Hallo
Meine Schwiegermutter hat für einen alten Schlepper einen Steuerbescheid vom Zoll bekommen.
Sie hat bis von einem Monat noch Landwirtschaft angemeldet gehabt und den Schlepper einen Monat nach der Landwirtschaft abgemeldet.
Das sie Steuer für das vorher Steuerfreie Gefährt 8immerhin schon 50 Jahre alt) bezahlen muss ist klar. Aber der Zeitpunkt der Erstzulassung, schein mr sehr früh.
Steuerbescheid für einen alten Schlepper
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Wusste gar nicht, dass die Ritter schon John Deere kannten!
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Ist eben ein EisenROSS
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Achtung, unvollständiger Post, da fehlt mindestens eine Seite mit der Rechtsbehelfsbelehrung, leg doch Einspruch ein!
Nochmal Achtung, der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, da Steuern und Abgaben betroffen sind.
Aber Du könntest ja immer noch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Finanzgericht stellen.
Begründung: was es damals nicht gab, kann heute nicht steuerbar sein! -
Das mit dem Einspruch hab ich meiner Familie Gestern schon ausgeredet.
Und nachher verlangen die noch nachträglich die Steuern von 1600 bis zum Tag der Anmeldung der Landwirtschaft. Das sind ca. 350 Jahre. Da muss meine Schwiegermutter dann noch mindestens 2000 Paar Socken stricken und auf dem Markt verkaufen. -
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Ich schmeiss mich weg
--:----:----:--So ein Brimborium für ein "414 1/2"-jährigen Schlepper und 15€?
Ich kann nicht mehr...
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Sofort bei Ebay einstellen.
400-Jähriger Traktor mit Echtheitsbescheinigung vom Deutschen Zoll.Der bringt einige 100'000€... garantiert
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Wo ist jetzt eigentlich das Problem (mal abgesehen von der fehlerhaften EZ, da scheint im Datentransfer vom FA zum Zoll wohl das Eine oder Andere schief gelaufen zu sein -%-)
- Die Steuer wird festgesetzt auf 0,00 €
- Das Halten des Fahrzeug ......... war vom 01.06.1979 bis 01.07.2014 steuerbefreit
- Fahrzeug wurde am 01.07.2014 außerbetriebgesetzt
Ansonsten könnte der Zoll vielleicht noch auf die Idee kommen zu überprüfen, ob denn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durchgängig vorgelegen haben (Halter evtl. zwischenzeitlich verstorben? Die Rede ist hier immer nur von der Schwiegermutter).
Warum der Zoll eine fiktive Steuer vom 01.06.-01.07.14 berechnet weiß ich allerdings auch nicht. Der Abrechnungszeitraum für die Steuer ging allerdings immer vom 01.06. (bedingt durch den Tag der Wiederinbetriebnahme in 1979) bis zum 31.05. des Folgejahres. -
.......... ich würde da doch ganz gerne empfehlen, den Steuerbescheid prüfen zu lassen. Da formale und sachliche Fehler vorliegen. Dabei dezent darauf hinweisen, dass die Behörde schon ganz richtig erkannt hatte, das ein steuerfreier Zeitraum vorlag, und innerhalb dessen für einen Monat steuerlich berechnet wurde.
Eventuell löst sich ja dann alles in Wohlgefallen auf. -