wisst ihr ob es dafür 'ne abe gibt?!

  • Wurde in D seit Verabschiedung der EG-Richtlinie nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt und selbst vom TÜV bei der HU nicht beanstandet.
    Die Anpassung der StVO erfolgte mit der nächsten Befassung des Gesetzgebers mit der Verordnung und der Umsetzung weiterer Änderungen.


    Im übrigen ist natürlich ein Umbau auf Xenon eintragungsfähig - aber es gibt niemals eine Zulassung für den Umbau eines H-4 Scheinwerfers auf Xenon 35W. Wenn dann muss der gesamte Scheinwerfer getauscht werden, da Streuscheibe und Reflektor an Xenon angepasst und für Xenon geprüft sein müssen. Der Tipp mit einer Einzelabnahme eines H-4 Scheinwerfers ist daher völlig falsch.


    Ansätze für ein Low-Lumen Xenon 25W gab es in der PKW-Ecke vor 2, 3 Jahren (wären mit H-4 kompatibel) sind aber wohl derzeitig wegen Entwicklung LED Scheinwerfer wieder eingeschlafen.



    Hallo,


    bitte meine Beiträge richtig lesen! Das mit der Einzelabnahme war kein Tipp, sondern ein - wenn auch ncht alltägliches und sicher nicht unbedingt nachahmbares - Beispiel von einem Forum-Kollegen.


    Also:
    1. Nicht jeder TÜV'ler ist gleich
    2. Geht nicht, gibt's nicht
    3. Wenn schon zitieren, dann richtig lesen


    Danke + Gruß + gute Fahrt

    Viele Grüße von Cemiramis


    GOO "Unser Glaube erschafft Realität" - wurde mir erneut bewiesen:lol:


    Kreidler Florett / Kawasaki 350er 3Zyl. / BMW R100RT / BMW K100RS / Honda PAN ST1100 (8J.) / ST1300A (17J.), ST1300A2, e-bike 48V-20Ah-1500W, e-scooter
    Sprit: 5,6-.... je nachdem!



  • Verschoben, weil es in dem Video um ne STX geht und Titel ist sehr allgemein, der bringt bei der Suche gar nix. Kann man nicht drüber streiten. :(

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.


  • 2. Geht nicht, gibt's nicht
    Danke + Gruß + gute Fahrt


    Wenn ein Prüfer etwas einträgt was nicht legal ist, bleibt es trotz einer Eintragung nicht legal und kann schon schnell bei der nächsten Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU beanstandet werden - rechtskräftig.


    Daher nicht einen individuellen Fehler eines Prüfers einfach übertragen, sondern einfach mal in den einschlägigen Vorschriften lesen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hab hier 'nen schönen Beitrag im Kradblatt gefunden.
    Das und euer Dazutun beantwortet meine Fragen rund ums Licht.
    Ich vermute mal das mit der Scheinwerfer Niveauregulierung nicht der drehknauf links an der 1100er gemeint ist mirt dem ich die Abstralung manuell regulieren kann, oder?



    Vielen Dank und noch 'nen schönen Sonntag!


    http://www.kradblatt.de/2013-0…67-xenonlicht-am-motorrad

  • Hallo,


    mein Recherche-Stand ist der, dass eine Leuchtweitenregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage bei <2000lm nicht vorgeschrieben sind. Daher haben Hersteller wie Philips mit der D5S genau so ein Leuchtmittel entwickelt und inzwischen auf den Markt gebracht. Besonderer Vorteil: eingebautes Vorschaltgerät mit Lüfter bei 19mm Durchmesser des Lampenkolbens und 40mm Länge des selben.


    Es bleiben als Hemmnisse allerdings die Vorschrift E1 sowie in Deutschland die fehlende Bauartzulassung von Scheinwerfer (Reflektor/Gehäuse) und dieser Xenon-Lampe.


    Allerdings verstehe ich persönlich immer nicht, warum es in anderen Ländern geht und in Deutschland nicht. Aber das ist ja nur mein subjektiver Eindruck.
    Interessant ist z.B. die Lösung http://www.bkmoto.com für eine Honda CBR600 mit Angel eyes und Xenon mit Farbwahl für beides und, und, und... als fertiger Kit für diesen Motorrad Scheinwerfer zu einem überschaubaren Preis.


    Ich denke die Ami's fahren auch nur Moped und warum geht das dort und hier nicht?
    Wenn es um Tempo Limits geht, da haben wir lange genug immer die USA als Vorbild dargestellt (Nachrichten, Politik). Beim Licht an Fahrzeugen, sehen wir das aber ganz anders.


    Nur so zur Info, rein subjektiv, laienhaft und keine Diskussionen wert!


    Gute fahrt Euch allen!

    Viele Grüße von Cemiramis


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  • Wäre schön, wenn man aus allen Ländern immer das (für mich) Beste übernehmen würde.
    Wir hätten kein Tempolimit auf Autobahnen, min 120 Ausserorts, Versicherungsprämien wie in D, kein TÜV, freie Hand bei allen An- und Umbauten, etc. ;-)

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Und noch eins entfernt. :evil:




    Stimmt!


    Aber auch ich bin der Meinung: Ohne Regeln geht es nicht! Und die mache natürlich nicht ich oder irgend jemand!
    Aber wenn diese Regeln irrsinnig sind, weil sie einfach vom Auto auf das Motorrad übertragen werden, dann sind sie in Frage zu stellen.


    Ein TÜV ist sicher sinnvoll, sonst würden unsere Straßen zu Schlachtfeldern werden. Aber man kann mit dem TÜV ("Einzelabnahme") auch reden, wenn man etwas neues/anderes machen möchte. Das kostet manchmal Zeit und Nerven, aber wenn es einem das wert ist...!


    In diesem Sinne - auf irgendwann, irgendwo!


    Grüsse und gute Fahrt

    Viele Grüße von Cemiramis


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  • Hallo,


    damit von mir auch inhaltlich interessante Beiträge kommen:


    Warum muss es Xenon sein?
    Ich halte die XENON-Technologie im Zeitalter immer leistungsfähigerer LED's für zu aufwendig, zu teuer etc.
    (Auch wenn ich die 25W Variante mit <2000lm) weiter verfolgen werde.


    Aber die einfache Suche bei ebay ergab: LED - das gibt es alles schon!
    H4 oder H7 Sockel, 30W, kombiniert Ablend- und Fernlicht, einbaufähig mit integriertem Lüfter. Vorschaltgerät aber keine Hochspannung - einfach so.
    Und: Preislich mit 60-70 EURO deutlich billeger als Xenon und bei deutlich höherer Licht-Ausbeute besser als Halogen und weniger Stromverbrauch.


    Ich werd's tun.


    Anbei Info's aus der Anzeige


    Wie immer: Rein subjektiv, laienhaft, aber interessiert

    Dateien

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    3 Mal editiert, zuletzt von Cemiramis () aus folgendem Grund: Korrektur: Vorschaltgerät übersehen´-so früh am Morgen!

  • LED ist ein durchaus interessantes Thema für die KFZ - Anwendung. Alerdings haben LED das Problem, dass sich mit steigender Betriebstemperatur auch die Lebenszeit drastisch verkürzt. Wenn ich mir die Kühlrippchen dieser beiden Beamer so ansehe, könnte das schief gehen. Dann habe ich evtll. keine längere Lebensdauer als ein Glühwendelleuchtkörper und bin preislich in's Knie geschossen. 2. Auffälligkeit ist der Hinterbau der LED - könnte etwas zu lang sein, als dass hinterher die Dichtkappe wieder auf den Lampenhalter passt...? kann aber auch täuschen!

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Ja richtig!


    Aber allzu viele Erfahrungswerte dazu gibt es nicht.


    Allerdings hat die 2-te Variante einen Mini-Lüfter im Sockel eingebaut. Die wird's bei mir wohl werden.


    Das mit der Gummi Abdeckung ist klar. Ohne etwas Bastelei wird das nichts. Darin sehe ich aber kein Problem.


    Ich werde nach Umsetzung mal einen kleinen Erfahrungsbericht zur allgemeinen Diskussion stellen.


    Danke für Dein Interesse und allzeit gute Fahrt!

    Viele Grüße von Cemiramis


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  • Sach mal, machst du das extra, jetzt machst du schon ein Vollzitat von deinen eigenen Beiträgen? Langsam werd ich sauer.


    PS: Hier das Ganze nochmal mit dem montierten Lüfter

    Dateien

    Viele Grüße von Cemiramis


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  • PS: Hier das Ganze nochmal mit dem montierten Lüfter


    gibt es sowas denn auch an jeder Tanke wenn mir Nachts das Gerödel mal ausfällt, ich kann den Sinn hierin einfach nicht verstehen. Warum muss man alles verkomplizieren und bewährte Standards über den Haufen werfen.


    Gruß
    Adi