Wurde in D seit Verabschiedung der EG-Richtlinie nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt und selbst vom TÜV bei der HU nicht beanstandet.
Die Anpassung der StVO erfolgte mit der nächsten Befassung des Gesetzgebers mit der Verordnung und der Umsetzung weiterer Änderungen.
Im übrigen ist natürlich ein Umbau auf Xenon eintragungsfähig - aber es gibt niemals eine Zulassung für den Umbau eines H-4 Scheinwerfers auf Xenon 35W. Wenn dann muss der gesamte Scheinwerfer getauscht werden, da Streuscheibe und Reflektor an Xenon angepasst und für Xenon geprüft sein müssen. Der Tipp mit einer Einzelabnahme eines H-4 Scheinwerfers ist daher völlig falsch.
Ansätze für ein Low-Lumen Xenon 25W gab es in der PKW-Ecke vor 2, 3 Jahren (wären mit H-4 kompatibel) sind aber wohl derzeitig wegen Entwicklung LED Scheinwerfer wieder eingeschlafen.
Hallo,
bitte meine Beiträge richtig lesen! Das mit der Einzelabnahme war kein Tipp, sondern ein - wenn auch ncht alltägliches und sicher nicht unbedingt nachahmbares - Beispiel von einem Forum-Kollegen.
Also:
1. Nicht jeder TÜV'ler ist gleich
2. Geht nicht, gibt's nicht
3. Wenn schon zitieren, dann richtig lesen
Danke + Gruß + gute Fahrt