besitzen.
    Somit kommt das Thema Nr. 1 wieder zum tragen, Pendeln!
    Ich bin einer, der auch mal auf der AB fährt und dann auch über 160, ich möchte keine Selbstversuche unternehmen ob meine Dicke stabil bleibt oder bockig wird und mich abwirft.

  • wenn man/n keine Reifenbindung hat. Dann hast ja auch keine Problem bei der Reifenwahl.


    ich habe eine Reifenbindung meiner 13er und hab auch bei meiner 11er, einen Reifen mittels Fahrversuch eintragen lassen. Somit sehe ich das ganze entspannt, wenn sich für die 13er eine neue, nicht freigegebene Reifenwahl stellt.


    wie schon erwähnt.............................es braucht halt, eines TÜVler der den Weg mit geht. Meiner hat die Austragung, der Reifenbindung strickt abgelehnt. Deshalb bin ich ihm nicht böse und wir reden auch noch miteinander.



    Gruß Wolfi

  • eine einheitliche Lösung für alle Pan´er wäre ja am besten.
    So ist man immer auf das "goodwill" des Prüfers angewiesen...


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • exakt................................deshalb mach Ich mir keinen Kopf und akzeptiere es, wie es ist. Da es die alleinheitliche Lösung nicht geben wird.


    wie sagt Siggi ( Löti ) immer so schön............................ist wie ein totes Pferd reiten.


    Gruß Wolfi


  • Was gefällt Dir denn nicht an Manfreds Ausführungen? Willst Du selbst subsumieren, um hinterher einem Richter klarzumachen, das Deine Prüfung aber etwas ganz anderes ergeben hat? Und insbesondere, dass Dein Ergebnis das Richtige ist? Da wirst Du Dich aber möglicherweise schwer wundern, zwei Juristen, drei Meinungen.-%-
    Und ausserdem sind meiner Erinnerung nach genügend Fundstellen genannt worden, die jeder Nachlesen kann.
    Und ausserdem muß Du nach zweierlei suchen: Zivilrecht undStraf-OWi, hatten wir auch schon.


    Viel Spaß, Tip von mir: Du solltest vielleicht zuerst den für Dich maßgeblichen Grad an Rechtssicherheit definieren, ansonsten wird das eine LebensaufgabeGOO:mrgreen:

  • Keine Ahnung ob man ohne Anmeldung den Inhalt lesen kann: http://de.varadero.at/index.php?topic=12098.0


    Einen Fehler in meinen Posts bitte berichtigen Honda hat nicht 2006 sondern schon 2005 das Verfahren geändert.


    @ Mavisto


    Eine einheitliche Lösung ist nicht möglich da unterschiedliches Recht bei Erstzulassung gilt.
    Zu deiner italienischen PAN --> mit den italienischen COC (ohne Reifenbindung) zur Zulassungstelle gehen und die Fahrzeugpapiere (mit Reifenbindung) ändern lassen. In deinem persönlichen Fall ist die Reifenbindung ohne Rechtsgrundlage in den Papieren.


    Im übrigen wäre ich mit den Äußerungen zum "halbwissen" in diesem Bereich zurückhaltend. Wenns noch mal kommt, nehm ich das persönlich.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Manfred, ja, es ist ohne Anmeldung zu lesen und wetten, dass die Diskussion trotzdem kein Ende nimmt?!


    Solange Dein Vorname nicht Honda und der Nachname nicht Bridgestone ist, werden immer wieder Kollegen zum Baurat gehen und sagen: Bitte lieber Baurat, nimm mir die Verantwortung ab - sonst bin ich unglücklich.

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Nach über 30 Jahren beruflicher Zusammenarbeit mit Honda und bei Honda höre ich gelegentlich auch auf den zweiten Vornamen "Honda" :-))

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • ...Geht er diesen Weg mit, kannst den Reifen mittels Fahrversuch eintragen lassen. Voraus gesetzt der Reifen taugt was.
    Kostet ~100.-€ und dann hast den Reifen eingetragen...


    Das machst du dann für den BT23... 1 Jahr später für den AVON oder Pirelli xy und nach weiteren 12 Monaten für den BT30 :shock:

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=